Gesetze / Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 07.10.2024 – 2 BvC 27/23

Zweiter Senat · ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20241007.2bvc002723

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvC 27/23 -

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Verfahren über die Wahlprüfungsbeschwerde

des Herrn (…),

gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30. März 2023 - WP 2063/21 -

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Vizepräsidentin König, Maidowski, Langenfeld, Wallrabenstein, Fetzer, Offenloch, Frank, Wöckel am 7. Oktober 2024 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

1/2

G rün de:

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin 1 vom 13. Juli 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Vorbringen des Beschwerdeführers auf das Berichterstatterschreiben hin gebietet keine andere Bewertung. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

König Maidowski Langenfeld

Wallrabenstein Fetzer Offenloch

Frank Wöckel

2/2