Rechtsprechung / Bayerisches Oberstes Landesgericht

Bayerisches Oberstes Landesgericht Berichtigungsbeschluss vom 21.02.2023 – 101 AR 141/22

Tenor

Der Senatsbeschluss mit dem Datum „6. Februar 2022“ wird dahingehend berichtigt, dass das Entscheidungsdatum der 6. Februar 2023 ist.

Gründe

Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor (§ 319 ZPO).