Rechtsprechung / Oberlandesgericht Düsseldorf

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss vom 01.06.2017 – 4 Ws 235/17

ECLI:DE:OLGD:2017:0601.4WS235.17.00

Tenor

1. Die Beschwerde wird aus den zutreffenden und nicht ergänzungsbedürftigen Gründen der angefochtenen Entscheidung als unbegründet verworfen.

2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

1

Die Entscheidung enthält neben dem Tenor keinen weiteren Entscheidungstext.