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BVerfG Beschluss vom 30.03.2017 – 2 BvC 25/14
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2017:cs20170330.2bvc002514
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 17. Februar 2017 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.