Rechtsprechung / Oberlandesgericht Düsseldorf

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss vom 22.01.2025 – 18 U 149/23

ECLI:DE:OLGD:2025:0122.18U149.23.00

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 06.12.2023 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (33 O 86/23)

wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000,00 EUR festgesetzt.

Gründe

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Der Termin vom 22.01.2025 wird aufgehoben.

3

Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 1 ZPO.

4

Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 16.12.2024 Bezug genommen.

5

Eine Stellungnahme der Beklagten ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.

6

Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.

7

Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO.

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