Rechtsprechung / Bayerisches Oberstes Landesgericht
Bayerisches Oberstes Landesgericht Berichtigungsbeschluss vom 21.02.2023 – 101 AR 141/22
Tenor
Der Senatsbeschluss mit dem Datum „6. Februar 2022“ wird dahingehend berichtigt, dass das Entscheidungsdatum der 6. Februar 2023 ist.
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Schreibversehen vor (§ 319 ZPO).