Rechtsprechung / Oberlandesgericht Düsseldorf

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss vom 19.01.2012 – I-2 U 126/10

ECLI:DE:OLGD:2012:0119.I2U126.10.00

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat nach dem schriftsätzlichen sowie mündlichen Vorbringen der Klägerin davon ausgeht, dass sämtliche Ausführungsformen wie sie in den Anlagen KB-Photos und KB-Photos 2 gezeigt werden, über die gleichen Schaltungsbausteine verfügen und schaltungs¬technisch in derselben Weise funktionieren und zusammenwirken wie die ange¬griffenen Ausführungsformen F!B. Fon WLAN und F.!B. Fon WLAN , welche Gegenstand des Beweisbeschlusses vom heutigen Tag sind.

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Sollte die Beklagte dies bestreiten wollen, erhält sie hierzu innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses Gelegenheit.

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Dr. T. K Dr. B S