Rechtsprechung / Landgericht Lüneburg
Landgericht Lüneburg Beschluss vom 06.10.2022 – 6 O 80/22
In dem Rechtsstreit
T. e.V., vertreten durch d. Vorstandsvorsitzenden, B.,
Kläger
Prozessbevollmächtigte: XXX
gegen
Dr. G. Steuerberater, L.,
Beklagte
Prozessbevollmächtigte: XXX
hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg am 06.10.2022 durch die Richterin O. als Einzelrichterin beschlossen:
Tenor
Das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 08.09.2022, Az. 6 O 80/22, wird hinsichtlich des Tenors dahingehend berichtigt, dass es statt "Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits." richtig heißen muss:
"Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 59 % und die Beklagte zu 41 %."
Gründe
Die Berichtigung erfolgt auf Antrag des Klägers gemäß § 319 ZPO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit.
Hinweis:
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