Rechtsprechung / Oberlandesgericht Düsseldorf
Oberlandesgericht Düsseldorf Anerkenntnisurteil vom 14.05.2013 – I-1 U 46/12
ECLI:DE:OLGD:2013:0514.I1U46.12.00
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 8. November 2011 verkündete
Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt
wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 104.013,15 € nebst Zinsen in Höhe von
5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Dr. S. K. V.