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Landgericht Fulda Urteil vom 21.06.2017 – 1 S 75/17
ECLI:DE:LGFULDA:2017:0621.1S75.17.00
Verfahrensgang
vorgehend AG Fulda, 21. März 2017, 36 C 126/16 (F)
Tenor
Die Berufung der Klägerseite gegen das Urteil des Amtsgerichts Fulda vom 21.03.2017 wird auf ihre Kosten als unzulässig zurückgewiesen, da die Berufung entgegen § 78 Abs. 1 ZPO nicht durch einen bei einem Amts- und Landgericht zugelassenen Rechtanwalt eingelegt worden ist (§§ 522 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO).
Der Wert des Streitgegenstandes für das Berufungsverfahren wird auf 4.990,-- € festgesetzt.