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BVerfG Beschluss vom 07.10.2024 – 2 BvC 27/23
Zweiter Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20241007.2bvc002723
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvC 27/23 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn (…),
gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. März 2023 - WP 2063/21 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsidentin König, Maidowski, Langenfeld, Wallrabenstein, Fetzer, Offenloch, Frank, Wöckel am 7. Oktober 2024 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
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G rün de:
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin 1 vom 13. Juli 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
König Maidowski Langenfeld
Wallrabenstein Fetzer Offenloch
Frank Wöckel
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