Rechtsprechung / Oberlandesgericht Düsseldorf
Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss vom 08.01.2024 – 22 U 210/23
ECLI:DE:OLGD:2024:0108.22U210.23.00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 02.08.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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G r ü n d e :
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Auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 11.12.2023 wird Bezug genommen. Die Klägerin hat zu diesem Hinweisbeschluss keine Stellungnahme abgegeben.
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Berufungsstreitwert: 9.953,67 EUR.
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