Rechtsprechung / Oberlandesgericht Düsseldorf
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss vom 01.06.2017 – 4 Ws 235/17
ECLI:DE:OLGD:2017:0601.4WS235.17.00
Tenor
1. Die Beschwerde wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet verworfen.
2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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Die Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen weiteren Entscheidungstext.