Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 22.07.2021 – 2 BvC 10/21

2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210722.2bvc001021

Tenor

Die Nichtanerkennungsbeschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unstatthaft.

Die Begründung wird gesondert übermittelt (§ 96d Satz 2 BVerfGG).