Rechtsprechung / Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Beschluss vom 16.11.2023 – 1 KN 66/21

ECLI:DE:OVGNI:2023:1116.1KN66.21.00

Tenor

Der Streitwert wird auf 50.000 EUR festgesetzt.

Der Beschluss ist unanfechtbar (§§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).

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