Rechtsprechung / Landgericht Hamburg

Landgericht Hamburg Beschluss vom 21.04.2016 – 303 O 1/15

Tenor

Die von der Klagepartei an die Beklagte zu 1 und den Beklagten zu 2 gemäß § 104 ZPO nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 13.04.2016 zu erstattenden Kosten werden auf

4.465,36 €

(in Worten: viertausendvierhundertfünfundsechzig 36/100 Euro)

nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 21.04.2016 festgesetzt.

Gründe

1

Der Antrag vom 20.04.2016 ist gebührenrechtlich nicht zu beanstanden.

2

Die Kosten sind notwendigerweise entstanden und daher von der Gegenseite zu erstatten.