Rechtsprechung / Oberlandesgericht Düsseldorf

Oberlandesgericht Düsseldorf Anerkenntnisurteil vom 14.05.2013 – I-1 U 46/12

ECLI:DE:OLGD:2013:0514.I1U46.12.00

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 8. November 2011 verkündete

Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt

wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 104.013,15 € nebst Zinsen in Höhe von

5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

1

Dr. S.                                           K.                                          V.