Rechtsprechung / Oberlandesgericht Düsseldorf

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss vom 30.04.2015 – I-10 W 58/15

ECLI:DE:OLGD:2015:0430.I10W58.15.00

Tenor

Die weiteren Beschwerden der Antragsteller vom 14. November 2014 und der Landeskasse vom 17. November 2014 gegen den Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 3. November 2014 werden zurückgewiesen.

Das Verfahren über die weiteren Beschwerden ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.

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I.

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Die weiteren Beschwerden der Antragsteller und der Landeskasse sind aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gemäß § 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 Satz 1 RVG zulässig, bleiben in der Sache jedoch ohne Erfolg. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung sowie des landgerichtlichen Nichtabhilfebeschlusses vom 13. März 2015 Bezug genommen, die durch das beidseitige Beschwerdevorbringen nicht berührt werden.

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II.

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Die Kostenentscheidung folgt aus § 56 Abs. 2 S. 2, 3 RVG.