Rechtsprechung / Oberlandesgericht Düsseldorf
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss vom 25.08.2016 – I-10 W 246/16
ECLI:DE:OLGD:2016:0825.I10W246.16.00
Tenor
Die weitere Beschwerde der Landeskasse gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 14. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die weitere Beschwerde ist nach ihrer Zulassung durch das Landgericht gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG, § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig, bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg.
Die angegriffene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts, § 66 Abs. 4 S. 2 GKG, §§ 546, 547 ZPO. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen, die durch das Beschwerdevorbringen nicht berührt werden.
II.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG, § 66 Abs. 8 GKG.