Rechtsprechung / Oberlandesgericht Dresden

Oberlandesgericht Dresden Entscheidung vom 18.04.2024 – 12 U 1767/22

Seite 1

Oberlandesgericht Dresden

Zivilsenat

Aktenzeichen: 12 U 1767/22 Landgericht Zwickau, 1 HK O 16/21

BERICHTIGUNGBESCHLUSS

In dem Rechtsstreit

A., … - Kläger, Widerbeklagter und Berufungsbeklagter -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte …

gegen

B. GmbH, … vertreten durch den Geschäftsführer … - Beklagte, Widerklägerin und Berufungsklägerin -

Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte …

wegen Anfechtung / Nichtigkeit Gesellschafterbeschluss

hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht D., Richter am Oberlandesgericht U. und Richterin am Oberlandesgericht B.

ohne mündliche Verhandlung am 18.04.2024

beschlossen:

Das Zweite Versäumnisurteil vom 27.03.2024 wird gemäß § 319 ZPO nach Anhörung der Par- teien wegen offensichtlicher Schreibfehler dahin berichtigt, dass auf Seite 9 im ersten Absatz an zwei Stellen das Datum der mündlichen Verhandlung richtig „27.03.2024“ (statt

Seite 2 „28.03.2024“) lautet.

D. U. B.