Rechtsprechung / Hessisches Finanzgericht
Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 16.01.2025 – 4 K 202/23
ECLI:DE:FGHE:2025:0116.4K202.23.00
Tenor
Der Gerichtsbescheid vom 26.09.2024 4 K 202/23 wird dahingehend berichtigt, dass unter Ziffer 2. b) aa) der Entscheidungsgründe das Wort „Personenkraftwerken“ durch „Personenkraftwagen“ ersetzt wird.
Gründe
Hinsichtlich der tenorierten Änderung des Gerichtsbescheids liegt ein gemäß § 107 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung zu berichtigender Schreibfehler vor.