Rechtsprechung / Landesarbeitsgericht Hamm

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 26.08.1999 – 8 Sa 456/99

ECLI:DE:LAGHAM:1999:0826.8SA456.99.00

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsge-

richts Bielefeld vom 14.01.1999 - 6 Ca 217/97 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 36.000,-- DM zu

zahlen nebst 4 % Zinsen aus 15.000,-- DM seit dem 01.12.

1996 und aus weiteren 21.000,-- DM seit dem 01.12.1997.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert beträgt unverändert 36.000,-- DM.

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