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Landgericht Hamburg Urteil vom 25.07.2023 – 304 O 29/23

ECLI:DE:LGHH:2023:0725.304O29.23.00

Verfahrensgang

vorgehend LG Hamburg 4. Zivilkammer, 25. Mai 2023, 304 O 29/23, Teilversäumnisurteil

nachgehend LG Hamburg 26. Zivilkammer, 28. Februar 2025, 326 O 83/24, Urteil

Tenor

1.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 1) (A.) 13.400,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 1) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

2.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 2) (B., R.) 36.900,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 2) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

3.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 3) (B., N.) 51.200,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 3) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

4.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 4) (B1) 185.200,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist die Klagepartei zu 4) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

5.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 5) (B2 GmbH) 47.600,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 4) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

6.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 6) (F., K.) 24.675,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 6) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

7.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 7) (F., H.) 24.675,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 7) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

8.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 8) (G.) 14.100,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 8) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

9.

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 9) (K. G1 GmbH & Co. KG) 44.100,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

10.

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 10) (H.- M.) 6.600,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

11.

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 11) (H1) 103.950,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

12.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 12) (C.) 32.200,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 12) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

13.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, a. an die Klagepartei zu 13) (H2, A.) 24.300,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 13) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

14.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 14) (H2, W.) 36.675,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 14) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

15.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 15) (K.) 21.750,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 15) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

16.

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 16) (K1) 25.200,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

17.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 17) (M1) 57.200,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 17) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

18.

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 18) (N., I. M.) 15.500,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

19.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 19) (N., M.) 61.600,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 19) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

20.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 20) (O.) 93.000,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 20) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

21.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 21) (R.) 69.000,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 21) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

22.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 22) (S.) 14.850,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 22) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

23.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 23) (T.) 18.000,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 23) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

24.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 24) (V., S.) 19.350,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 24) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

25.

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 25) (V., K.) 19.350,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

26.

a) Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klagepartei zu 26) (W1) 59.200,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu leisten Zug um Zug gegen Abtretung der Rechte aus dem Treuhandvertrag für die Beteiligung an der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG der Klagepartei an die Beklagte zu 1) oder einen von ihr zu benennenden Dritten.

b) Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, die Klagepartei zu 26) von zukünftigen, monatlichen Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber der M. A. P. A1 P. 3 GmbH & Co. KG freizustellen.

27.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Annahme der im Tenor zu 1) bis 26) genannten Zug-um-Zug-Leistungen in Verzug befindet.

28.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

29.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beschluss vom 15.08.2023

Der Streitwert wird vorläufig auf 1.938.879,00 € festgesetzt.