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Landgericht Bonn Beschluss vom 22.04.2008 – 5 S 174/07
ECLI:DE:LGBN:2008:0422.5S174.07.00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 23.10.2007 - 9 C 374/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen, weil seine Berufung aus den Gründen des Kammerbeschlusses vom 07.03.2008 - 5 S 174/07 -, an dem die Kammer auch nach erneuter Beratung in geänderter Besetzung festhält und auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, keine Aussicht auf Erfolg hat.
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Wegen der Gründe wird auf den Hinweisbeschluss vom 07.03.2008 verwiesen.