Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Beschluss vom 08.06.2026 – 2 BvC 26/25

Zweiter Senat · ECLI:DE:BVerfG:2026:cs20260608.2bvc002625

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT

IM NAMEN DES VOLKES

In dem Verfahren

über

die Wahlprüfungsbeschwerde

des Herrn (…),

gegen

den Beschluss des Deutschen Bundestages

vom 11. September 2025 - EuWP 46/24 -

hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat -

unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter

Vizepräsidentin Kaufhold,

Langenfeld,

Wallrabenstein,

Fetzer,

Offenloch,

Frank,

Wöckel,

Emmenegger

am 8. Juni 2026 gemäß § 24 BVerfGG einstimmig beschlossen:

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

G r ü n d e :

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 23. März 2026 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Kaufhold

Langenfeld

Wallrabenstein

Fetzer

Offenloch

Frank

Wöckel

Emmenegger