BVerfG Beschluss vom 08.06.2026 – 2 BvC 26/25
Zweiter Senat · ECLI:DE:BVerfG:2026:cs20260608.2bvc002625
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 2 BvC 26/25 -
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verfahren
über
die Wahlprüfungsbeschwerde
des Herrn (…),
gegen
den Beschluss des Deutschen Bundestages
vom 11. September 2025 - EuWP 46/24 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -
unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter
Vizepräsidentin Kaufhold,
Langenfeld,
Wallrabenstein,
Fetzer,
Offenloch,
Frank,
Wöckel,
Emmenegger
am 8. Juni 2026 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
G r ü n d e :
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 23. März 2026 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.
Kaufhold
Langenfeld
Wallrabenstein
Fetzer
Offenloch
Frank
Wöckel
Emmenegger