Rechtsprechung / Oberlandesgericht Dresden

Oberlandesgericht Dresden Entscheidung vom 17.06.2024 – 4 St 1/23

Oberlandesgericht Dresden

4. Strafsenat  Aktenzeichen: 4 St 1/23

In der Strafsache gegen

A1 (geb. A1a), …

Verteidiger: Rechtsanwalt RA1

A2 , …

Verteidiger: Rechtsanwalt RA2

A3 , …

Verteidiger: Rechtsanwalt RA3

wegen Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung u.a.

hat der 4. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Dresden aufgrund der vom 14. März 2024 bis zum 29. April 2024 an neun Verhandlungstagen durchgeführten öf- fentlichen Hauptverhandlung, an der teilgenommen haben

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht S.

als Vorsitzender

Richter am Oberlandesgericht G. Richter am Oberlandesgericht A.

als beisitzende Richter

Urteil mit Gründen bei der  Geschäftsstelle eingegangen am  17. Juni 2024

gez. K., JHS  Urkundsbeamter

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Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof L.

als Vertreter des Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichthof Dr. J.

Generalbundesanwalts Richter am Amtsgericht K.

Rechtsanwalt RA1

als Verteidiger des

Angeklagten A1

Rechtsanwalt RA2

als Verteidiger der

Angeklagten A2

Rechtsanwalt RA3

als Verteidiger des Rechtsanwalt RA4

Angeklagten A3

Justizhauptsekretär K.

als Urkundsbeamter der

Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

1. Die Angeklagten A1, A2 und A3 sind jeweils der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung, schuldig.

Der Angeklagte A1 wird deshalb unter Auflösung der mit Urteil des Amtsgerichts … vom … - … - gebildeten Gesamtstrafe und Einbeziehung der dort verhängten Einzelstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 EUR zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren und sechs Monaten,

die Angeklagte A2 unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts … vom … - … - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr und sechs Monaten

und der Angeklagte A3 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr und zehn Monaten

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verurteilt.

2. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitstrafen hinsichtlich der Angeklagten A2 und A3 wird zur Bewährung ausgesetzt.

3. Bei dem Angeklagten A1 wird ein Betrag in Höhe von 42.561,47 EUR,

bei der Angeklagten A2 ein Betrag in Höhe von 5.201,84 EUR

und bei dem Angeklagten 3 ein Betrag in Höhe von 41.223,91 EUR

jeweils zugunsten des Bundes als Wertersatz eingezogen.

4. Es werden folgende am 17. Dezember 2020 in O1 sichergestellte Druckwerke eingezogen:

a) Aus der Asservatengruppe 04.01.02. die Asservate mit den Endziffern

1 - 10

12 - 15

17 - 43

45 - 50

52 - 60

64 - 89

91 - 99

101 - 102

104 - 107

109 - 111

b) Aus der Asservatengruppe 04.02.01. die Asservate mit den Endziffern

Seite  4

1 - 11

13 - 15

17 - 25

29 - 36

38 - 39

47

49 - 56 58

60

74 - 91

93 - 104

106 - 110

112 - 113

121

123 - 133

135

137 - 139

141 - 142

145 - 147

153 - 154

165

168 - 169

171 - 172

188 - 189

191 - 192

196

199 - 207

209 - 212

217 - 218

220

222 - 223

250

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5. Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften hinsichtlich aller Angeklagten:

§§ 129 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 130 Abs. 2 Nr. 1 lit. a bis c, Nr. 2, Abs. 3, Abs. 4, Abs. 6, 25 Abs. 2, 52, 53, 73 Abs. 1 2. Alt., 73c Abs. 1 2. Alt., 73d StGB

Hinsichtlich der Angeklagten A1 und A2 zusätzlich:

Gründe

I. (Zur Person)

1. A1

a) Der heute …Jahre alte Angeklagte A1, geb. A1a, hat noch zwei Halbbrüder und zwei Halbschwestern. Sein leiblicher Vater hat sich kurz nach seiner Geburt von der Mutter getrennt.

Im Jahr … verließ der Angeklagte nach zwölf Schuljahren die Schule mit dem Abgangszeugnis der 10. Klasse. Anschließend absolvierte er ein halbjähriges Praktikum … und begann danach eine Ausbildung …, die er nach eineinhalb Jahren abbrach, nachdem er sich mit seinem Chef überworfen hatte. Fortan arbeitete der Angeklagte in der Gastronomie und im Trockenbau. Im Jahr 2008 und bis zum Ende der Legislaturperiode war der Angeklagte als technischer Mitarbeiter der Landtagsfraktion der NPD im Sächsischen Landtag tätig. Dort oblagen ihm unter anderem die Organisation von Veranstaltungen, Plakatierungen im Wahlkampf und Security-Aufgaben. Von 2012 bis 2014 erlernte er den Beruf des Mediengestalters. Ab dem Jahr 2015 besuchte der Angeklagte die Meisterschule, um Medienfachwirt zu werden. Die Ausbildung musste er abbrechen, nachdem er im Jahr 2015 für drei Monate in Untersuchungshaft geriet und dadurch zu viele Fehlstunden angehäuft hatte. Nach seiner Freilassung war der Angeklagte wieder in der Gastronomie tätig. Er gründete den Online- Handel „F1“, der sich mit dem Versand von Gebrauchsgegenständen mit

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nordischen/germanischen Symbolen, Zeitschriften über Berichte des 2. Weltkriegs und Soldaten-Biographien befasst. Ab August 2018 war der Angeklagte dann hauptsächlich für den Verlag „Der Schelm“ des gesondert verfolgten P1 tätig. Nach der Durchsuchung der Lagerhalle des Schelm-Verlages im Dezember 2020 arbeitete der Angeklagte zusammen mit der Angeklagten A2 selbständig unter der Unternehmensbezeichnung „F2“ und führte Umzüge sowie Entrümpelungen durch. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft in der vorliegenden Sache begann der Angeklagte eine Tätigkeit als Mediengestalter und Werbetechniker im einem Online-Handelsunternehmen, wo er etwa 1.900 EUR netto verdiente, dann aber im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Hauptverhandlung gekündigt wurde.

Der Angeklagte war in der NPD politisch aktiv und saß für die NPD von … bis … im Stadtrat der Stadt O2, bis er dort aus persönlichen Gründen ausschied.

b) Der Angeklagte ist vor- und nachbestraft.

aa) Nach fünf Verurteilungen jeweils zu Geldstrafen durch die Amtsgerichte … und … in den Jahren … und … wegen Bedrohung, Beleidigung, (teilweise versuchten) Diebstahls, Leistungserschleichung, Sachbeschädigung, Unterschlagung und eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz wurde er durch das Amtsgericht … am … erstmals wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 EUR verurteilt.

Es folgten im Jahr 2009 drei weitere Verurteilungen jeweils zu Geldstrafen durch die Amtsgerichte … und … wegen Sachbeschädigung, (teils versuchter) Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Aus vier dieser vorhergehenden Strafen wurde mit Beschluss des Amtsgerichts … vom … eine nachträgliche Gesamtgeldstrafe in Höhe von 165 Tagessätzen zu je 10 EUR gebildet.

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bb) Am 16. Juni 2009 verurteilte das Amtsgericht … den Angeklagten wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung erstmals zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten und setzte die Vollstreckung unter Festsetzung einer Bewährungszeit von vier Jahren zur Bewährung aus. Die Strafe wurde mit Wirkung vom … erlassen.

cc) In den Jahren … und … verurteilte das Amtsgericht … den Angeklagten in zwei Verfahren wegen fahrlässigen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen und öffentlicher Zurschaustellung eines Bildnisses ohne Einwilligung jeweils zu Geldstrafen.

dd) Am 7. Mai 2015 wurde der Angeklagte durch das Amtsgericht … wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Entscheidung liegt zugrunde, dass der Angeklagte eine Fahrradfahrerin mit dem Bein gegen den Oberkörper und den Arm getreten hatte, weil er sie mit einer Sachbeschädigung an einem PKW in Verbindung stehen sah.

Es folgten am … eine Verurteilung durch das Amtsgericht … wegen vorsätzlichen Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag zu einer Geldstrafe und am …, rechtskräftig seit …, eine Verurteilung durch das Amtsgericht … wegen Beleidigung unter Einbeziehung der Strafe aus der Entscheidung vom … zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der letztgenannten Entscheidung liegt zugrunde, dass der Angeklagte eine Journalistin während einer Legida- Kundgebung als „Fotze“ bezeichnet hatte.

Am …, rechtskräftig seit …, verurteilte das Landgericht … den Angeklagten auf seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts … vom … wegen Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitstrafe von zehn Monaten und zwei Wochen, bezog dabei die Strafen aus den Entscheidungen vom … (Berufungsurteil des Landgerichts … vom …) und … ein und setzte die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus. Dem Schuldspruch wegen Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung liegt zugrunde, dass der Angeklagte am … mit seinem PKW auf einen vor seinem Fahrzeug stehenden Fahrradfahrer zugefahren war, damit dieser die

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Fahrbahn freigeben sollte. In der sich anschließenden Auseinandersetzung hatte der Angeklagte den Fahrradfahrer geschlagen und dadurch verletzt.

Die ursprüngliche Bewährungszeit von zwei Jahren wurde bis zum … verlängert und die Strafe letztlich am … erlassen.

ee) Am … - rechtskräftig seit … - und am … - rechtskräftig seit …. - setzte das Amtsgericht … durch Strafbefehle gegen den Angeklagten erneut jeweils wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Geldstrafen fest.

Der Entscheidung vom … liegt zugrunde, dass der Angeklagte am … auf der Internet-Seite „www.aaa“ das Bild eines Flachmannes mit der Aufschrift „8. SS-Kavallerie-Division Florian Geyer“ und mit einem Wappen mit Pferdekopf und Schwert veröffentlich hatte. Der Angeklagte wusste, dass es sich bei dem Wappen um das Truppenkennzeichen der 8. SS-Kavallerie- Division Florian Geyer handelte.

Dem Strafbefehl vom … liegt zugrunde, dass der Angeklagte am … fünf Tassen mit dem Konterfei von Adolf Hitler und einem Hakenkreuz mit der Überschrift „Hitler ist der Sieg“ sowie fünf weitere jeweils mit einem Reichsadler und einem Hakenkreuz bedruckte Tassen über seinen Online-Shop vertrieben hatte.

Aus diesen Strafen bildete das Amtsgericht …. am … eine nachträgliche Gesamtgeldstrafe in Höhe von 125 Tagessätzen zu je 35 EUR.

Die Strafe ist vollstreckt.

ff) Mit Strafbefehl vom …, rechtskräftig seit …, setzte das Amtsgericht … gegen den Angeklagten wegen Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 EUR fest.

Der Entscheidung liegt zugrunde, dass der Angeklagte am … mit einem anderen in Streit über die Bezahlung eines Umzugs geraten war. Als der andere mit seinem Mobiltelefon die Polizei verständigen wollte, hatte der Angeklagte dem anderen das Telefon aus der Hand geschlagen,

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um den Anruf zu verhindern. An dem Telefon entstand dadurch ein Schaden in Höhe von 200 EUR.

Die Strafe war seit dem … vollstreckt, bevor die in der nachfolgenden Entscheidung mit ihr gebildete Gesamtstrafe rechtskräftig wurde.

gg) Schließlich verurteilte das Amtsgericht … den Angeklagten am … - … - wegen einer im … begangenen falschen Versicherung an Eides Statt unter Einbeziehung der Strafe aus dem Strafbefehl vom … zu einer Gesamtgeldstrafe von 125 Tagessätzen zu je 20 EUR. Für die falsche Versicherung an Eides Statt verhängte es dabei eine Einzelstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 15 EUR. Das Urteil ist seit dem … rechtskräftig.

Der Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte in einem Zivilrechtsstreit der Landtagsabgeordneten P2 gegen die F3 GmbH eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Er hatte wahrheitswidrig versichert, im Rahmen einer Zeugenvernehmung durch das Landeskriminalamt Sachsen den ihn vernehmenden Beamten gefragt zu haben, ob seine (A1) Informationen über einen Besuch der Abgeordneten bei einem Inhaftierten in der JSA O3 habe verifiziert werden können, was der Beamte bejaht habe.

In der Strafzumessung der hierfür verhängten Einzelstrafe hatte das Amtsgericht zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass der Angeklagte die Abgabe der Versicherung an Eides Statt und eine etwaige Fehldeutung der Körpersprache des Beamten eingeräumt hatte. Zu seinen Lasten hatte es seine zahlreichen Vorstrafen gewertet.

Die Gesamtstrafe ist noch nicht vollstreckt.

c) Der Angeklagte hat eine verfestigte rechtsextreme Einstellung und sympathisierte jedenfalls zur Tatzeit mit der nationalsozialistischen Ideologie.

d) Der Angeklagte wurde in der vorliegenden Sache am 2. Juni 2022 festgenommen und befand sich zunächst aufgrund Haftbefehls des Bundesgerichtshofes vom 3. Juni 2022, neugefasst mit Beschluss vom 29. Juni 2022, in Untersuchungshaft. Vom … wurde gegen den Angeklagten eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Vollstreckung der Geldstrafe aus dem Strafbefehl

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des Amtsgerichts … vom … [oben b) ff)] vollzogen. Zwischenzeitlich hatte der Bundesgerichtshof am 22. August 2022 seinen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, und der Angeklagte wurde nach Begleichung des noch offenen Restes der Geldstrafe, die der vollzogenen Ersatzfreiheitsstrafe zugrunde lag, am … aus der Haft entlassen. Am 12. Januar 2024 erließ das Oberlandesgericht Dresden einen an die erhobene Anklage angepassten Haftbefehl, der ebenfalls außer Vollzug gesetzt wurde.

2. A2

a) Die heute … Jahre alte Angeklagte A2 wuchs zusammen mit zwei älteren Brüdern in desolaten Familienverhältnissen auf. ……… Bereits ab dem Alter von 15 Jahren wohnte die Angeklagten deshalb bis zum Jahr 2006 bei ihrem älteren Bruder, …….. Nach dem Auszug bei ihrem Bruder wohnte die Angeklagte für ein halbes Jahr mit einem Freund zusammen, bis sie noch im Jahr 2006 mit dem Angeklagten A1 zusammenzog.

Die Schule besuchte die Angeklagten zunächst bis zur neunten Klasse, schwänzte jedoch den Unterricht und wechselte in die neunte Klasse einer anderen Schule, in der sie auch nicht regelmäßig am Unterricht teilnahm. Ihre Schulzeit endete im Sommer 2002 ohne Abschluss. Ab Erreichen der Volljährigkeit übernahm sie Gelegenheitsarbeiten. Im Schuljahr 2012/2013 erwarb die Angeklagte ihren qualifizierten Hauptschulabschluss als Klassenbeste. In dieser Zeit war die Angeklagte bereits in der NPD aktiv, deren Vorsitzende im Landkreis O2 sie zeitweise war. Es schloss sich eine Ausbildung zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen an, die die Angeklagte im April 2014 abbrach, weil sie durch Anschläge auf ihr Auto und ihre Wohnung, die sie der linksextremen Szene zuordnet, psychisch zu sehr belastet war.

……….

b) Die Angeklagte ist vor- und nachbestraft.

aa) Im Jahr 2007 verurteilte das Amtsgericht … die Angeklagte in zwei Verfahren wegen Unterschlagung und Erschleichens von Leistungen in vier Fällen jeweils zu einer Geldstrafe

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und bildete mit einem nachträglichen Beschluss eine Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 EUR.

bb) Es folgten in den Jahren … bis …, zuletzt am …, weitere sechs Verurteilungen durch das Amtsgericht … wegen Erschleichens von Leistungen, Betruges, vorsätzlicher Körperverletzung und vorsätzlichen Gestattens des Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeuges jeweils zu kleineren Geldstrafen.

cc) Am 28. November 2018 verurteilte das Amtsgericht … die Angeklagte wegen eines am 2. August 2015 begangenen vorsätzlichen Gestattens des Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeuges zu einer Geldstrafe.

Das Amtsgericht … verurteilte die Angeklagte am … erneut wegen eines am … begangenen vorsätzlichen Gebrauchs eines nicht haftpflichtversicherten Fahrzeuges zu einer Geldstrafe.

Am … wurde die Angeklagte durch das Amtsgericht … wegen Betruges in drei Fällen zu einer weiteren Geldstrafe verurteilt. Die letzte Tat hatte die Angeklagte am … begangen.

Aus den Strafen der drei Entscheidungen bildete das Amtsgericht … am … eine nachträgliche Gesamtstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen zu je 13 EUR.

Die Strafe ist vollstreckt.

dd) Mit Strafbefehl vom … setzte das Amtsgericht … gegen die Angeklagte wegen Unterschlagung eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 20 EUR fest.

Die Angeklagte hatte in der Zeit vom 26. bis zum 28. September 2021 in O3 zwei Türschlüssel und 130 EUR Bargeld eines anderen einbehalten, um die Sachen für eigene Zwecke zu verwenden

Die Strafe ist vollstreckt.

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ee) Schließlich setzte des Amtsgericht … mit Strafbefehl vom … - …, der seit dem … rechtskräftig ist, gegen die Angeklagte wegen eines am … begangenen fahrlässigen Anordnens oder Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 EUR fest.

Die Strafe ist noch nicht vollstreckt.

c) Die Angeklagte hat eine rechtsextreme Einstellung.

3. A3

a) ……….

Der Angeklagte hatte über den jüngeren seiner beiden älteren Brüder bereits im Alter von 18 bis 19 Jahren Kontakt zur NPD bekommen, in die er im Jahr 2004/2005 eintrat. Nach Abbruch seiner schulischen Ausbildung begann der Angeklagte bei dem NPD-Verlag „F4“ in O5 eine weitere Ausbildung zum Mediengestalter, die er jedoch ebenfalls nicht abschloss, sondern im Jahr 2010 kündigte, weil er der Meinung war, eine erfolgreiche Abschlussprüfung würde ihn weder zu einem besseren noch einem schlechteren Grafiker machen. Der Angeklagte trat ungeachtet seiner fortbestehenden rechtsextremen Einstellung aus der NPD aus, machte sich als Grafiker selbständig und gründete als Einzelunternehmen den Verlag „F5“. Er setzte und vertrieb aus Überzeugung größtenteils Bücher von anderen Verlagen und Autoren der rechten Szene, unter anderem von dem gesondert verfolgten P1 lektorierte Bücher. In den Jahren 2015/2016 verlegte der Angeklagte 17 Bücher, wovon zwei Bücher indiziert wurden. Die Geschäfte liefen nicht gut. ……..

b) Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.

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c) Der Angeklagte hatte eine langjährig verfestigte rechtsextreme und antisemitische Einstellung. Mittlerweile befindet er sich im Aussteigerprogramm „Exit“ und hat mit seiner früheren Einstellung gebrochen.

d) Der Angeklagte wurde in der vorliegenden Sache am 1. Juni 2022 aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofes vom 30. Mai 2022 festgenommen und befand sich bis zu dessen Außervollzugsetzung durch den Bundesgerichtshof am 1. Juli 2022 in Untersuchungshaft. Am 12. Januar 2024 erließ das Oberlandesgericht Dresden einen an die erhobene Anklage angepassten Haftbefehl, der ebenfalls außer Vollzug gesetzt wurde.

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II. (Tatvorgeschehen)

1. Gründung des Verlags „Der Schelm“

Im Jahr 2014 errichtete der gesondert Verfolgte P1, ein überzeugter Rechtsextremist und Antisemit, den Verlag „Der Schelm“, um damit sowohl vor- als auch nachkonstitutionelle nationalsozialistische, antisemitische und rechtsextreme Literatur zu verlegen, seine ideologischen Überzeugungen auf diese Weise zu verbreiten und damit zugleich auch umfangreichen finanziellen Gewinn zu erzielen.

P1 war zuvor nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Volksverhetzung von 2004 bis 2009 bei dem NPD-Verlag „F4“ in O5 beschäftigt und dort für das Antiquariat zuständig. Während dieser Tätigkeit lernte er den Angeklagten A3 näher kennen, der im Verlag seine Ausbildung zum Mediengestalter absolvierte und Bücher setzte. Als P1 im Herbst 2009 aus Unzufriedenheit mit der Geschäftsleitung kündigte, fragte er kurze Zeit später den Angeklagten A3, ob dieser für ihn als Buchsetzer arbeiten könne. Der Angeklagte A3, der zu diesem Zeitpunkt nur ein geringes Ausbildungsgehalt in Höhe von 300 EUR bezog, nebenbei auch schon Buchprojekte für andere Verlage übernommen hatte und einen Berufsabschluss nicht als notwendig ansah, kündigte im Jahr 2010 ebenfalls und machte sich im Dezember 2010 mit dem Einzelunternehmen „F5“ selbständig. Damit sollte die gemeinsam mit P1, der in dem Unternehmen auf 450 EUR-Basis tätig war, entwickelte Idee, verlegerisch tätig zu werden und als erstes das Buch „Die jüdische Epoche“ herauszugeben, umgesetzt werden. Der Angeklagte A3 sollte das Buch setzen und vertreiben. Das Buch, das relativ schnell als antisemitische Schrift indiziert wurde, lief jedoch nicht gut. Auch weitere Bücher, die der Angeklagte A3 verlegte, verkauften sich schlecht. Im Jahr 2014 erhielt der Angeklagte A3 von einem Dritten das Angebot, das Buch „Der internationale Jude“, ein den Antisemitismus in den 1920er Jahren mitprägendes Werk des US-Industriellen Henry Ford, für 8.000 EUR herauszugeben. Der Angeklagte A3 sah davon jedoch ab, nachdem er sich von einem Rechtsanwalt hatte beraten lassen und danach befürchtete, sich mit dem Vertrieb dieses Werkes der Volksverhetzung schuldig zu machen.

P1 wollte das Buch vor diesem Hintergrund nunmehr erst recht herausgeben. Zu diesem Zweck gründete er einen eigenen Verlag „Der Schelm“. Den Angeklagten A3 beauftragte er gegen Zahlung von 2.000 EUR mit der Erstellung eines Logos und der Einrichtung eines Webshops. Der Angeklagte A3 entwarf dieses Logo nach den Vorgaben von P1. Es besteht

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aus der auf einem Bücherstapel sitzenden Figur des Till Eulenspiegel, die von dem Wahlspruch des Hosenbandordens „Honni soit qui mal y pense!“ in einem Band kreisförmig umwunden ist mit dem Untertext „Verlag Der Schelm“. Zudem ließ P1 durch einen Dritten ein Gambio-Shopsystem einrichten, das Buchbestellungen über die Internet-Website des Schelm- Verlages ermöglichte.

In der Folgezeit setzte der Angeklagte A3 weitere, in der Regel rechtsextreme und antisemitische Bücher für den Verlag „Der Schelm“. Den Versand, den P1 zunächst über den Angeklagten A3 organisiert hatte, übernahm im Jahr 2016 die „F8“, ein seit den 1950er Jahren bestehender Buchhandel für rechtsextreme Literatur im nordhessischen O6, deren Inhaberin die gesondert verfolgte P4 ist und wo die Bücher für den Versand auch eingelagert wurden. Die Buchhandlung trat nach außen als Absender der Bücher auf. P1 kannte P4 bereits seit etwa 1999. Für P4 stellte der Versand ein „Zubrot“ zu ihrer eigenen Tätigkeit dar, der es ihr ermöglichte, ihre Angestellte auszulasten.

2. Plan zur Errichtung eines eigenen Vertriebs des Schelm-Verlags

P1 hatte nach dem erfolgreichen Verkauf des Buches „Der internationale Jude“ und dem Verlegen weiterer rechtsextremer und antisemitischer Bücher erkannt, mit dieser Nische erfolgreich Geld verdienen zu können. Anfang 2017 sorgte sich P1 allerdings, dass seine Geschäftstätigkeit entdeckt werden könnte, und machte sich Gedanken, die bei P4 lagernden Bücher an einen anderen Ort zu verbringen. Im Juni 2018 entschloss er sich aus diesem Grund dann, den Vertrieb nicht mehr über den F8 von P4, sondern verschleiert abzuwickeln. P1, der zu dieser Zeit bereits seit längerem in O7 lebte, fragte deshalb zunächst den Angeklagten A3, ob dieser die Bücher bei einer 20-prozentigen Beteiligung versenden würde. Dem Angeklagten A3 war die Sache ob der ihm bekannten Bücherinhalte jedoch „zu heiß“. P1 gewann deshalb spätestens Anfang Juli 2018 den Angeklagten A1 für diese Aufgabe. Er kannte den Angeklagten A1 aus ihrer gemeinsamer Zeit bei der NPD und war mit ihm seit Jahren freundschaftlich verbunden. P1 beauftragte den Angeklagten A1, ein geeignetes Lager anzumieten, dann die noch bei P4 lagernden Bücherbestände des Schelm-Verlages abzuholen und nach seinen Vorgaben einen eigenen organisierten Vertrieb des Schelm- Verlages einzurichten und zu betreuen.

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III. (Tat)

1. Gründung und mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung

a) Verabredung des künftigen organisierten Zusammenwirkens der Angeklagten A3 und A2 mit P1

Der Angeklagte A1 gewann zur Ausführung dieser Verabredung in Absprache mit P1 seine frühere Lebensgefährtin, die Angeklagte A2, von der er zwar getrennt lebte, mit der ihn aber weiterhin eine freundschaftliche Beziehung und dieselbe rechtsextreme Einstellung verband, ihm bei den dauerhaft zu erwartenden Tätigkeiten für den Verlag „Der Schelm“ zu helfen. P1, der die Angeklagte A2 bereits seit mehreren Jahren kannte und sich - wie auch bei dem Angeklagten A1 - ihrer ideologischen Einstellung sicher sein konnte, war damit einverstanden. Es wurde mit P1 verabredet, dass die beiden Angeklagten das von ihnen noch anzumietende Lager dauerhaft betreiben und nach Art eines kleinen „Amazon-Versandes“ aus dem von ihnen zu verwaltenden Lager die vom „Schelm“ vertriebenen Bücher an die Besteller versenden würden. Der gesondert verfolgte P1 als Inhaber des Verlages und Kopf des Zusammenschlusses sollte - so die einvernehmliche Grundlage der Abreden - das Verlagsprogramm bestimmen, den Druck der Bücher und deren Anlieferung in das Lager organisieren und die über die Website des Verlages eingehenden Bestellungen an die beiden Angeklagten zur Auslieferung übermitteln. In seiner Hand lag dementsprechend auch die gesamte wirtschaftliche Abwicklung der Geschäfte. Die Angeklagten A1 und A2 sollten über eine ihnen von P1 auszuzahlende aufwandsbezogene Entlohnung an den Einnahmen partizipieren und die anfallenden Kosten von Lager und Versand durch P1 getragen werden.

Die Angeklagten A1 und A2 wussten, dass das Verlagsprogramm der ihnen bekannten Gesinnung P1 gemäß insbesondere aus antisemitischen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Büchern bestand. Sie wussten schon bei den getroffenen Verabredungen, dass eines der zu vertreibenden Bücher Adolf Hitlers „Mein Kampf“ in einer unkommentierten Auflage sein würde, und rechneten damit, dass auch andere Bücher des Verlages zum Hass gegen Juden aufstacheln oder diese als Gesamtheit böswillig verächtlich machen und in ihrer Menschenwürde angreifen würden. Sie nahmen deshalb von Anfang an billigend in Kauf, dass die gemeinschaftliche Tätigkeit dem Verbreiten volksverhetzender Inhalte dienen würde. In welchem Umfang dies der Fall sein würde, war ihnen egal. Es kam ihnen nicht speziell darauf

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an, doch war es ihnen insgesamt Recht, durch ihre Mitwirkung allgemein rechtsextreme Gesinnungen zu fördern.

Bereits mit Entgegennahme und Einlagerung der Bestände von P4 erkannten sie dann positiv, dass sich der Geschäftsbetrieb des „Schelms“ tatsächlich in erheblichen Teilen auf den Vertrieb von volksverhetzenden antisemitischen Schriften, bei den späteren Lieferungen dann auch solchen, die den Holocaust, insbesondere die quasi-industrielle Ermordung der jüdischen Bevölkerung Europas u.a. in Gaskammern, leugnen, richtete.

Die Angeklagten A1 und A2 und der gesondert verfolgte P1 wirkten in der Folge bis zur zwangsweisen Beendigung des Vertriebes durch die Durchsuchungsmaßnahmen im Dezember 2020 im vorbeschriebenen Sinne arbeitsteilig zusammen.

Neben der unterschiedlich ausgeprägten ideologischen Motivation kam es ihnen darauf an, hiermit Geld verdienen. Alle drei wussten, dass dies nur durch ihr nach Art eines eingerichteten Geschäftsbetriebes verzahntes Zusammenwirken ermöglicht wurde. Dabei waren - wie auch die Angeklagten A1 und A2 wussten und wollten - angesichts des erwarteten und dann auch eingetretenen Geschäftsumfangs die professionelle Organisation des Bestellsystems sowie eine Lagerhaltung mit zeitnaher zuverlässiger Ausführung der Bestellungen notwendig.

b) Anmietung einer Lagerhalle in O1, Abholung der Bücher in O6 und Beginn des Vertriebs

In Ausführung der mit P1 getroffenen Abreden suchten die Angeklagten A2 und A1 zunächst eine geeignete Vertriebsstätte. Die Angeklagte A2 fand im Juli 2018 über …-Kleinanzeigen ein Mietangebot für Lagerhallen auf einem Gelände in dem südöstlich von O2 gelegenen O1, die durch den Zeugen P5 vermietet wurden.

Die Angeklagten A1 und A2 trafen sich zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt in der ersten Hälfte des Juli 2018 mit P5 auf dessen Gelände - einem ehemaligen DDR- Gewerbekomplex - vor den dort zu vermietenden Lagerhallen. Nachdem der Angeklagte A1 mit P5 die Hallen besichtigt hatte, entschied er sich für eine der kleineren Hallen mit einer Grundfläche von etwa 14 x 6 Metern. Mündlich einigte man sich auf einen Mietpreis von monatlich 220 EUR, der erstmals im August 2018 und auch in den Folgemonaten in bar an P5 gezahlt wurde. Ein schriftlicher Mietvertrag wurde nicht gefertigt, sondern P5 fotografierte lediglich die Personalausweise beider Angeklagten.

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Nach vorheriger Absprache des Termins und der Abholmodalitäten zwischen P1 und P4 fuhr der Angeklagte A1 am 17. August 2018 mit einem von ihm eigens dafür angemieteten LKW IVECO Daily 70C17P mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7 Tonnen zum F8 nach O6, um die dort einlagernden Bücher abzuholen. Der LKW wurde von einem gemeinsamen Bekannten der Angeklagten A1 und A2 gesteuert, weil der Angeklagte A1 nicht Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis war. In O6 kam die Angeklagte A2 hinzu, die in der Nähe einen Kurzurlaub verbracht sowie P4 tags zuvor über die konkrete Abholzeit telefonisch informiert hatte und mit einem eigenen angemieteten PKW angereist war. Die Angeklagten A1 und A2 verstauten die in Klarsichtfolie eingeschweißten und in Kartons verpackten Bücher - insgesamt 9.735 Stück - in dem LKW, dessen Laderaum dadurch gut zur Hälfte gefüllt war. Gemeinsam fuhren sie am selben Tag noch zu der Lagerhalle in O1, wo beide Angeklagten die Kartons zunächst nur in der angemieteten Halle abstellten.

In der Folgezeit richteten die Angeklagten A1 und A2 das Lager ein und führten anhand einer von P4 erstellten und von P1 übermittelten Liste der abgeholten Bücher eine erste Inventur durch, wobei ihnen schon aufgrund der Buchtitel der rechtsextreme und antisemitische Inhalt bewusst war.

c) Versandtätigkeit

Die über die Internetseite des Verlages eingegangenen Buchbestellungen wurden anfänglich noch von P1 zu der Angeklagten A2 Zip-Dateien per E-Mail geschickt. Die Bestellungen wurden dann von den Angeklagten in der Regel gemeinsam bis zum abrupten Ende im Dezember 2020 etwa ein bis zweimal pro Woche in der Halle verpackt und über verschiedene F9-Shops oder F10-Paketshops unter Angabe eines fiktiven Absenders versandt. Die Angeklagte A2 ließ sich hierzu im 'F9-Geschäftskundenportal für „Paketdienstleister“ für den „professionellen Paketversand“ mit dem Benutzernamen „bbb“ und im F10-Profi-Paket- Service-Portal als Gewerbetreibende mit dem Benutzernamen „ccc“ registrieren. Für die Fahrten zu den Shops nutzten der Angeklagte A1 seinen BMW …, bei steigendem Aufkommen auch einen Kleintransporter sowie die Angeklagte A2 einen Kastenlieferwagen ….

Die Kosten für Porto, Verpackung, Benzin und Lagermiete wurden von P1 übernommen, der auch die Rechnungen an die Kunden stellte, die ihre Bestellungen - mit Ausnahme von Bestandskunden nach Absprache - per Vorkasse auf wechselnde Auslandskonten zahlten.

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Die Angeklagten A1 und A2 erhielten als Vergütung für ihre Tätigkeiten eine nach den abgefertigten Postsendungen berechnete Entlohnung, die beispielsweise Ende 2019 für Briefsendungen und Pakete bis 1kg 1,50 EUR, Pakete bis 3kg 2 EUR, Pakete bis 5kg 2,50 EUR, Pakete bis 10kg 3 EUR, Pakete bis 15kg 3,50 EUR, Pakete bis 20kg 4 EUR und Pakete bis 25 kg 4,50 EUR betrug. Die jeweils fälligen Beträge rechnete der Angeklagte A1 je Versandwoche mit P1 ab, der das Geld über die im Lauf der Zeit wechselnden Auslandskonten an die Angeklagte A2 oder den Angeklagten A1 auf deren jeweilige Konten überwies (näher unten 3.). Mit dieser Entlohnung wurden alle Arbeiten der Angeklagten pauschal vergütet, wobei die Staffelung nach dem Gewicht der Sendungen den von der Zahl der Bücher abhängigen Aufwand abbilden sollten. Bei einem erhöhten Portoaufwand ging der Angeklagte A1 nicht in Vorlage, sondern die Angeklagten A1 und A2 versendeten die bestellten Druckwerke erst, nachdem P1 das Porto vorab überwiesen hatte.

d) Expansion des Vertriebs

Der gesondert verfolgte P1 ließ die in der in O8 ansässigen Druckerei F11 produzierten Bücher an das Lager in O1 liefern, wobei die Kuriere die Adresse des Lagers kannten, die Lieferpapiere aber mit fingierten Anschriften versehen waren. Dabei wuchs der Lagerbestand ungeachtet der Abgänge durch den Verkauf weiter an, wie die zum 1. Januar 2019 von den Angeklagten A1 und A2 durchgeführte Inventur zeigte.

Am 19. Januar 2019 fuhren die Angeklagten A1 und A1 dann mit einem vom Angeklagten A1 gemieteten Kleintransporter … ein zweites Mal nach O6 und holten dort einen Restbestand an Büchern des Schelm-Verlages, der insgesamt 47 verschiedene Titel in einem Gesamtumfang von 1.680 Stück umfasste, ab. P4 war auf diese Bücher erst nach der ersten Abholung aufmerksam geworden, weil sie nicht in den Räumen des F8, sondern bei sich zuhause und bei ihrer Tochter gelagert waren.

Aufgrund des florierenden Umsatzes, der neuen in das Verlagsprogramm aufgenommenen Titel und des damit ständig wachsenden Lagerbestandes reichte der Platz der bisher angemieteten Halle nicht mehr aus. Die Angeklagten A1 und A2 mieteten deshalb ab Februar 2019 von P5 zusätzlich eine zweite, neben der bisherigen Halle gelegene größere Halle, sodass als Lagerraum etwa 600 Quadratmeter zur Verfügung standen. Als Mietzins für beide Hallen wurde insgesamt eine Monatsmiete von 600 EUR, weiterhin ohne schriftlichen Vertrag bar an den Zeugen P5 gezahlt, vereinbart.

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Der Angeklagte A1, der als Nebeneffekt der Einrichtung des Lagers für den „Schelm-Vertrieb“ von Anfang an einige Regale in dem Lager für sein Unternehmen „F1“ nutzte, übernahm deshalb einen Mietanteil von 50 EUR. Der auf den Schelm-Verlag entfallende Anteil der vorverauslagten Miete, den P1 zusammen mit den anderen Vertriebskosten in der Regel an den Angeklagten A1 überwies, betrug 550 EUR.

e) Einrichtung eines Warenwirtschaftssystems und Beteiligung des Angeklagten A3

Der Angeklagte A3 hatte während der ganzen Zeit wie seit dessen Gründung Neuauflagen und Neuerscheinungen des Schelm-Verlages gesetzt bzw. gestalterisch betreut, sofern es nicht - wie bei von Fraktur in Antiqua umzuwandelnden Textvorlagen - der Hinzuziehung eines weiteren von P1 beauftragten Graphikers bedurfte. Es war dabei nicht sicher feststellbar, ob zum einen die Angeklagten A1 und A2 wussten von Anfang an, dass der ihnen zwar grundsätzlich, aber nicht näher bekannte Angeklagte A3 in dieser Weise in das Verlagsgeschäft eingebunden war, und ob zum anderen der Angeklagte A3 seinerseits die vorbeschriebene Einbindung der Angeklagten A1 und A2 schon vor 2019 kannte.

Angesichts der Vielzahl an verlegten Büchern und der steigenden Bestellzahlen entschloss sich P1 zu Beginn des Jahres 2019, die Rechnungen nicht mehr selbst zu schreiben. Er beauftragte deshalb den Angeklagten A3, ein Warenwirtschaftssystem einzurichten und das Lager in O1 entsprechend technisch auszustatten.

Der Angeklagte A3 richtete daraufhin ein JTL-Warenwirtschaftssystem ein, das er mit dem Gambio-Shopsystem der Website sowie dem Online-Händler „F12“ verknüpfte. Nach terminlicher Absprache mit den Angeklagten A1 und A2 installierte er das System, auf das alle Beteiligten in unterschiedlichem Umfang zugreifen konnten, auch in der Lagerhalle. Das Lager in O1 stattete der Angeklagte A3 zudem mit einem Etiketten-Drucker sowie einem Handscanner aus, die er noch aus seiner Selbständigkeit mit seinem Unternehmen „F5“ besaß. Das System war spätestens ab dem 19. Februar 2019 betriebsbereit. Die Angeklagten A1 und A2 konnten auf das System mittels eines in der Halle befindlichen Computers und eines vom Angeklagten A1 in Betrieb genommenen Internet-Cubes für das LTE-Netz zugreifen. Das Wirtschaftssystem ermöglichte es den Angeklagten A1 und A2, die eingegangenen Bestellungen vor Ort in Form sogenannter „Picklisten“ aufzurufen, die auf den Bucheinbänden enthaltenen Strichcodes, denen jeweils eine beim Börsenverein gekaufte ISBN-Nummer zugrunde lag, einzuscannen, Adressetiketten, Lieferscheine und Rechnungen zu drucken und damit die Bestellungen effizient und professionell zu bearbeiten. Auf dem

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Computer war auch das Kommunikationsprogramm „eee“ installiert, über das P1 und die Angeklagten Nachrichten austauschten und das auf Betreiben des Angeklagten A1 eingerichtet worden war, weil er dieses Programm als abhörsicherer gegenüber „fff“ ansah.

Der Angeklagte A3 war in der Folge für die technische Wartung ebenso zuständig wie bisher für diejenige des online-Shops und deshalb auch nach Wissen der Angeklagten A1 und A2 Teil des organisatorischen Verbundes des „Schelm-Verlages“. Er erhielt von P1 für die Einrichtung und Pflege des Warenwirtschaftssystems neben seiner gesonderten Entlohnung für das Setzen neuer Bücher ein Festgehalt von 1.000 EUR monatlich. Die Entlohnung und das Gehalt wurden durch P1 auf unterschiedliche Auslandskonten des Angeklagten A3 überwiesen.

g) Fortführung des Vertriebs bis zur Durchsuchung am 17. Dezember 2020

Die Angeklagten A1 und A2 führten in der gesamten Zeit bis zum Ende des Vertriebs in O1 die Bestellungen in der beschriebenen Weise aus. Sie verwalteten das Lager und nahmen dort die jeweils von P1 veranlassten Lieferungen neuer Druckwerke entgegen. Sie standen mit diesem und bei Bedarf auch mit dem Angeklagten A3 über Messenger-Dienste in Kontakt.

Im Februar 2020 berichtete der F13 in seinem YouTube-Medienformat „ddd“ über den Schelm- Verlag und passte den Angeklagten A1 dazu bei einer Paketabgabe in einem F10-Shop in O2 mit einem Film-Team ab. Trotz dieser Berichterstattung sprach sich der Angeklagte A1 in der zwischen P1 und den Angeklagten daraufhin geführten Diskussion im eee-Chat ausdrücklich gegen eine Aufgabe des Lagers und eine Verlagerung des Vertriebs in das Ausland aus. Die Druckwerke wurden danach weiter von O1 aus verbreitet, allerdings wurden die Paketabgaben jetzt auf mehrere Paket-Shops verteilt, bei denen man nicht mit einer erneuten Konfrontation mit Journalisten rechnete.

Die mit dem F13-Bericht verbundene öffentliche Aufmerksamkeit erwies sich - so die Einschätzung des Angeklagten A3 - als gleichsam kostenfreie Werbung für den Schelm-Verlag und führte zu einem weiteren deutlichen Anstieg der Bestellungen. Aufgrund des steigenden Umsatzes fragte der Angeklagte A1 in der ersten Dezemberhälfte 2020 den Vermieter P5 nach der Möglichkeit der Anmietung einer weiteren dritten Halle. P5 stellte dem Angeklagten A1 die große Halle, die er damals selbst nutzte, in Aussicht. Dabei interessierte den Angeklagten A1 sehr, dass man die Halle auch mit einem LKW befahren konnte.

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Hierzu kam es nicht mehr, weil der Vertrieb aus O1 mit der am 17./18. Dezember 2020 erfolgten Durchsuchung der Hallen sein Ende fand.

h) Gesamtumsatz an volksverhetzenden Werken während des Bestehens der Vereinigung

Insgesamt erzielte der Verlag „Der Schelm“ durch den von den Angeklagten A1 und A2 ausgeführten Vertrieb der unter 2. abgehandelten volksverhetzenden Werke allein in dem im Warenwirtschaftssystem erfassten Zeitraum vom 19. Februar 2019 bis zum 15. Dezember 2020 einen Umsatz in Höhe von 445.192,29 EUR. Diese Titel wurden in dem Zeitraum 24.123- mal bestellt und tatsächlich 22.734-mal auch versendet.

P1 erzielte dabei erhebliche Gewinne, an denen die drei Angeklagten in einem anteilig überschaubaren Umfang partizipierten (dazu unten 3.). Allein mit dem Buch „Mein Kampf“, für das der Verlag an die Druckerei 3,77 EUR inclusive Lieferung zahlte und es für 30 EUR anbot, setzte der Schelm-Verlag bei 3.018 Bestellungen mehr als 90.000 EUR um.

2. Vorrätighalten von Druckwerken mit volksverhetzendem Inhalt

Am 17./18. Dezember 2020 wurden die Lagerhallen in O1 durch Kräfte des Landeskriminalamtes … durchsucht. Dabei wurden in den beiden Hallen 53.617 Druckwerke (Bücher, Kalender, Hefte und Broschüren) des Schelm-Verlages oder anderer Verlage, die der Schelm-Verlag vertrieb, und die jeweils zum Verkauf bestimmt waren, gefunden, sichergestellt und asserviert. 34.770 Stück dieser Druckwerke, die sich auf 78 Titel verteilen, enthalten im Sinne des § 130 StGB volksverhetzende Inhalte.

Die inkriminierten Werke sind mit Ausnahme der Broschüre „Der Holocaust. Fakten versus Fiktion“ sowie der Bücher „Hitler-Jugend“, „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ und einer von zwei Auflagen des Buches „Der jüdische Ritualmord“ sämtlich im Verlag „Der Schelm“ erschienen oder nachgedruckt worden. Bei Nachdrucken vorkonstitutioneller Schriften ist auf dem Einband der Hinweis „Wissenschaftlicher Quellentext“ angebracht. Eine kritische oder seriös kommentierende wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Buchinhalten findet indes nicht statt, sondern es wird der Originaltext unkommentiert abgedruckt. Abweichungen zum Originaltext bestehen nur darin, dass einzelne Bücher, die seinerzeit in Fraktur-Schrift erschienen waren, nunmehr in Antiqua gedruckt wurden oder - wie bei dem Werk „Mein Kampf“, das ursprünglich in zwei Bänden erschienen war - nun in einem Band

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zusammengefasst waren. Bei einem Großteil der Druckwerke wird der Buchinhalt auf dem jeweiligen Einband und in Vorworten durch den Schelm-Verlag im Gewand einer scheinbaren Distanzierung mit sarkastisch-ironischen Worten beschrieben, die den Leser bereits auf den volksverhetzenden Charakter hinführen.

Im Einzelnen handelt es sich bei den zum Verkauf vorrätig gehaltenen Titeln um folgende Druckwerke mit jeweils beispielhaft charakterisierenden Inhalten:

1) „Der Holocaust. Fakten versus Fiktion“

Asservaten-Nrn. 04.02.01.45

Es handelt sich um eine Broschüre des Verlags „Castle Hill Publishers“, von der 6.876 Exemplare sichergestellt wurden.

In Bezug auf das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau heißt es auf Seite 13 darin:

„Schließlich gibt es die vier 1943 in Betrieb genommenen Krematorien des Nebenlagers Auschwitz Birkenau, die alle Menschengaskammern und hochmoderne Kremierungsöfen besessen haben sollen. Auch dazu konnte das Auschwitz-Museum nur wenige Seiten beitragen, wohingegen Mattogno dazu zwei mit Tausenden von Quellen gestützte Werke von insgesamt über 2.000 Seiten beisteuerte, darunter eine dreibändige technische Studie über die Geschichte, Bau- und Arbeitsweise sowie die Effizienz der Krematorien. Sie belegen eindeutig, daß diese Anlagen keinen Massenmordcharakter hatten und auch keinen solchen haben konnten, sondern vielmehr als Instrumente dienten, um die im Lager immer wieder ausgebrochenen Epidemien unter Kontrolle zu bringen. Die Holocaust-Orthodoxie kann mit absolut nichts dergleichem aufwarten.“

2) „Arische Rasse, christliche Kultur und das Judenproblem“ von Egon van Winghene

Untertitel „Voll-Zionismus?“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.41 und 04.02.01.10

Seite  24

Es wurden 968 Exemplare dieses auf dem Einbandtitel als „Wissenschaftlicher Quellentext“ versehenen Werkes sichergestellt.

Der Einband des Buches ist mit einem Hakenkreuz versehen. Darin heißt es auf Seite 5:

„Wäre das Ariertum durch das Judengift nicht bereits so sehr gelähmt (...) Denn Reinheit der Rasse und Reinheit der Kultur gehören zu den höchsten Gütern.“

Und auf Seite 14:

„Mit anderen Worten: Auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens sind die Juden die Wegbereiter des immer mehr um sich greifenden Chaos.“

3) „Der Megacaust“ von Michael Walsh

Asservaten-Nrn. 04.01.02.27 und 04.02.01.250

Es wurden 915 Exemplare sichergestellt.

Darin findet sich das „Kapitel 21 - Der eine unbewiesene Holocaust“, in dem es heißt:

„Es ist ein ernüchternder Gedanke, daß von mehreren nachgewiesenen Holocausts der einzige Völkermord, der ständig wiederaufbereitet wird, nie zufriedenstellend bewiesen wurde. Jene, die Forschung bezüglich der Infragestellung des „Holocaust“ betreiben, werden bis zu fünf Jahren eingesperrt.“

...

„Auschwitz, der Industriekomplex und das Internierungslager, sind zum Sinnbild der Holocaust-Märchen geworden. In diesem Komplex wird die Zahl von sechs Millionen weiterhin von trägen Propagandisten, Megacaust-Leugnern, sogenannten Journalisten und Autoren wiederholt, die daran interessiert sind, aus mythischen, jüdischen Kadavern schnelles Geld zu machen.“

Auf der Rückseite des Einbandes findet sich:

Seite  25

„Der Fake-Holocaust, der ungeniert und unverfroren sechs Millionen Menschenleben geltend macht, wurde uns seit frühester Kindheit in den Kopf getrommelt.“

4) „Die Juden in USA“ von Dr. Hans Diebow

Asservaten-Nrn.04.01.02.36, 04.02.01.52 und 04.02.01.206

Es handelt sich um den unveränderten Nachdruck einer zuerst 1939 im Zentralverlag der NSDAP erschienenen Broschüre.

Es wurden 924 Exemplare sichergestellt.

Auf Seite 6 wird ein Profilfoto einer jüdischen männlichen Person zusammen mit dem Profilfoto eines Affen abgebildet und mit dem Text

„Man braucht nicht Zoologe zu sein, um zu dieser, von glücklicher Kamera erhaschten Rednergebärde, unverzüglich die passende Ähnlichkeit zu entdecken.“

kommentiert.

Auf Seite 7 wird ein Porträtfoto einer männlichen Person - laut Untertext „Der jüdische Richter Markus: Marcus Pecora“ abgebildet und mit dem Text versehen:

„Wie Künstler wohl das Bild des Teufels fanden? Ich fühl´s: der Jud´ hat hier Modell gestanden!“

Auf Seite 26 heißt es:

„Das amerikanische Gangstertum ist eine fast ausschließlich jüdische Angelegenheit.“

...

„Die Zahl der an gewaltsamen Verbrechen beteiligten Juden ist bei weitem größer, als die Judenzeitungen wahrhaben wollen.“

5)

Seite  26

„Der jüdische Ritualmord“ von Dr. phil. Hellmut Schramm

Asservaten-Nrn. 04.01.02.38, 04.01.02.196 und 04.02.01.85

Es wurden 823 Exemplare sichergestellt.

Das sowohl im Verlag „Officina Libraria Editoria / Dumos sapientiae“ als auch als Nachdruck im Schelm-Verlag erschienene Buch enthält auf Seite 415 die Passage

„Gegen die fanatische Blutpolitik der Juden bäumt sich das nichtjüdische Blut auf. Deutschland ist von der Geschichte die Führerrolle in diesem gigantischen Ringen zugedacht worden (...) Anders ist die Judenfrage nicht zu lösen. Das Schicksal scheint es gewollt zu haben, daß jedes Volk, das mit den Juden kämpft, sein bestes Blut gegen das jüdische Blut, und wenn es sein muß, bis in den Tod, auszuspielen hat.“

Das Buch ist durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (im Folgenden: BPjM) indiziert worden (BAnz vom 28. Juni 2013), weil es zum Rassenhass anreize und den Nationalsozialismus verherrliche. Die sich in dem Buch wiederfindenden Themen und Meinungsäußerungen würden in weiten Teilen dazu genutzt, ein Gesamtbild zu zeichnen, das das jüdische Volk in seiner Gesamtheit als mordende „Blutungeheuer“ darstelle. Diese antisemitische Grundhaltung ziehe sich als roter Faden durch das gesamte Werk.

6) „Bekenntnisse zum Völkermord“ von Imke Barnstedt/Robert Steinert

Untertitel „Die Globalisten, ihre Marionetten und prominenten Gegenstimmen“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.87 und 04.02.01.06

Es wurden 817 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es auf Seiten 214/215:

„Wenn große Teile der Welt in Armut versinken, dann nicht deswegen, weil Europäer sie ausgeplündert haben, sondern dank des segensreichen Wirkens vorzüglich

Seite  27

jüdischer Großbanken, die jeglichen Reichtum aus diesen Ländern herauspressen und zum eigenen Wohl die Korruption fördern.“

und auf Seite 232

„Aus netten kleinen Mohrenkindern werden in zwanzig Jahren Fachkräfte für Bürgerkrieg und Vergewaltigung“

7) „Trotzkis weiße Neger“ von Michael Walsh

Asservaten-Nr. 04.01.02.26 und 04.02.01.210

Es wurden 850 Stück sichergestellt.

Auf Seite 9 des Buches heißt es:

„Amerikanische Juden sind auch an dem Massenmord an Millionen christlicher Russen beteiligt.“

Auf Seite 68:

„Egal wie sehr wir die Realität ignorieren mögen, der talmudische Jude - welche Rolle er auch annimmt, z.B. die eines Bolschewisten, und wo immer er die Kontrolle übernimmt - tötet seit jeher auf eine Weise, die den Lehren des Talmuds entspricht.

Talmud-Juden bezeichnen negatives Verhalten als ´Yerida L´tzorich Aliya´, was ´Abstieg zum Zweck des Aufstieges´ bedeutet. Mit anderen Worten: Man kann sich auf jede Form des Bösen einlassen; je tiefer man herabsteigt, desto höher steigt man auf. Talmud-Juden glauben, dass Ihr Messias erst kommen wird, wenn die Menschheit moralisch völlig degradiert ist.

Aus diesem Grund sind talmudische Juden, die von den meisten Juden abgelehnt werden, unverhältnismäßig einflussreich und tragen zur Erniedrigung der Menschheit bei. Je ausgeprägter ihre Verderbtheit, desto näher sind sie Moloch (Luzifer). (...)

Seite  28

Um das Ausmaß der von Juden ausgeübten satanischen Verbrechen zu verstehen, wird empfohlen, sich auf die Lehren des Talmuds zu beziehen. Diese Art von grausamen Ausschweifungen ist außerhalb des Konzepts der Lehren Luzifers einzigartig. Monströse rituelle Mißstände gibt es nicht nur im bolschewistischen besetzten Rußland.“

8) „Mein Kampf“ von Adolf Hitler

Untertitel „Zwei Bände in einem Band“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.01, 04.01.02.106, 04.02.01.75, 04.02.01.104 und 04.02.01.121

Es handelt sich um einen unveränderten Nachdruck der im Jahr 1943 im Zentralverlag der NSDAP „Franz Eher Nachf.“, München, in der 851.-855 Tsd. erschienenen Auflage.

Es wurden 804 Exemplare in der 6., 7. und 8. Auflage des Verlags „Der Schelm“ sichergestellt.

Das zwischen den einzelnen Abschnitten mit Hakenkreuzen versehene Buch enthält auf Seiten 330 f. in den Abschnitten „Arier und Jude“, „Folgen des jüdischen Egoismus“ und „Die Scheinkultur des Juden“ die Passage

„Der Jude ist nur einig, wenn eine gemeinsame Gefahr ihn dazu zwingt oder eine gemeinsame Beute lockt; fallen beide Gründe weg, so treten die Eigenschaften eines krassesten Egoismus in ihre Rechte, und aus dem einigen Volk wird im Handumdrehen eine sich blutig bekämpfende Rotte von Ratten.“

Auf Seite 332 heißt es:

„Damit aber fehlen dem Juden jene Eigenschaften, die schöpferisch und damit kulturell begnadete Rassen auszeichnen.

(...)

Daher wird sein Intellekt niemals aufbauend wirken, sondern zerstörend und in ganz seltenen Fällen vielleicht höchstens aufpeitschend (...) Nicht durch ihn findet irgendein Fortschritt statt, sondern trotz ihm.“

Seite  29

Das Buch ist durch die BPjM indiziert worden (BAnz. vom 26. Februar 2018), nachdem das Amtsgericht Forchheim in der Verbreitung des Buches den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt angesehen hatte.

9) „Mythos Waffen-SS“ von Herbert Schweiger

Untertitel „Militärische Leistung und weltanschauliches Fundament einer europäischen Elitetruppe“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.81 und 04.02.01.145

Es wurden 782 Exemplare sichergestellt.

Der vordere Einband des Buches zeigt ein Foto von rechtsextremen Demonstranten, die ein Banner mit der Aufschrift „Ruhm und Ehre der Waffen-SS!“ vor sich hertragen.

Das Buch wird ausweislich des hinteren Einbandes wie folgt beschrieben:

„Herbert Schweiger, selbst ehemaliger Angehöriger der Waffen-SS als Untersturmführer im Pionierbataillon der ´Leibstandarte SS Adolf Hitler´, beschreibt in diesem Buch seinen Kriegseinsatz zwischen 1941 und 1945. Schweiger beläßt es jedoch nicht bei bloßen Gefechtsschilderungen und Erzählungen aus dem Landseralltag. Weit spannt er den Bogen von den mißlichen Zuständen in der Weimarer Republik und dem Aufstieg des Nationalsozialismus über die Entstehung der Waffen-SS und ihre weltanschaulichen Grundsätze als europäische Elitearmee bis hin zur politischen Betätigung und Kameradenhilfe in der Nachkriegszeit. Dabei stellt der Autor klar heraus, daß die Soldaten der Waffen-SS nicht nur im härtesten Fronteinsatz ihren Mann standen, sondern auch nach dem Zusammenbruch im Mai 1945 ihrem Vaterland die Treue hielten. Abgerundet wird dieses Buch durch Schweigers naturgesetzliches Programm für eine wirtschaftlich-politische Neuordnung auf nationaler, kontinentaler und globaler Ebene, das der Autor aus seinem reichen Wissens-und Erfahrungsschatz als Kriegsfreiwilliger, politischer Publizist und unermüdlicher Vortragsredner heraus erarbeitet hat.“

In dem Buch heißt es auf Seite 100:

Seite  30

„Die zukünftigen Aufgaben Deutschlands und Europas sind die Erhöhung der menschlichen Art im Rahmen der großrassischen Zusammenarbeit der weißen Völker, wozu es einer Neuordnung des politischen Willens und Gestaltens innerhalb des deutschen Volkes und auch der anderen europäischen Völker bedarf.“

(...)

„Die Jugend wird sich entscheiden und von der Theorie zur politischen Tat schreiten müssen. Sollte sie dazu nicht fähig sein, so ist heute bereits abzusehen, daß das deutsche Volk und mit ihm die gesamten Völker der weißen Rasse von dem neuen Machtkreis Asien und Islam beherrscht werden. Der Kampf gegen diese Gefahr muß von allen europäischen Völkern der weißen Rasse gemeinsam aufgenommen werden.“

und auf Seite 101 im Kapitel „Grundsätze der europäischen Kampfgemeinschaft“:

„Ein in sich geeintes deutsches Volk hat die Existenz der weißen Rasse vom Atlantik bis zum Ural zu sichern. Daraus sind neue Formen und Inhalte einer zukünftigen Reichspolitik abzuleiten.“

Das Buch ist durch die BPjM indiziert worden (BAnz. Vom 31. März 2010), weil es durchgängig die genetische Reinerhaltung der weißen Rasse, welche anderen Rassen weit überlegen sei, propagiere. Der Autor rufe in dem Buch die „gesamten Völker der weißen Rasse“ zum Kampf gegen die Unterdrückung durch Asien und den Islam auf. Die Zeit des Nationalsozialismus werde als ein erster Versuch einer „europäischen Dimension“ verherrlicht.

10) „Das Judentum in der Musik“ von Richard Wagner

Asservaten-Nrn. 04.01.02.31, 04.02.01.13 und 04.02.01.106

Es wurden 799 Exemplare sichergestellt.

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1869 in der „Neuen Zeitschrift für Musik“ erschienenen Werkes. In dem Buch finden sich folgende Passagen:

Auf Seite 12:

Seite  31

„(...) wir haben uns das unwillkürlich Abstoßende, welches die Persönlichkeit und das Wesen der Juden für uns hat, zu erklären, um diese instinktmäßige Abneigung zu rechtfertigen (...)“

Auf Seite 18:

„Hören wir einen Juden sprechen, so verletzt uns unbewusst aller Mangel menschlichen Ausdrucks in seiner Rede: die kalte Gleichgültigkeit des eigentümlichen „Gelabbers“ in ihr steigert sich bei keiner Veranlassung zur Erregtheit höherer, herzdurchglühter Leidenschaft.“

Und auf Seite 19:

„Alles, was in seiner äußeren Erscheinung und seiner Sprache uns abstoßend berührte, wirkt in seinem Gesange auf uns unendlich davonjagend, so lange wir nicht durch die vollendete Lächerlichkeit dieser Erscheinung gefesselt werden sollten.“

11) „Der Giftpilz“ von Ernst Hiemer

Asservaten-Nrn. 04.01.02.18, 04.02.01.32 und 04.02.01.96

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1938 im „Stürmer-Verlag“ erschienenen Werkes, das mit den Titeln 16) und 23) in der NS-Zeit eine Trilogie von - im Verlagsprogramm auch explizit so beworbenen - antisemitischen Kinderbüchern bildete.

Es wurden 761 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 19:

„Schau dir nur diese Kerle an! Diese grauenhaften Judennasen! Diese verlausten Bärte! Diese schmutzigen, wegstehenden Ohren! Diese krummen Beine! Diese Plattfüße! Und diese verschmierten, fettigen Kleider! Schau nur, wie sie mit den

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Händen herumfuchteln! Wie sie mauscheln! Und die, die sollen auch Menschen sein? (...)“

Auf Seite 31:

„Ich verstehe die Geistlichen nicht, die heute noch Juden taufen, sie nehmen ja lauter Verbrechergesindel in den Kirchen auf!“

Auf Seite 65:

„Ja, die Juden sind ein Mördervolk. Mit der gleichen Rohheit und mit dem gleichen Blutdurst, wie sie Tiere morden, so töten die Juden auch Menschen. Hast du schon etwas von Ritualmorden gehärt? Da bringen die Juden sogar Knaben und Mädchen, Frauen und Männer um. Die Juden sind Mörder von Anfang an. Sie sind Teufel in Menschengestalt.“

Auf Seite 69:

„Denkt daran, daß die Juden Kinder des Teufels und Menschenmörder sind.“

Und auf Seite 73

„Der Jude ist nicht ein Mensch wie wir. Der Jude ist ein Teufel. Und ein Teufel kennt keine Ehrlichkeit. Ein Teufel kennt nur die Gemeinheit, kennt nur das Verbrechen.“

Das Buch ist durch die BPjM indiziert (BAnz. vom 27. November 2017), weil es Juden durchgängig als „Giftpilze“, Lügner und Betrüger diffamiere.

12) „Das Weltjudentum“ von Dieter Schwarz

Untertitel „Organisation Macht und Politik“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.33 und 04.02.01.60

Seite  33

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im Zentralverlag der NSDAP „Franz Eher Nachf.“, Berlin, erschienenen Werkes, das auf seinem Einband mit SS-Runen versehen ist.

Es wurden 749 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch findet sich auf Seite 4 die Passage:

„Der Jude wirkt letztlich gegen jede nationale Politik. Kultur und Wirtschaft, mag dies nun von ihm selbst zugestanden und von den Gastvölkern eingesehen werden oder nicht. Das Judentum ist in internationaler Solidarität der erklärte Feind aller Völker, die sich gegen die biologische und geistige Auflösung der eigenen Art zugunsten der Jahrtausende lang in sich gezüchteten jüdischen auflehnen.“

Und auf Seite 5:

„Wo es darauf ankommt, aus eigener Kraft unter seinesgleichen etwas zu schaffen und zu gestalten, hat der Jude noch immer versagt. Sein Prinzip bleibt es, andere zu schieben und aus den Verhältnisse zu gewinnen. (...) Der Jude ist endlos fähig, in anderen Völkern zu schmarotzen und sie für die eigenen Interessen einzuspannen.“

13) „Trumps Kampf“ von Horst Mahler

Untertitel „Wir siegen mit der WELTLIGA für die philosophische Deutung des Konflikts zwischen Deutschtum und Judengeist“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.79 und 04.02.01.91

Es wurden 754 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es auf Seite 9:

„Donald Trumps Kampf ´gegen den Antisemitismus´ ist der Kampf gegen eine Krankheit der Völker, die die Judenheit stark macht.“

Seite  34

Und auf Seite 20

„Wer heute immer noch ´Rassenhaß´ gegen die Judenheit schürt, schützt damit die kulturelle Hegemonie des Judentums. Die Judenhasser sind Hilfstruppen Jahwes und Teilnehmer am jüdischen Vernichtungsfeldzug gegen das Deutsche Reich.“

14) „Der Auschwitz-Betrug“ von Manfred Roeder

Untertitel „Ein Rechtsanwalt verteidigt das deutsche Volk“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.30 und 04.02.01.58

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1979 als Folge 27 in der Zeitschriftenreihe „Kritik - Stimme des Volkes“ erschienenen Werkes.

Es wurden 584 Exemplare sichergestellt.

Auf der Rückseite des Einbandes wird das Buch mit den Worten beworben:

„Lesen Sie seinen Bericht zum wohl größten Propaganda-Betrug der Geschichte.“

In dem Buch finden sich die folgenden Passagen:

Auf Seite 7:

„Die Lüge von 6 Millionen ermordeten Juden läßt sich nicht länger aufrechterhalten.“

Auf Seite 8:

„Daß wir im Krieg 6 Millionen Juden ermordet hatten, ist eine Lüge...“

Auf Seite 21:

„Die Mär von 6 Millionen bezeichnet Rassinier als den ´tragischsten und makabersten Betrug aller Zeiten´.“

Seite  35

Auf Seite 48:

„Zwar ist die Widerlegung von Lügen äußerst Wichtig, und die von den 6 Millionen vergasten Juden die allerwichtigste, aber damit kommen wir nicht voran und aus dem Schlamm.“

Auf Seite 73:

„Wer mit 6 Millionen operiert, setzt sich dem Vorwurf aus, nicht der Wahrheit, sondern dem Haß zu dienen. Es handelt sich um eine Geschichtsfälschung und den tragischsten und makabersten Betrug aller Zeiten - schreibt Professor Rassinier!“

Und auf Seite 94:

„Wenn das so ist - warum wird dann die Lüge von den 6 Millionen erzählt? Weil wir für diese Zahl eine Entschädigung zahlen sollen ...“

15) „Wege ins Dritte Reich“ von Dr. Joseph Goebbels

Asservaten-Nrn. 04.01.02.12 und 04.02.01.109

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1927 im Zentralverlag der NSDAP „Franz Eher Nachf.“, München, erschienenen Werkes, das auf Vor- und Rückseite des Einbandes jeweils mit einem Hakenkreuz versehen ist.

Es wurden 684 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 33:

„Das Proletariat weiß, was die Herrschaft der Straße bedeutet. Man kämpft keinen Kampf auf Leben und Tod mit „geistigen Waffen“. Das weiß der Jude. Deshalb schuf er sich bewußt die Schutztruppe des Proletariats zur Erkämpfung der Macht im Staat.“

Seite  36

Auf Seite 35:

„Das weiß der Proletarier, das weiß vor allem der Jude, der ihm voranschreitet. Er wittert in uns den Deutschen, der eher sein eigenes als das Blut des Bruders opfert. Der Jude häuft Unverschämtheit auf Unverschämtheit, Gemeinheit auf Gemeinheit, Terror auf Terror, weil er sich sicher wähnt hinter einer Mauer von Proletarierleibern. (...) Es ist so, als wenn der Feind seinen anrückenden Bataillonen Frauen und Kinder voranschickt.“

Auf Seite 52:

„Auch heute ist es so: wenn die jüdische Demokratie von nationalen Dingen spricht, dann lügt sie, wie sie immer gelogen hat.“

Und auf Seite 78:

„Vergesst nie, ein Schmutzblatt, das jeden Franzosen, jeden Russen, ja jeden Juden in den Himmel hebt, sofern er an der Vernichtung Deutschlands tätigen Anteil nimmt, muß notwendigerweise den als Lumpen und Verbrecher bezeichnen, der ihm bei seinem teuflischen Beginnen in den Arm fällt und für sein Land und Volk mit letzter Leidenschaft ficht.“

16) „Der Pudelmopsdackelpinscher und andere besinnliche Erzählungen“ von Ernst Hiemer

Asservaten-Nrn. 04.01.02.85 und 04.02.01.34

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1940 im „Stürmer-Verlag“ erschienenen Werkes.

Es wurden 486 Exemplare sichergestellt.

Das Buch vergleicht durchgängig Juden mit Tieren, Parasiten und Bazillen.

Es enthält folgende Passagen:

Seite  37

Auf Seite 17 (Vergleich mit dem Kuckuck):

„Genauso ist es bei dem Menschen. Die begehen den Fehler, sich nicht frühzeitig des jüdischen Eindringlings zu erwehren. Wenn die Juden aber einmal zur Macht gekommen sind, dann ist es in den meisten Fällen zu spät. Dann ist das Volk durch die furchtbaren Nöte, die es vom Judentum zu erleiden hat, zu schwach geworden. Dann kann es sich nicht mehr erheben.“

Auf Seite 23 (Vergleich mit der Hyäne):

„In der heutigen Zeit hetzen die Juden schon wieder zu neuen Kriegen. Sie wollen, daß sich die Völker verbluten, damit sie die seit Anbeginn erstrebte Weltherrschaft aufrichten können. Sie wollen dann wieder als Hyänen Nutznießer sein an einem grauenhaften Völkermorden. Es liegt an uns, der Welt ein solches Schicksal zu ersparen. Wir müssen alle Völker aufklären über die jüdischen Hyänen. Selbst die Kinder schon müssen zu Wissenden gemacht werde. Dann kann die jüdische Hyäne ihr Ziel nicht erreichen. Dann wird endlich der Welt der Friede zuteil werden.“

Auf Seite 32 (Vergleich mit dem Chamäleon):

„Der Jude wechselt wohl seinen Glauben, in seinem Herzen aber bleibt er Jude. Und er wird Jude bleiben, selbst wenn er sich hundertmal taufen ließe, denn:

Ein Chamäleon bleibt ein Chamäleon,

und ein Jude bleibt ein Jud´!

Im nationalsozialistischen Deutschland wurde die Macht der Juden gebrochen. In zahlreichen anderen Ländern erließen die Regierungen Gesetze gegen das Judentum, überall in der Welt beginnt ein Erwachen. Die Zahl der Judengegner wächst von Tag zu Tag. Wer aber nun glauben wollte, die jüdische Gefahr wäre damit beseitigt, befindet sich in einem furchtbaren Irrtum. Wie das Chamäleon je nach Bedürfnissen seiner Lage Farbe und Körpergestalt ändert, so versteht es der Jude, sich in Zeiten der Not meisterhaft zu tarnen. Gerade deshalb müssen die Völker der Welt heute ihre Augen besonders offen halten. Nur dann wird es dem jüdischen Chamäleon, diesem teuflischen Meister der Maske nicht mehr möglich sein, die Welt wieder zu täuschen.“

Seite  38

Auf Seite 39/40 (Vergleich mit der Heuschrecke):

„Aber auch für uns ist die jüdische Gefahr noch nicht beseitigt. Noch befinden sich in den benachbarten Ländern ganze „Schwärme“ beutegieriger Juden. Sie warten nur darauf, daß einmal der Augenblick komme, wo sie wieder einbrechen könnten in deutsche Lande. Sie warten nur darauf, daß das deutsche Volk einmal vergessen würde, welches Unglück die Juden einst über uns gebracht hatten. Sie warten auf den Tag der Rache. Dann aber würde es uns ergehen, wie jenem Farmer, der durch Heuschreckenschwärme alles verloren hat. Dann würden die Juden mitleidlos über uns herfallen. Dann würden sie stehlen und rauben, dann würden sie schänden und morden, bis Deutschland vernichtet wäre für alle Zeiten.

Es ist daher unsere Pflicht, rücksichtslos anzukämpfen gegen alles, was jüdisch ist und jüdisch denkt. Zum besonderen muß unsere Jugend darüber wachen, daß unser Volk für alle Zukunft verschont bleibt vor der „Geißel Gottes“, der Judenplage.“

Auf Seite 46/47 (Vergleich mit der Wanze):

„Hat man die Wanzen durch ein radikales Mittel beseitigt, dann gilt es, vorzubeugen für die Zukunft. Dies geschieht vor allem durch peinlichste Sauberkeit. Eine Wohnung, die nicht reingehalten wird, kann früher oder später wieder von Wanzen heimgesucht werden. Das gleiche gilt für jene Völker, die sich des Juden entledigt haben. Gerade jetzt heißt es, besonders aufmerksam zu sein und das Volk gewissenhaft reinzuhalten vor der jüdischen Brut. Schon in früheren Jahrhunderten haben sich die Völker des Juden entledigt. Aber sie begingen den großen Fehler, in ihrem Siegestaumel nicht mehr auf die jüdische Gefahr zu achten. Und siehe, gar bald kamen die jüdischen ´Wanzen´ wieder angerückt. In wenigen Jahren ergaunerten sie sich all das Raubgut wieder zurück, das man einst ihren Vätern abgenommen hatte. In wenigen Jahren waren sie wieder reich und mächtig. Und sie wurden zu einer Landplage, schlimmer als je zuvor. Das deutsche Volk ist heute am Werke, das Land von der jüdischen Wanzenbrut zu säubern. Es wird einmal der Tag kommen, da wird der letzte Jude unser Land verlassen. Aber gerade dann heißt es, doppelt aufmerksam zu sein. Ist der Feind nicht mehr im Lande, dann unterschätzt man ihn nur zu leicht. Dann wird man nachlässig und bequem. Dann vergißt man, welch ungeheure Gefahr das Judentum bedeutet.“

Seite  39

Auf Seite 55 (Vergleich mit dem Sperling):

„Wenn die Sperlinge andere Vögel betrügen können, dann halten sie fest zusammen. Dann sind sie ein Herz und eine Seele. Ganz anders wird dies aber, wenn sie plötzlich auf sich selbst angewiesen sind. Dann raufen und streiten sie untereinander. Genau so ist es bei den Juden. Wenn kein Nichtjude da ist, den sie bestehlen und berauben können, dann geraten sie nur zu leicht untereinander in Streit. Und es gibt kein häßlicheres Bild, als wenn Juden, von denen ein jeder ein Teufel ist, miteinander zanken und raufen. Aber dieser Streit dauert nur kurze Zeit. Von dem Augenblicke an, wo sich wieder Gelegenheit bietet, einen Nichtjuden zu betrügen und ihn auszusaugen, da sind die Juden plötzlich wieder einig. Und mit vereinten Kräften stürzen sie sich auf ihn und ruhen nicht eher, bis sie ihm alles, aber auch das letzte, genommen haben. Sperling und Jude!. Was der Sperling unter den Vögeln ist, das ist der Jude unter den Völkern. Wir Menschen können von den Tieren lernen. Wie die Stare die Sperlinge kurzerhand aus ihrer Wohnung herauswerfen, so müssen wir die jüdischen Eindringlinge aus unseren Ländern jagen. Dann erst wird in aller Welt der Friede einkehren.“

Auf Seite 61/62 (Vergleich mit einem Mischlingshund):

„Wie der Pudelmopsdackelpinscher sich am liebsten im Schmutz wälzt, so fühlt sich auch der Jude am wohlsten im Unrat. Er ist nicht nur an seinem Körper dreckig und ungepflegt, sondern sucht auch geistig immer nur das Schmutzige, Gemeine und Lasterhafte. Mit Vorliebe schreibt er schmutzige Bücher, verfaßt gemeine Theaterstücke, verspottet die Kunst und zieht alles in den Staub, was uns unantastbar und heilig ist. So trieb es der Jude seit Anbeginn, und so wird er es immer treiben für alle Zukunft. Wie der kläffende Köter liebt auch der Jude den Streit. Er selbst ist feige und scheut den Kampf von Mann gegen Mann. Er macht nur feige Überfälle aus dem Hinterhalt. Hier ist der Jude allerdings ein Meister. Hier zeigt er so recht seine Durchtriebenheit und seine Jämmerlichkeit. Kommt es aber zu einem offenen Kampfe, ist er der erste, der heulend davonrennt.“

Auf Seite 69/72 (Vergleich mit der Giftschlange):

„So ist der Jude! Er zeigt sich immer wieder als Giftschlange unter den Menschen!

Seite  40

Giftschlangen gibt es in den verschiedensten Arten, Giftschlangen gibt es in den verschiedensten Ländern der Welt. Dasselbe gilt auch für die Juden. Es gibt kleine und große, dicke und magere, schwarzhaarige und selbst blonde Juden. Es gibt reiche und arme Juden. (...) Aber selbst, wenn sie das verschiedenste Aussehen haben, wenn sie die verschiedensten Berufe bekleiden und die verschiedensten Sprachen der Welt sprechen, sie sind und bleiben Juden. Sie sind und bleiben die Giftschlangen unter den Menschen.

Die Aufklärung allein aber kann die Judenfrage nicht lösen. Ein Volk, das den Juden kennt, muss auch die Kraft haben, rücksichtslos gegen den Weltfeind vorzugehen. Ebenso wie die Schlangengefahr erst dann völlig behoben ist, wenn mit den Giftschlangen restlos aufgeräumt ist, so ist die Judenfrage erst gelöst, wenn das Judentum vernichtet ist.“

Auf Seite 81 (Vergleich mit dem Bandwurm):

„Ebenso wie beim Bandwurm muß auch dem Juden gegenüber eine Radikalkur angewendet werden, um sich seiner entledigen zu können. Wie die Weltgeschichte beweist, haben sich im Laufe der Jahrtausende die nichtjüdischen Völker immer wieder gegen den jüdischen Volksaussauger erhoben. Millionen von jüdischen Gaunern wurden von den ausgebeuteten Völkern davon gejagt. Hunderttausende dieser erbärmlichen Verbrecher endeten am Galgen oder wurden lebendigen Leibes verbrannt. Die Völker hofften auf diese Weise endlich Ruhe zu haben vor dem jüdischen Bandwurm. Aber sie täuschten sich! Die Juden vermehrten sich zahlreicher denn je. Genauso, wie sich der Mensch von der Bandwurmplage nur dann erlösen kann, wenn er den Schädling vollkommen vernichtet, so können sich die Völker von der Judenplage nur dann befreien, wenn sie ganze Arbeit machen. Tun sie das nicht und begnügen sie sich damit, nur Teile des Judentums unschädlich zu machen, dann wächst der jüdische Bandwurm immer wieder nach! Dann ist er nachher noch gefährlicher als zuvor! Dann war alle Arbeit vergeblich! Bandwurm und Jude sind Schmarotzer der schlimmsten Art. Wollen wir uns ihrer entledigen, wollen wir wieder gesund und stark werden, dann hilft nur eines: ihre Ausrottung.“

Und auf Seite 89 (Vergleich mit Bazillen):

Seite  41

„Gegen die verderbliche Wirkung der Bazillen hat die ärztliche Kunst schon manch ausgezeichnetes Mittel gefunden. Auszurotten aber vermochten wir bisher die Bazillen noch nicht.

Ganz ähnlich ist dies beim Juden. Wohl haben viele Völker wirkungsvolle Maßnahmen gegen die jüdischen Bazillen unternommen. Sie haben Gesetze gegen den Juden herausgebracht! Sie haben den Juden aus dem Innenleben der Nation verdrängt! Sie haben den Juden gezwungen, in besonderen Wohnvierteln (Ghettos) ein eigenes Leben zu führen! Aber noch keinem Volke ist es bis heute gelungen, den Juden völlig auszuscheiden. Der Feind ist immer noch da! Selbst wenn ein Volk judenfrei geworden ist, so ist damit noch lange nicht gesagt, dass es auch in Zukunft judenrein bleiben wird! Noch treibt sich der jüdische Bazillus in vielen anderen Ländern der Welt herum! Noch immer besteht die Gefahr, erneut der jüdischen Seuche zu erliegen!

Solange es Diphteriebazillen gibt, solange gibt es eine Diphtherie! Und solange Juden auf der Welt leben, gibt es eine jüdische Gefahr.“

Das Buch ist durch die BPjM indiziert (BAnz. Vom 27. November 2017), weil es die von den Nationalsozialisten betriebene Diffamierung und Verfolgung von Juden als minderwertige und verachtende Personen propagiere.

17) „Der staatsfeindliche Zionismus“ vom Alfred Rosenberg

Asservaten-Nrn. 04.01.02.55 und 04.02.01.03

Es handelt sich um den Nachdruck des im Jahr 1938 im Zentralverlag der NSDAP „Franz Eher Nachf.“, München, erschienenen Werkes.

Es wurden 494 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält auf Seite 61 die Passage:

„Ein besonderer Feind Deutschlands ist Herr Oskar Cohn und deshalb allein schon würdig, als ein Hochzuverehrender von Seiten Israels betrachtet zu werden. Bekanntlich ist das einer derjenigen Unglücksmänner, in deren Händen die Leitung der Unterhöhlungsarbeit während des Weltkrieges lag. Nach der gelungenen Zersetzung war Herr Cohn dann auch zynisch genug, seine Rolle zuzugeben. Laut dem amtlichen

Seite  42

Bericht des 2. Untersuchungsausschusses (S. 721) erklärt der freche Jude: „Bedarf es umständlicher Erklärung und Begründung, daß ich die Geldmittel, die russische (!) Parteifreunde durch den Genossen Joffe für die Zwecke der deutschen Revolution zur Verfügung stellten, gern (!) entgegengenommen habe?“ Dieser Mann sitzt nicht im Zuchthaus, sondern im Reichstag des deutschen Volkes. Sein Bestreben, den deutschen Arbeiter wurzellos, heimatlos, vaterlandslos zu machen, kommt den deutschfeindlichen Bestrebungen entgegen, ist Arbeit für die jüdische Weltherrschaft.“

18) „Der Untermensch“ Herausgegeben vom SS-Hauptamt / Reichsführer-SS

Asservaten-Nrn. 04.01.02.03 und 04.02.01.218

Es handelt sich um den Nachdruck einer im Jahr 1942/1943 im „Nordland-Verlag“, Berlin, erschienenen Broschüre.

Es wurden 461 Exemplare sichergestellt.

In der Broschüre finden sich folgende Passagen:

„Untermensch bleibt Untermensch und Jude Jude. Ob sie nun Churchill, Roosevelt oder La Guardia heißen. Für uns sind sie der Abschaum. Sie stehen hinter Stalin, dem Untermenschen Nr. 1.“

Mit Verweis auf diverse Illustrationen abgemagerter und verstorbener Kinder heißt es:

„Das ist der Spiegel der sowjetischen ´Staatsjugend´! Das sind die Folgen der vom Juden systematisch zertrümmerten Familie!

Dieses entsetzlich schmutzstarrende Unglückswesen mit den Totenaugen ist ein sowjetisches Kind, (...), die der Jude ohne Bedenken propagierte.

Nur zu gut gelang es dem Juden im Sowjetstaat die Entwurzelung des Menschen. Zum Todfeind des Sowjetsystems wurde der Bauer erklärt. )...) Er wurde Sklave und hatte nur für seinen jüdischen Meister zu schaffen.

Seite  43

Weil der Jude und Untermensch alles Göttliche haßt, hat er die Kirchen geplündert und sie zu Fabriken gemacht. Es war ihm höchste Befriedigung, diese Stätten dort, wo sie ihn am meisten störten, in die Luft zu sprengen.“

19) „Deutschland und der Weltfriede“ von Sven Hedin

Asservaten-Nrn. 04.01.02.15 und 04.02.01.21

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im Verlag „Leipzig/F. A. Brockhaus“ erschienenen Werkes.

Es wurden 445 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

auf Seite 303 f.:

„Tatsächlich kann man wohl sagen, daß die Juden die einzigen sind, die an einem Krieg verdienen, alle anderen verlieren dabei. (...)

Sie vergalten Haß mit Haß und den Haß der Christen zogen sie sich zu, weil sie ihre Wirte aussaugten und wie die jungen Kuckucke die Jungen der Kleinvögel aus dem Nest stießen.“

und auf Seite 305 f.:

„Wäre die Entwicklung unter der Weimarer Republik oder unter dem Schutz einer ähnlichen oder kommunistischen Herrschaft ungestört so weitergegangen, so wäre das Endziel gewesen: Fort mit allen Deutschen aus leitenden Stellungen, unbeschränkte Machtstellung der Juden! Man berichtet von Kliniken, wo der jüdische Chefarzt alle freien Stellen, Unterärzte, Assistenten, Pflegerinnen, Dienstpersonal und Loftjungen, ausschließlich mit seinen eigenen Stammesgenossen besetzte.“

Seite  44

20) „Handbuch der Judenfrage“ von Theodor Fritsch

Untertitel „Die wichtigsten Tatsachen zur Beurteilung des jüdischen Volkes“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.43 und 04.02.01.51

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1944 im „Hammer-Verlag“ erschienenen Werkes.

Es wurden 593 Exemplare sichergestellt.

Der Bucheinband ist mit einem Hakenkreuz versehen.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 9:

„Die Geschichte des Judentums ist die Geschichte des Niedergangs, nicht der Juden, sondern der Völker, die den Juden Gast- und Wohnrecht gewährten. Aus den Zeiten der Römer schon kommen Stimmen, die dieses Volk, sofern man bei dem Rassengemisch von einem Volk sprechen kann, als schuldig im weitesten Sinne bezeichnen.“

Auf Seite 584:

„Der innere Feind war der Jude; der Jude in der Etappe, in den Schreibstuben (...) Der Jude als offen und geheim wirkende zersetzende Macht.

(...)

„Anstatt die Drückeberger, den Kriegsgewinnler und den politischen Hetzapostel an die Wand zu stellen, überließ man diesen drei Gruppen, die sich fast nur aus Juden zusammensetzten und unter jüdischer Leitung standen, die Vorbereitung des Dolchstoßes in den Rücken der kämpfenden Armee.“

21) „Judas, der Weltfeind“ von Franz Schrönghammer-Heimdal

Seite  45

Asservaten-Nrn. 04.01.02.93 und 04.02.01.83

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1919 im „Deutscher Volks-Verlag“ erschienenen Werkes.

Es wurden 498 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es auf Seite 11:

„Nur wenigen war es bisher möglich, in Wesen und Wirken des Hebräervolkes tiefere Einblicke zu tun, und diese wenigen waren entsetzt über das Geschaute. Wenn die große Masse bisher des „Pudels Kern“ nicht erkannte, so lag das daran, daß Juda sein Sondergeheimnis und seine Weltschädlichkeit geschickt zu verbergen wußte. Das gelang ihm umso leichter, als der gewöhnliche Weltbürger, besonders der arglose Arier, seine Mitmenschen, also auch den Juden, für so harmlos hält als er selber ist. Dieser Umstand war zugleich eine Hauptursache des jüdischen Welterfolges. Israel wäre nie zu der Machtstellung gelangt, die es immer schon und heute erst recht innehat, wenn ihm nicht die Arglosigkeit seiner Mitbürger dazu verholfen hätte. Wer wird einen Wolf wittern, wo ein unschuldiges Lammsfell erscheint? Dazu kommt als weitere Hilfe für Israels Aufstieg die ´Duldsamkeit´ weiter, besonders ´gebildeter´ Volkskreise, die auch bei voller Erkenntnis der Judengefahr für das Gemeinwohl dem auserwählten Volk noch den Steigbügel halten.“

und auf Seite 13:

„Und ein Sprichwort sagt: Wenn dir ein Jude guten Morgen wünscht, bist du schon betrogen.“

22) „Lob des Rassismus“ von Horst Mahler

Asservaten-Nrn. 04.01.02.34 und 04.02.01.90

Es wurden 668 Exemplare sichergestellt.

Seite  46

In dem Buch sind folgende Passagen enthalten:

Auf Seite 11:

„Mit diesem Trick fängt die Judenheit jegliches Nachdenken ab, das die Lebens- und damit zugleich rechtsfeindliche Wesenheit der Verteufelung des Rassegedankens aufdecken könnte.“

Auf Seite 20:

„Sie (die Juden) werden sich in Europa, das ihrer Lebensart weitgehend entspricht, ein Umfeld schaffen, in dem sie - wie vordem in den USA - unmittelbar ihre indirekte Herrschaft ungestört ausüben können. Was diesem Vorhaben an Ort und Stelle entgegensteht, muss zuallererst eliminiert werden. Das Haupthindernis ist zweifellos das im Zentrum des Kontinents siedelnde, seit Urzeiten freiheitlich gesonnene und in besonderer Weise zur Staats- und Reichsbildung prädestinierte Volk der Deutschen als solches.“

Und auf Seite 21:

„Wir wollen das aber gar nicht schaffen; schon gar nicht das deutsche Volk abschaffen. (...) Frau Merkel wünsche ich aufrichtig ein langes Leben, damit sie die Strafe für diesen Verrat noch schmecken kann. Die eingangs erwähnte Entschließung des Europaparlaments ist das Drehbuch für den sich vor unseren Augen abspielenden Völkermord an den europäischen Völkern.“

23) „Trau keinem Fuchs auf grüner Heid und keinem Jud bei seinem Eid“ von Elvira Bauer

Untertitel „ein Bilderbuch für Groß und Klein“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.80 und 04.02.01.31

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1936 im „Stürmer-Verlag“ erschienenen Werkes.

Seite  47

Es wurden 761 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält unter anderem folgenden Reim:

„Der Vater des Juden ist der Teufel

Als Gott, der Herr, die Welt gemacht, Hat er die Rassen sich erdacht. Indianer, Neger und Chinesen Und Juden auch, die bösen Wesen. Und wir, wir waren auch dabei: Die Deutschen in dem Vielerlei. - Dann gab er allen ein Stück Erde, Damit´s im Schweiß bebauet werde. Der Jude tat da gleich nicht mit! Ihn anfangs schon der Teufel ritt. Er wollt´ nicht schaffen, nur betrügen, Mit Note 1 lernt´ er das Lügen Vom Teufelsvater schnell und gut Und schrieb´s dann auf in dem Talmud. Am Nilesstrand der Pharao Der sah dies Volk und dachte so: ´‘Die faulen Burschen werd ich zwicken! Die müssen mir jetzt Ziegel rücken!´ Das tat der Jud mit ´Au´ und ´Waih´. Da gab´s ´Geseires´und Geschrei Und krumme Rücken, breite Latschen - Man sieht sie ja noch heut so datschen. Mit Hängemaul und Nasenzinken Und wutverzerrtem Augenblinken! Das danken sie dem Pharao, Der ihre Faulheit strafte so. - Die Juden hatten bald genug! Der Teufel sie nach Duetschland trug. Ins Land wollten sie schleichen. Die Deutschen sollten weichen.“

Seite  48

In dem Reim ist das Wort „Talmud“ mit einer Fußnote versehen, die wie folgt lautet:

„Der Talmud = das Buch mit den jüdischen Verbrechergesetzen“

In anderen Reimen des Buches heißt es:

„Dies ist der Jud, das sieht man gleich, der größte Schuft im ganzen Reich! Er meint, dass er der Schönste sei und ist so häßlich doch dabei!“

„Sieht er jetzt wie ein Christ? Fünf Eimer Wasser über´m Schopf verändern keinen Judenkopf! Das sollt Ihr merken gut, ein Jude bleibt ein Jud!“

„Was uns am Juden so missfällt, ist seine schlimme Gier nach Geld. Vor Not muß´t er verderben. Oh, sind die Juden Schergen! Drum hört ihr Leute weit und breit: ´Trau keinem Fuchs auf Grüner Heid und keinem Jud bei seinem Eid!´“

„Noch andere Streiche hat der Jud vollführt mit seinem Satansblut. Das kerngesund bleibt unser Land und frei von jüdischem Bestand! Er hat die Juden all gelehrt, was ein gesundes Volk ist Wert und ließ sie spüren deutschen Geist, was Jude und was Deutscher heißt!“

„Nun wird es in den Schulen schön; denn alle Juden müssen gehn, die Großen und die Kleinen. Da hilft kein Schrein und Weinen und auch nicht Zorn und Wut. Fort mit der Judenbrut!“

Das Buch ist durch die BPjM indiziert (BAnz. vom 27. November 2017). In dem Buch würden Juden durchgängig als „Judenbrut“ und generell unerwünschte Personen diffamiert. Es werde ihnen unterstellt, sie seien selbst für den Antisemitismus verantwortlich. Neben den herabwürdigen Texten seien immer wieder verächtliche Zeichnungen des „hässlichen Juden“ zu sehen. Das Buch propagiere damit die von den Nationalsozialisten betriebene Diffamierung und Verfolgung von Juden als minderwertige und zu verachtende Personen.

Seite  49

24) „Pest in Rußland“ von Alfred Rosenberg

Untertitel „Der Bolschewismus, seine Häupter, Handlanger und Opfer“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.56 und 04.02.01.04

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1922 im „Deutscher Volks-Verlag“ erschienenen Werkes.

Es wurden 449 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 99:

„Der jüdische Weltbetrug ist heute offenkundig geworden, ihn gilt es unschädlich zu machen!“

Und auf Seite 103:

„Wieder steht das deutsche Volk von jüdischer Niedertracht beschmutzt dar, weil es seine wahren Feinde noch immer nicht erkannt hat!“

25) „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ von Gerard Menuhin

Asservaten-Nrn. 04.01.02.67 und 04.02.01.172

Das Buch ist im „Lühe-Verlag“, Süderbrarup, erschienen.

Es wurden 426 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Seite  50

Auf Seite 20:

„Das Holocaust-Dogma des Judentums ist ein Glaubenssatz und eine Doktrin der jüdischen Religionsgeschichte. (...) Somit haben wir es mit einem „Dogma“, einem ´Glaubenssatz´ und einer ´Doktrin´ tun. Was wir nicht haben, sind handfeste Sachbeweise. ´Glaube bedeutet Nichtwissen´ lautet ein wohlbekanntes Diktum. Wenn man nicht weiß, ob ein Verbrechen geschehen ist, wie kann man dann jemanden dafür bestrafen, daß er es begangen hat?“

Auf Seite 22:

„Die Behauptung, wonach 5,7 Millionen Juden ermordet wurden, ist nicht war. Die Zahl der jüdischen Opfer kann lediglich zwischen einer und anderthalb Millionen liegen, weil es in Hitlers Machtbereich nicht mehr Juden gab.“

Auf Seite 25:

„Einen schlüssigen Beweis dafür, daß Auschwitz ein Arbeitslager war und daß die Anklage, dort - oder anderswo - seien Juden vergast worden, völlig unglaubhaft ist, liefern die Unterlagen der Kommandantur von Auschwitz, die im Jahre 2000 im Auftrag des Münchner Instituts für Zeitgeschichte veröffentlicht wurden.“

Das Buch ist durch die BPjM indiziert (BAnz. vom 28. Mai 2018).

26) „Der neue Regenbogen“ von Dirk Franz

Untertitel „Zeitgenössische Gedichte“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.66 und 04.02.01.205

Es wurden 447 Exemplare sichergestellt.

Das Buch - eine Gedichtsammlung - enthält unter anderem folgende Verse:

Seite  51

„Ehre Die Moslems, die sind meistens dumm, wer den Koran kennt, weiß warum.

Die Wahrheit Diese immer braunen Leute, die hierher ziehen, illegal, machen unsre Fraun zur Beute, doch das finden wir normal.

Selbstmordattentäter Flüchtis Selbstmordattentat hat nicht geklappt, nun sucht er Rat. … Ich Deutsche in die Hölle schicken!

Reue … Ziehen sie bis an die Küste, nach Verbrechen steht ihr Sinn.

Afrika Sagt man nun, sie sind wie wir, kann dies nur Entscheidung sein. Sagt man, sie sind mehr noch Tier, sind sie doch im Streben rein.

Sprache … Das Wort ´Mulatte´, … Dieses Wort, so unverstanden, für halb Schwarze schmeichelhaft, ...“

27) „Auf Hieb und Stich“ von Gunter D´Alquen

Asservaten-Nrn. 04.01.02.50, 04.02.01.22 und 04.02.01.100

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im Zentralverlag der NSDAP „Franz Eher Nachf.“, München, erschienenen Werkes und enthält Beiträge der SS-Zeitung „Das schwarze Korps“, dessen Schriftleiter der Autor war.

Das Buch ist auf dem vorderen Einband mit einem Hakenkreuz und auf dem hinteren Einband mit der Abbildung eines SS-Soldaten mit SS-Totenkopf auf der Uniformmütze, einer Doppelsigrune auf dem Kragenspiegel und einem Hakenkreuz an der Brusttasche versehen.

Es wurden 415 Exemplare sichergestellt.

Seite  52

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 148:

„Ein homosexueller Lehrer kann eine ganze Schule (…) verderben. Sie sind Staatsverbrecher und als solche zu behandeln.

Und auf Seite 239:

„Denn mit der jüdischen Machtergreifung auf dem Gebiet der deutschen Kultur geht auch die Propaganda für den Homosexuellen einher. Er ist im Rahmen dieser Aktion ein sehr erwünschtes Instrument, denn er stellt, soweit er zu den wirklich Veranlagten gehört, das Asoziale an sich dar, genau wie der Jude im deutschen Kulturraum auch.“

28) „Rasse und Humor“ von Siegfried Kadner

Asservaten-Nr. 04.02.01.156

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im „J. F. Lehmanns Verlag“, München, erschienenen Werkes.

Es wurden 391 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 187

„Die Herkunft des Juden aber, der uralten unharmonischen Rassenkreuzungen entstammt, hat die allgemein als solche empfundene Mißform seines Ausdrucks in Gang und Haltung, in Wort und Geste zur Folge - das Mauscheln. Und da dieses Mauscheln, das plattfüßig breitgewalzte Auftreten im Gehabe und in der Sprechweise, im Reden ´mit de Händ´ seinen Gastvölkern und besonders den nordisch geführten zwar komisch erscheint, aber in einem abstoßend-befremdlichen Sinn, so versteht er

Seite  53

es, sich fingerfertig und mundfertig zu tarnen; aber unter seinesgleichen verfällt er unweigerlich wieder in den naturgegebenen, ihm gemäßen Rhythmus.“

und auf Seite 191:

„Man sieht die Gestalt des giftgeifernden jüdischen Emigranten gab es schon vor hundert Jahren. Der bissigste und gerissenste unter ihnen war damals Heine.“

29) „Ein Bubenstück der Börse“ von Eduard Krämer

Untertitel „... ersonnen, einen deutschen Mann und sein deutsches Unternehmen zu vernichten“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.82 und 04.02.01.30

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1873 im Selbstverlag erschienenen Werkes.

Es wurden 413 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 3:

„Ein junger Baum auf freiem deutschen Muttergrund, fröhlich sprossend und zeitige Frucht verheißend, war ein Ärgernis geworden in den Augen der Kinder Israels (...) Und siehe, da kam über Nacht das semiten-freundliche Ungeziefer, jene Blattläuse, und sie begannen heimlich ihr liebedienerisches Zerstörungswerk, und in solcher Menge und so heftig bissen und stachen sie in die verwundbarsten Stellen des jungen kräftigen Bäumchens ein, daß für zunächst wenigstens die Hoffnung auf ein Reifen seiner süßen, gesunden Früchte vernichtet war, dass trotz des kernigen Markes seine äußere Entwicklung gehemmt wurde, daß die unzertrennlich innewohnende und treibende Kraft- und Saftfülle in der Übermenge der Blattläuse nicht einmal mehr zur Entfaltung in regelmäßigen Blättern gelangen konnte, sondern aus den Wunden ausfließen musste und nun herniederfällt - freilich nicht als Manna für die nach dem innersten Marke dieses deutschen Baumes lechzenden Kinder Israels - wohl aber als

Seite  54

- Flugblätter von heilkräftiger Bitterkeit in die Hände der Leser und Freunde der „Deutschen Freien-Zeitung.“

Und auf Seite 5:

„Die Semiten sind also die Pächter der deutschen Gesinnungsmache. In jüdischen Blättern aller Parteischattierungen werden die Reden jüdischer Ärzte ohne Praxis, die schwindelhaften Unternehmungen jüdischer Kaufleute und Gründer dem deutschen Volke als wertvolle Ware angepriesen, und Michel ist treuherzig genug, an diesen Humbug zu glauben.“

30) „Der Jude als Weltparasit“ von Hans-Georg Otto

Asservaten-Nrn. 04.01.02.17 und 04.02.01.20

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1944 vom NS-Führungsstab herausgegebenen Werkes. Die Originalausgabe erschien 1944 in der Reihe „Richthefte des Oberkommandos der Wehrmacht“ im Zentralverlag der NSDAP „Franz Eher Nachf.“.

Der Einband ist mit einem Hakenkreuz versehen.

Es wurden 392 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält auf den Seiten 19 bis 21 folgende Passage:

„Wenn wir die rassische Zusammensetzung der Juden einer eingehenden Betrachtung unterziehen, so kommen wir zu dem Ergebnis, daß das Judentum keine Rasse im landläufigen Sinne des Wortes darstellt, sondern geradezu als Gegenrasse, wie sie Houston Steward Chamberlain bezeichnet hat, betrachtet werden muß, wobei der Begriff „Gegenrasse“ allerdings nicht im biologischen Sinne aufgefasst werden kann. Biologisch gesehen stellt das Judentum eine durch Inzucht stabil gewordene Mischung extremer Rassen und Rassentrümmer dar. Der Begriff „Gegenrasse“ bezieht sich deshalb in erster Linie auf die zerstörende und zersetzende Wirksamkeit des Judentums innerhalb der natürlich gewachsenen Rassen. Die Sonderstellung des Judentums innerhalb der menschlichen Rassen liegt einmal in der Art der rassischen

Seite  55

Zusammensetzung der seit Jahrtausenden in der Zerstreuung lebenden Juden und zum anderen in dem starren Festhalten der Juden an ihren auf krassestem Materialismus aufgebauten sogenannten Religionsgesetzen. Das Judentum ist aus einem Gemisch aller möglichen Rassen entstanden. Es stellt den umfassendsten Rassenmischmasch der Weltgeschichte dar. Dieser Rassenmischmasch ist deshalb für alle Völker so gefährlich, weil er sich vorwiegend aus dem Bodensatz aller aufgenommenen Rassen zusammensetzt. Die schlechten Eigenschaften dieser Rassen haben sich durch viele Generationen hindurch im Judentum in immer verstärkterem negativem Sinne vererbt und aus diesem künstlichen, wurzellosen, lediglich auf krassestem Materialismus abgestellten Rassengemisch die parasitäre Gegenrasse unter den Völkern erstehen lassen. Die Keimzelle des Judentums bildet der Zusammenschluss von wurzellosen, ausgestoßenen, asozialen, kranken und entarteten Elementen verschiedener Rassen, vorwiegend vorderasiatisch- orientalischen Ursprungs. Es sei hier an die Tatsache erinnert, daß im Altertum zum Beispiel die Leprakranken ebenso aus ihrer Rassegemeinschaft ausgestoßen wurden wie verbrecherische asoziale Elemente.“

31) „Die Protokolle der Weisen von Zion“ von Alfred Rosenberg

Untertitel „... und die jüdische Weltpolitik“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.49 und 04.02.01.39

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1933 im „Hoheneichen-Verlag“, München, erschienenen Werkes.

Es wurden 386 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 194:

„Überall dasselbe Bild, dieselbe Schmach. Wie kam das?, fragte ich in der Einleitung. Eines der tiefsten Worte über den Juden stammt von Richard Wagner. Er nannte ihn den „plastischen Dämon des Verfalls der Menschheit“. Das bedeutet: Wenn für ein Volk

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oder für viele Völker gemeinsam eine Epoche seelischer Dürre (…) unorganischen Strebertums eintritt, dann erscheint gleichsam als Symbol dieses Niedergangs der Jude an führender Stelle. Weil wir uns selbst untreu wurden, gewinnt er an Macht (…). Wir entsagten der Liebe, und der Fluch des Goldes kam über unsere Welt.

Und auf Seite 195:

Der Staat Adolf Hitlers hat einen Kampf aufgenommen, der sich nicht nur die Befreiung des deutschen Menschen von zersetzenden jüdischen Einflüssen zum Ziel gesetzt hat, sondern der darüber hinaus ein Vorbild schaffen will, wie die unselige Verquickung der Völker mit dem Judentum einer reinen Scheidung entgegengeführt werden kann. (…) Es ist begreiflich, daß das Judentum, das alle Zeit darauf bedacht war, die von natürlichen Gesetzen geschaffenen Rassen zu verwischen und sie durch verderbliche Einflüsse zu belasten und zu degenerieren, an dieser „Ahnenschnüffelei“ wie es im jüdischen Jargon heißt, keinen Gefallen findet.“

32) „Wofür kämpfen wir?“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.53 und 04.02.01.29

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1944 vom Personalamt des Heeres im Verlag „Elsnerdruck“, Berlin, herausgegebenen Werkes.

Es wurden 403 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 8:

„Das einzige große Volk nordisch-germanischer Art, das erstmalig in der Geschichte des Abendlandes die Weltziele des Judentums erfolgreich durchkreuzte, sind wir, das nationalsozialistische deutsche Volk unter Adolf Hitler! Der Führer entlarvte den Juden als den Erzfeind jeden Volkstums. Heute sind wir das erste germanische Volk, das sich vom Judentum befreit hat, aber auch die letzte germanische Bastion gegen das

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Weltjudentum. Darum haßt uns das Judentum abgrundtief! Darum wird es kein Mittel unversucht lassen, uns restlos zu vernichten!“

Auf Seite 12:

„Mit welchen Mitteln und Methoden versuchte der Jude die Herrschaft über die Völker zu erlangen? (…) Durch Beherrschung von Presse, Rundfunk, Film, Theater und Schrifttum und aller sonstigen Kultureinrichtungen zerstört er jedes Volkstum und bereitet die geistig-seelischen Voraussetzungen für seine internationalen Ziele vor.“

Und auf Seite 13:

„Der Jude ist der Gegenpol des nordischen Menschen, der Erzfeind jedes freien Volkes überhaupt.

(...)

Für uns gibt es nur eine Entscheidung: Kampf dem Bolschewismus und Kampf den Plutokratien. Unser Sieg über beide bedeutet die Vernichtung des Judentums und damit die Befriedigung der Völker und Sicherung einer neuen Weltordnung.“

33) „Das Semitentum in Europa“ von Friedrich Kern

Untertitel „Eine Antwort auf die Märchen vom ´toleranten Islam´ und von den ´jüdischen Wurzeln Europas´“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.04 und 04.02.01.124

Es wurden 366 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 207:

„Auffällig bei der Betrachtung der Verhaltensweisen der Moslems in Europa ist auch die Wiederholung eines Phänomens, das bereits aus der Frühgeschichte von den Juden bekannt ist. (…) Die Probleme entstehen aber, sobald sie merken, daß es in

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Deutschland viele Vorschriften für den Betrieb gibt und teilweise immense Steuern fällig werden. Dann setzt in fast allen Fällen das typische Verhaltensmuster ein: Steuern werden hinterzogen, die Qualität der angebotenen Waren sinkt beträchtlich, und es werden oft illegale Nebeneinnahmequellen erschlossen. Das Unrechtsempfinden tendiert dabei gegen Null, da dieses Verhalten zum einen genetisch im Semitentum angelegt ist, zum anderen nur Ungläubige betrogen werden, was vom Heiligen Buch - dem Koran - gerechtfertigt wird.“

Auf Seite 209:

Diese Einstellung ist kennzeichnend für viele Juden in Deutschland, die hier besondere Rechte genießen, aber dennoch nicht müde werden, grenzenlose Migration und Abbau des Nationalgefühls zu predigen und damit ihren derzeitigen Heimatländern massiv zu schaden. (…) Wenn man sich aber darüber klar wird, dass soziales Miteinander im Semitentum keinen Wert darstellte, um sich fortpflanzen, sondern eine weit überwiegende Mehrheit heute lebender Semiten von einer sehr kleinen Anzahl von Männern abstammt, die sich rücksichtslos auf Kosten anderer durchsetzten, dann wird der evolutionäre Mechanismus, der hier wirkt, evident.“

Und auf Seite 210:

„Das, was der Europäer, auch unabhängig von seinem Glauben, in der Regel empfindet, nämlich ein Gewissen, das sich bei als ungerecht empfundenen Handlungen im Inneren regt, kennen Semiten überhaupt nicht.“

34) „Hart wie Kruppstahl“ von Savitri Devi

Asservaten-Nrn. 04.01.02.37, 04.02.01.53 und 04.02.01.192

Es wurden 368 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 162:

Seite  59

„Und trotzdem! Unüberbrückbar wie sie auch zu sein scheinen mögen, sind diese tödlichen Gegensätze - weit die allerschärfsten unter all denen an, die ich, außer einem Denken kann - nichts im Vergleich mit diesem einen; mit dem Gegensatz zwischen uns und den Juden; zwischen unserer Weltanschauung und der jüdischen Gedankenwelt. (...)

Der Antisemitismus ist gewissermaßen der gefühlsmäßige Unterbau unserer Bewegung. Jeder Nationalsozialist ist Antisemit.“

Und auf Seite 187:

„Der Zweite Weltkrieg ist der erste offene Krieg des gesamten Judentums gegen das rassenbewußte und rassenstolze, 1939 im neuerwachten deutschen Volk verkörperte und zur eigenen Selbsterhaltung entschlossene Weltariertum. Er ist der Krieg der Juden gegen die arische Rasse und deren natürliche Werte.“

35) „Das Märchen vom bösen Deutschen“ von Benton L. Bradberry

Untertitel „Das ist der Feind“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.73 und 04.02.01.98

Es wurden 353 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält auf Seiten 164/165 folgende Passagen:

„Im Verlauf der vergangenen 2000 Jahre sind Juden praktisch aus jedem Land Europas und des Nahen Ostens mindestens einmal (...) vertrieben worden. (…) Sogar in Ländern, in denen ihnen der Aufenthalt gestattet war, waren sie gewöhnlich strengen Beschränkungen unterworfen; (…) Diese Vertreibungen und weitere gegen die Juden ergriffenen Maßnahmen waren tatsächlich defensiver Natur, verfügt zum Schutze der Gastvölker vor Ausbeutung durch die Juden. Jedesmal wenn die Beschränkungen schließlich aufgehoben wurden - gewöhnlich von einem wohlwollenden Herrscher, der das Richtige zu tun versuchte oder jüdisches Geld benötigte … -, nutzten die Juden das sofort aus und nahmen ihre ausbeuterischen Gepflogenheiten wieder auf, bis die Regierung es für nötig hielt, ihnen neue Beschränkungen aufzuerlegen oder sie ganz

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aus dem Land zu verbannen. (…) Es muß einen Grund dafür geben, daß sich praktisch überall auf der Welt, wo Juden gelebt haben, so viele unterschiedliche Völker gegen sie auflehnen und aufgelehnt haben.“

36) „Der internationale Jude“ von Henry Ford

Asservaten-Nrn. 04.01.02.08, 04.02.01.09 und 04.02.01.108

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im „Hammer-Verlag“ erschienenen Werkes.

Es wurden 349 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es auf Seite 33:

„Die Hauptursache der Erkrankung des deutschen Volkskörpers wird dem jüdischen Einfluss zugeschrieben. War dies helleren Köpfen schon seit Jahrzehnten klar, so soll es nunmehr auch den schlichtesten Leuten einleuchten. (…) Der Jude (…) ist voll feindseliger Gesinnung gegen sein Wirtsvolk. In anderen Ländern durfte sich der Jude leichter mit der Bevölkerung vermischen und seine Macht ungestört mehren; in Deutschland war es anders. Darum haßte der Jude das deutsche Volk und daher zeigten die Länder, in denen die Juden den stärksten Einfluß hatten, während des beklagenswerten Weltkrieges den stärksten Haß gegen Deutschland.“

37) „Weltentscheidung in der Judenfrage“ von Hansgeorg Trurnit (Hrsg.) und Dr. Willi Fr. Könitzer

Untertitel „Der Endkampf nach 3000 Jahren Judenherrschaft“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.39 und 04.02.01.202

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im „Zwinger-Verlag Rudolf Glöß“ erschienenen Werkes.

Seite  61

Es wurden 346 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 9:

„Auch von Martin Luther ist bekannt, daß er sich in seiner Schrift „Von den Juden und ihren Lügen“ in einer urwüchsigen, kernigen Art gegen das Schmarotzertum und die Wucherei dieses Volkes ausgesprochen hat. (…) Die Schuld muß bei den Juden selbst liegen, d. h. in der Natur des Juden selbst, genauer gesagt: in seiner Rasse.“

Und auf Seite 12:

„Bald sind es ihre aufreizende Anmaßung, ihr Übermut, ihr Machtstreben, bald ihre ausschweifende Sinnlichkeit, bald ihr wirtschaftliches Schmarotzertum und ihr Geldhunger und schließlich ihr Geist der ätzenden, alle Ordnung zerstörenden Zersetzung.“

38) „Adolf Hitler“ von Miguel Serrano

Untertitel „Der letzte Avatar“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.02, 04.02.01.11 und 04.02.01.171

Es wurden 380 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es auf Seite 54:

„Das Judentum wird ökumenisch, und dieser Krebs verbreitet sich über die gesamte Fläche dieses Planeten.“

Seite  62

39) „Mutter, erzähl uns von Adolf Hitler!“ von Johanna Haarer

Untertitel „Ein Buch zum Vorlesen, Nacherzählen und Selbstlesen für kleinere und größere Kinder“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.28 und 04.02.01.76

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im Verlag „J. F. Lehmanns“, München/Berlin, erschienenen Werkes.

Es wurden 360 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 99:

„Im Gegenteil, sie waren feige, wollten sich ihre Taschen füllen und sich's gutgehen lassen. Viele, viele von ihnen waren Juden. Seht ihr, liebe Kinder, in früheren Zeiten wäre es unmöglich gewesen, daß ein Jude in unserem deutschen Land zu befehlen hatte oder gar regiert hätte. Aber jetzt war es soweit mit uns gekommen. Welch eine Schmach und eine Schande war das für uns alle und für unser Land! Wie schlecht musste es da um uns stehen.“

Und auf Seite 176:

„Was hat der Jude denn mit einem deutschen Bauern und seinem Hof zu schaffen? So hieß es jetzt. Jagt ihn fort! Er ist uns fremd, er geht uns nichts an und hat uns immer nur schaden wollen. Wisst Ihr noch, wie die Juden im Krieg die deutschen Arbeiter aufgehetzt haben, daß sie keine Kanonen mehr bauen helfen sollten, keine Gewehre, kein Pulver und keine Kugel mehr herstellen? Wie sie Leuten wie den armen Wielands, die keine Arbeit hatten und denen es schlecht ging, ihre letzte Habe abkauften für wenig Geld? Wie Sie uns Deutsche gegeneinanderhetzten, daß nur recht viel Streit und Haß sein sollte? Wie sie sich überall breitmachen und frech und dreist sind? Und jetzt wollen sie gar noch ihre schmutzigen Finger in die deutschen Bauernhöfe stecken! Das darf nie und nimmermehr sein.“

Seite  63

40) „Das Buch Isidor“ von Dr. Joseph Goebbels und Mjoelnir (Hans Herbert Schweitzer)

Untertitel „Ein Zeitbild voll Lachen und Haß“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.09, 04.01.02.10 und 04.02.01.94

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1931 im Verlag „Franz Eher Nachf.“, München, erschienenen Werkes.

Auf mehreren Seiten ist ein Hakenkreuz abgebildet.

Es wurden 374 Exemplare sichergestellt.

Auf Seite 142 des Buches heißt es:

„So und nicht anders war es vorauszusehen. Und wir haben das, was sich heute im Weltbolschewismus abspielt, hundertfach prophezeit. Wo der Jude das Wort ergreift, da müssen die Völker Obacht geben. Der Jude ist wurzellos, das Ferment der Dekomposition. Er lebt vom Zusammenbruch der Völker, mag er sich leihkapitalistisch oder bolschewistisch garnieren. Er bleibt in jeder Larve er selbst: Ahasver, der ewige Zerstörer. Sein Evangelium ist das Chaos, und wo er Revolte wittert, da kommt er gleich nach oben. Er hat die Arbeiterbewegung zu dem gemacht, was sie heute in ihren jämmerlichsten Auswüchsen ist: ein Gemisch aus Phrase, Feigheit, Terror und Klassenhaß. Was hat die Sache des Proletariats mit Pazifismus, mit Republikschutz, mit Entwertung des Persönlichkeitsgedankens und mit Vernichtung der nationalen Würde und Ehre zu tun? Wo steht es geschrieben, daß Utopien, Wünsche, Programme und Bücher die Welt regieren und nicht vielmehr Macht und Tatsachen? Warum demonstriertet Ihr für die nationale Freiheit der unterdrückten Kolonialvölker und vergaßet, daß Deutschland eine Provinz des Geldes ist? Warum riefet Ihr: „China den Chinesen!“ und saht feige zu, wie der Jude Deutschland Stück für Stück aus Euren Händen wand und in zähem Kampf für die Weltgelddiktatur eroberte? Nun schreit Ihr Reaktion, wenn man vom verlorenen Vaterland spricht. Nun wittert Ihr Verrat, wenn man die Dinge beim Namen nennt. Nun rennt Ihr stur und dumm weiter in Euer eigenes Unglück hinein, und dann bleibt Euch zum Schluß nichts als Verzweiflung und Pistole.

Seite  64

(...) Die Internationale selbst ist falsch. Sie ist erdacht, nicht erlebt. Der Jude redet sie Euch ein, weil sie das letzte Mittel ist, ihn an der Gewalt zu halten. Sie hat die Völker vernichtet, die Rassen zerstört. Sie treibt den Blutsgenossen gegen den Blutsgenossen, mordet und vergiftet die Gemeinschaft, sät Zwietracht unter die Völker, und über allem triumphiert dann hohnlachend Euer Feind, unser Feind: Der ewige Jude!“

Und auf Seite 165:

„Landfremdes Gesindel sitzt zwischen uns. Es hat nicht aufbauen helfen, nur immer, wenn es etwas zu zerstören gab, dann stand es prompt an der Spitze. Der Jude frißt von unserem Brot, ohne mit dafür zu arbeiten. Er hat Börse, Presse, Kultur und Schule erobert. Er hat sich der deutschen Produktion bemächtigt und richtet sich nun in unserer Regierung ein. Die Arbeiterparteien sind im dienstbar, und die bürgerlichen Angstmeier wagen nicht, sich seinen Diktaturgelüsten zu widersetzen. Wir unsererseits sind fest entschlossen, dem ein ganzes Ende zu machen. Der Jude muß heraus aus dem, was unser ist. Er hat unser Land nicht urbar gemacht, unsere Wirtschaft nicht gegründet und unser Volk nicht in der Not verteidigt. Darum soll er uns auch nicht auspressen dürfen wie eine Zitrone, dem Volk das Leben versperren und über uns sitzen wir ein Vampir, der uns das Blut aussaugt. Wir wollen und werden Schluß machen mit der Herrschaft des internationalen Judentums über uns. Was geht uns China an? Deutschland den Deutschen! Heraus mit dem Gesindel! Wir wollen für unser deutsches Volk eine judenreine deutsche Kultur, Produktion und Politik.“

41) „So ward das Reich“ von Dietrich Klagges, Heinrich Blume und Fritz Stoll

Asservaten-Nrn. 04.01.02.22 und 04.02.01.49

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1941 im Verlag „Moritz Diesterweg“, Frankfurt am Main, erschienenen Werkes.

Es wurden 330 Exemplare sichergestellt.

Seite  65

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 224:

„Da gab man den Juden zu ihrem besonderen Schutze das Recht, in besonderen Stadtteilen zu wohnen, deren Tore nachts geschlossen wurden. Ihr könnt euch nicht vorstellen, welche Unordnung, welcher Schmutz und Gestank in diesen Judengassen, den „Ghettos“ herrschte.“

Und auf Seite 225:

„Das Judentum aber war nicht damit zufrieden, reich zu werden. Es wollte politische Macht gewinnen und damit die Völker vollends in seine Hand bringen. Darum suchte es überall Revolutionen zu erregen, um durch sie an die Spitze zu kommen. Jetzt zeigte sich, wie der Dank der Juden aussieht. Die Günstlinge der Fürsten waren jetzt die größten Hetzer gegen ihre Beschützer.“

42) „Der Krieg des Kriegers“ von Kurt Eggers

Untertitel „Gedanken im Felde“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.32 und 04.02.01.211

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1942 im „Deutscher Verlag für Jugend und Volk Gesellschaft“ erschienenen Werkes.

Es wurden 309 Exemplare sichergestellt.

Neben Alltagsschilderungen eines Soldaten verherrlicht das Buch den Nationalsozialismus. So finden sich unter anderem folgende Kapitel:

„Unser Glaube“ „Vom Reich“

„Wir haben den Führer gehört“

„Des Reiches Herrlichkeit“

Seite  66

In dem Kapitel „Unser Glaube“ findet sich folgende Passage:

„Die entscheidenden Ereignisse der letzten Jahre haben auch dem Ahnungslosesten das Verständnis dafür aufkommen lassen, daß Europa und darüber hinaus die ganze Welt sich an einem weltgeschichtlichen Wendepunkt befindet.

Der Aufstieg des nationalsozialistischen Deutschlands zur Entfaltung eigener Macht und eigensten Wesens sollte durch die Armeen des absterbenden christlich- internationalen Jahrtausends verhindert und das deutsche Volk endgültig vernichtet werden.

Die unerhörte Kühnheit und die instinktsichere, rasche Entschlußkraft des Führers haben den Plan der alten Mächte vereitelt und in einem beispiellosen Sieg den revolutionären Freiheitsideen des Nationalsozialismus den Weg in die Zukunft freigemacht.

Wir stehen am Anbeginn der größten Epoche deutscher Geschichte! Das germanische Reich deutscher Nation, von dem der Führer sprach, wird eine Gestalt annehmen, von der sich unsere Väter noch nichts träumen ließen.

Für jeden bewußten Deutschen ist es die höchste Ehre und die größte Pflicht, mit allen Kräften des Herzens, des Geistes und der Hände an der Verwirklichung der Ideen des Führers mitzuarbeiten.“

43) „Der nationale Sozialismus“ von Rudolf Jung

Untertitel „Seine Grundlagen, sein Werdegang und seine Ziele“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.21 und 04.02.01.127

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im „E. Appelhans-Verlag“, Braunschweig, und im „Deutscher Volksverlag, Dr. E. Boepple“, München, erschienenen Werkes.

Seite  67

Auf dem Einband sind zwei Hakenkreuzfahnen abgebildet.

Es wurden 310 Exemplare sichergestellt.

In dem Kapitel „Der jüdische Geist. Jüdisches Weltherrschaftsstreben“ heißt es:

Auf Seite 47:

„(...), wahrlich, deutlicher konnte kein Volk sich selbst zum ausgesprochenen Schmarotzer und Wucherer stempeln, als es das jüdische mit dieser Selbstkennzeichnung tut.“

Und auf Seite 48:

„Das jüdische Volk entstand nach und nach aus der Kreuzung verschiedener Rassenbestandteile mit weit getriebener Inzucht (...); Semiten und Nichtsemiten gaben ihren Samen her und vererbten ihm ihre schlechtesten Eigenschaften. Wie Heuschrecken fielen schon die Vorfahren der heutigen Juden in fremde Lande, um zu ernten, da wo sie nie gesät hatten. (...) Das ist eben das Bezeichnende am Juden: Die Schafe mußten stets andere für ihn hüten, und stets fand er auch gutmütige Völker, die diese Arbeit besorgten, so u.a. auch das ackerbautreibende Volk der Israeliten, von dem er schließlich selbst den Namen borgte, ohne sich seine Lebensauffassung zu eigen zu machen.“

44) „Das politische Gesicht der Freimaurerei“ von Heinrich Blume

Asservaten-Nrn. 04.01.02.65 und 04.02.01.45

Es handelt sich um einen Nachdruck der im Jahr 1937 im „E. Appelhans-Verlag“, Braunschweig, erschienenen 4. Auflage des Werkes.

Es wurden 295 Exemplare sichergestellt.

Seite  68

Im ersten Kapitel des Buches „Stimmen des Führers und seiner Getreuen“ - und damit zugleich die Zielrichtung des Werkes bestimmend - werden Reden Hitlers und Heydrichs unkommentiert zitiert.

Das Buch enthält folgende Zitate:

Auf Seite 7:

„´Zur Stärkung seiner politischen Stellung versucht er (der Jude), die rassischen und staatsbürgerlichen Schranken einzureißen, die ihn zunächst auf Schritt und Tritt beengen.´ (...) (Adolf Hitler, Mein Kampf, 1928, Seiten 333 und 339).“

´Wer sind denn eigentlich diese Freimaurer? (...) Jene, die skrupellos jedes Amt übernehmen, die brutal alle Völker zu versklaven verstehen ... wiederum Juden!´ (Adolf Hitler in seiner Rede am 15.4.1925 in München)“

Auf Seiten 8 bis 10:

„´Die treibenden Kräfte des Gegners bleiben ewig gleich: Weltjudentum, Weltfreimaurertum und politisches Priesterbeamtentum. (…) Entweder wir überwinden den Gegner endgültig, oder wir gehen zugrunde. (…) Um unser Volk zu erhalten, müssen wir dem Gegner gegenüber hart sein … Wenn z.B. jeder Deutsche aus falschem Mitleid nur den ´einen anständigen Juden´ oder Freimaurer seines Bekanntenkreises von der Bekämpfung ausnehmen würde, so wären das eben 60 Millionen Ausnahmen… (SS-Gruppenführer Heydrich, Chef des Sicherheitshauptamtes des Reichsführers SS, ´Wandlungen unseres Kampfes´, München 1935, Verlag Eher).“

Seite  69

45) „Hitler-Jugend“ von Erich Blohm

Untertitel „Soziale Tatgemeinschaft“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.111, 04.02.01.24 und 04.02.01.103

Es handelt sich um die 2. Auflage (1979) des 1977 im „Verlag für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung“ erschienenen Werkes. Das Buch ist nicht vom Schelm-Verlag verlegt worden, sondern wurde lediglich als Restposten über die eigene Website zum Verkauf angeboten.

Es wurden 267 Exemplare sichergestellt.

Die Website des Schelm-Verlages beschreibt das Buch wie folgt:

„In der Republik der Borderliner steht das Buch des ehemaligen HJ-Hauptbannführers Erich Blohm auf dem Index.

Das System der Feigen und Dummen ist aber so großzügig, daß Sie als mündiger erwachsener Staatsbürger zumindest ein Exemplar erwerben und besitzen dürfen.

Der Schelm konnte einen Restposten dieses im freiheitlichsten Buchhandel des freiheitlichsten Staates, der je auf deutschem Boden bla …, nicht erhältlichen und sehr gesuchten Buches ergattern.“

Im Vorwort des Buches heißt es:

„Eine sachgerechte Geschichte der Hitlerjugend zu schreiben bzw. zu veröffentlichen, ist kein leichtes Unterfangen. Dies nicht so sehr, weil etwa die Materie zu schwierig zu überschauen wäre, als vielmehr der gegenwärtigen politischen Verhältnisse wegen, in denen unser Volk seit 1945 zu leben gezwungen ist. Will man den Wortführern dieser Politik Glauben schenken, so ist Adolf Hitler der schlimmste, schrecklichste Politiker aller menschlichen Zeiten gewesen. Doch nicht nur das. Jeder, der es wagt, dieses Teufelsbild auch nur in seine realistischen Ursprünge zurückzuformen, begibt sich in

Seite  70

den Kreis jener, denen gegenüber noch über 33 Jahre nach Kriegsende die immer noch andauernde moderne Hexenjagd betrieben wird.“

Inhaltlich verherrlicht das Buch durchgängig das Erziehungsprogramm der Nationalsozialisten, insbesondere der „Adolf-Hitler-Schulen“. So heißt es:

Auf Seite 146 f.:

„Die Ausbildung der Adolf-Hitler-Schüler war deutlich zukunftsgerichtet. Es handelte sich um Elitebildung. Schon bei der Auswahl der Anwärter galt dieses Prinzip. Unter Elite wurden charakterlich gut veranlagte und geistig hochbegabte Jugendliche und Persönlichkeiten verstanden. Die Einsatzbereitschaft galt als Voraussetzung für eine selbstlose Führerschicht des Volkes (Staat, Partei, Wehrmacht, Wirtschaft). Einsatzbereitschaft, Leistungsfähigkeit und beste Erziehung, darauf gründete sich Elitebildung, Bildung einer staatstragenden Schicht, die man auch Aristokratie nennen könnte. (...) Neben den Adolf-Hitler-Schulen der Hitlerjugend dienten auch die nationalpolitischen Bildungsanstalten (NaPoBi) des Staates und die Ordensburgen der NSDAP der Elitebildung. Je breiter die Führerschicht angelegt wurde, je größer waren die Möglichkeiten des Auf- und Abstiegs in der Elite. Dadurch wurde der Leistungserhalt für die Volksgemeinschaft gewährleistet. Die für die Eliteschule auserlesenen Jungen konnten natürlich stolz sein, mußten sich jedoch vor Dünkel und Überheblichkeit hüten. Sie mußten lernen, in einer Gemeinschaft größere Verpflichtungen zu übernehmen.“

Das Buch enthält Lichtbilder glücklich erscheinender Jungen, die marschieren oder antreten, unter anderem mit der Bildunterschrift:

„Nach abgeschlossener Ausbildung auf der Adolf-Hitler-Schule entscheiden sich die Jungen nach eigenem Entschluß für ihre berufliche Laufbahn als Wissenschaftler, politischer Führer, Offizier, Wirtschaftler, Beamter. Vorher aber dienen sie mit der Waffe ihrem Vaterland.“

Das Buch ist durch die BPjM indiziert (BAnz. vom 16. Oktober 1981) und wurde nochmals folgeindiziert (BAnz. vom 31. Oktober 2006), weil es als eine Verteidigung und Verherrlichung des Erziehungsprogramms der Nationalsozialisten erscheine.

Seite  71

46) „Wie kam der Jude zum Geld?“ von Prof. Dr. Johann von Leers

Asservaten-Nrn. 04.01.02.60 und 04.02.01.01

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im „Theodor Fritsch Verlag“ erschienenen Werkes.

Es wurden 277 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 14:

„Sie haben sich diesen Haß selber zugezogen. Die Unterwerfung der Völker unter ihre Herrschaft mit den Mitteln der finanziellen Ausbeutung und der Überlistung nahmen sie als ein Gebot ihres Gottes (…) Scharf unterscheidet das Judentum die Juden und alle anderen Lebewesen.“

Und auf Seite 96:

„Wohl einer der furchtbarsten Gauner jener Tage war der Jude Jan Fraenkel - auch diese Familie stieg damals auf. In jener Zeit ist ein großer Teil des Vermögens jener jüdischen Großbourgeoisie von Berlin gemacht worden, die seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts der Berliner Gesellschaft immer mehr das Gesicht gab. In nicht unerheblichem Maße ist das Vermögen desjenigen Judentums, daß sich so gerne als ´seriös´ bezeichnet, in jenen Tagen entstanden.“

47) „Die ewige Straße I“ von Werner vom Hofe und Peter Seifert

Untertitel „Geschichtsbuch für die Hauptschule“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.06, 04.02.01.15 und 04.02.01.102

Seite  72

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1943 bei „Druck und Verlag von W. Crüwell“ erschienenen Werkes.

Es wurden 287 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 11

„Unser Führer Adolf Hitler steht oben an. Er hat es vom unbekannten Frontsoldaten zum siegreichen Feldherrn gebracht. Vier oder fünf Zeitabschnitte umfasst sein bewundernswürdiger Lebensweg.“

Auf Seite 15 unter der Überschrift „Die Juden Österreichs Unglück“:

Männer im schmierigen Kaftan (Überrock), mit fettigen schwarzen Locken und krummer Nase erregten seine Aufmerksamkeit. Das waren keine Deutschen. Sie gehörten zu den fast 200.000 Juden, die Wien arm und sich selbst reich machten. Mit Wuchergeschäften errafften Sie Millionen. Aus schmutzigen Trödelläden in engen Gassen siedelten sie in prächtige Paläste über. Aber in Zeitungen und Versammlungen beschimpften jüdische Schreiber und Redner den Staat, in dem es ihnen so gut ging. Im Prunkbau des Abgeordnetenhauses wiegelten jüdische Volksvertreter die Arbeitermassen gegen die Regierung auf und hetzten die Fremdvölker gegen die Deutschen.“

Auf Seite 16

„Deutschland war rings von Feinden umgeben. Englands Neid, Frankreichs Rachsucht und Russlands Habgier wollten dieses starke Reich vernichten.“

Und auf Seite 21:

„In dieser Gemeinschaft war für die volksfremden Juden kein Platz. Als Schädlinge gingen sie von jeher nur auf Betrug und Wuchergewinne aus. Darum wurden sie durch

Seite  73

die Nürnberger Gesetze von der Volksgemeinschaft ausgeschlossen, besonders von der Ehe mit Menschen deutschen Blutes.“

48) „Juden sehen Dich an“ von Dr. Johann von Leers

Asservaten-Nrn. 04.01.02.74 und 04.02.01.207

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1934 im „NS-Druck und Verlag“, Berlin- Schöneberg, erschienenen Werkes.

Es wurden 294 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 57 unter der Überschrift „Zersetzungsjuden“:

„Die sittliche Zersetzung ist vom Judentum gern als Mittel benutzt worden, um das deutsche Volk innerlich aufzulösen. Zu diesem Zweck versucht es besonders, alle gefundenen Grundlagen des Volkstums zu entwerten, die Unsittlichkeit zu propagieren, endlich das deutsche Volk damit kampfunfähig machen. Die Verpflichtung gegenüber Volk und Nation sollte bewusst zerstört werden.

Und auf Seite 95 im „Schlußwort“:

„Es genügt nicht, sich die Juden anzusehen, die uns all die letzten Jahre politisch, geistig und wirtschaftlich beherrscht haben. Das deutsche Volk muß vor allem auf der Wacht stehen, daß eine Judenherrschaft nicht wiederkommt. In strenger Disziplin und Gesetzlichkeit ist dafür zu sorgen, daß Deutschland nun auch den Deutschen gehört. Zwei Rassen, zwei Völker, zwei Seelen können nicht ein Land besitzen - darum war der Kampf des Deutschtums unter Adolf Hitler gegen die jüdische Überfremdung eine geschichtliche Notwendigkeit. Nachdem der Jude um uns im deutschen Land nunmehr besiegt ist, erwächst die noch größere Aufgabe, ihn auch in uns zu beseitigen und dem arteigenen deutschen

Seite  74

Seelentum überall, in Schule und Gesellschaft, im Volksleben und in der Kunst zum Durchbruch zu verhelfen. Wir haben nicht nur gegen das Judentum gekämpft, sondern wir haben für das Deutschtum gekämpft. Dieser Kampf ist noch nicht zu Ende. Der Kampf geht weiter! Heil Hitler!“

49) „Das Lied vom Levi“ von Dr. Eduard Schwechten

Asservaten-Nrn. 04.01.02.92 und 04.02.01.200

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1933 im „J. Knippenberg Kunstverlag“, Düsseldorf, herausgegebenen Liederbuches.

Es wurden 283 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch sind folgende Passagen enthalten:

Auf Seite 14:

„Als ehrliche Hehler Verbergen sie Stehler, Und schützen die Diebe Aus Menschenliebe; Sie handeln mit Schwüren, - Das Schwindelgesindel - Verkuppeln, verführen, und regen ohn´ Ende Die schmutzigen Hände.“

Auf Seite 16:

„Wann hat dieser Trug ein Ende, Judenschwindel, Judenschund? Mit der Zeit wird´s doch zu bunt! Wann wird unser Volk gesund?“

Seite  75

Auf Seite 19:

„Unschädlich wird des Juden Macht, Wenn sie der Staat bezähmt, bewacht. Was sonst der Jude sich errafft, Verdankt er seiner Gaunerkraft. Weh! Wenn sie Geltung sich verschafft, Wenn sie der Fesseln sich entrafft, Wenn sie sich frech emanzipiert Und ganze Staaten ruiniert, Einhertritt auf der Räuberbahn Des Schwindelpacks von Kanaan. Wehe! Wenn sie losgelassen Fälschend ohne Widerstand Durch die unerfahr´nen Rassen Wälzt des Schwindels Völkerbrand! Mit des Mammons wüsten Knechten Ist kein Staatenbund zu flechten - Judengifte wirken schnell, Erst benebelnd und dann ätzend Und zerstörend und zersetzend Menschenwürde kannten sie In dem Volk Jehovas nie“

Auf Seite 27:

„Nein - einen Grabstein auch soll er haben: ´Hier liegt ein räud´ger Jud begraben´.“

Auf Seite 29:

„Der gleiche beutegier´gen Wölfen Mordet, stiehlt ohn´ Unterlass!“

Seite  76

Und auf Seite 32:

O Herr gib uns den Moses wieder, Gib dass er seine Glaubensbrüder Wegführe ins gelobte Land; Gib, dass das Meer sich wieder teile, Und dass die hohe Wassersäule Feststeh´ wie eine Felsenwand. Und wenn in dieser Wasserrinne Die ganze Judenschaft ist drinne, O Herr dann mach die Klappe zu Und alle Völker haben Ruh´.“

50) „Die Überwindung des Judentums“ von Rodolf John Gorsleben

Untertitel „In uns und außer uns“

Asservaten-Nr. 04.02.01.82

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1920 im „Deutscher Volksverlag Dr. E. Boepple“, München, erschienenen Werkes.

Es wurden 231 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 5:

„Die alte Welt ist unter der Rassenzersetzung, befördert durch den schon damals sich überall eindrängenden Juden, zugrunde gegangen. (...) Der jüdische Entwertungs- und Zerstörungswille fand keinen entscheidenden Widerstand mehr im Norden, ...“

Seite  77

Auf Seite 42:

„(...) der Jude kann nur durch den Tod zum Menschen unter Menschen werden.“

Und auf Seite 45:

„Wie wird der Jude die Völker fressen, mit was will er sie fressen? Sein Gott sagt´s ihm: mit Zins!“

51) „Die Judenverschwörung in Frankreich“ von Louis-Ferdinand Céline, Willie Fr. Könitzer und Arthur S. Pfannstiel

Asservaten-Nrn. 04.01.02.68 und 04.02.01.153

Es handelt sich um die deutsche Übersetzung des im Jahr 1937 in Frankreich erschienenen Werkes „Bagatelles pour un massacre“.

Es wurden 223 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch ist auf Seite 142 f. in dem Kapitel „Jud Negersohn“ folgende Passage enthalten:

„Die beschnittenen Juden sind dabei, dem Arier seinen natürlich empfundenen Rhythmus zu rauben, ihn so zu entmannen. Der jüdische Neger ist im Begriff, den Arier in den Kommunismus und die mechanische Kunst, in den sachlichen Seelenzustand des vollkommenen jüdischen Sklaven zu schleudern. (Der Jude ist ein Neger. Die semitische Rasse gibt es nicht; sie ist eine Erfindung der Freimaurer. Der Jude ist nur das Ergebnis einer Kreuzung von Negern und asiatischen Barbaren.) Die Juden sind die geborenen Feinde der arischen Gemütsbewegung; sie können sie nicht ausstehen. Die Juden besitzen keine Gemütsbewegung in unserem Sinne, sie sind die Söhne der Sonne, der Wüste, der Datteln und des Tamtam. Im Grunde können Sie uns nur mit der ganzen Macht ihrer Negerseele hassen, alle unsere instinktmäßigen Gefühlsempfindungen verabscheuen. Festgesetzt, eingewandert, plündernd, Betrüger, unter unserem Himmel landfremd und entwurzelt, äffen Sie unsere Reaktionen und Gesten nach, um schwach zu begreifen, was ein nicht verdummter und alkoholisierter, im Wein ertrunkener Arier im Fluge, gefühlsmäßig, stillschweigend sofort in zwanzig

Seite  78

Sekunden ein- für allemal begreift. Der Jude assimiliert sich niemals, er äfft nach, verpfuscht und verabscheut. Er kann sich nur einem Gebärdenspiel hingeben, ohne darüber hinausgehen zu können. Der Jude, dessen afrikanische Nerven immer mehr oder weniger aus „Zink“ sind, besitzt nur ein Netz sehr vulgärer Empfindungen und steht innerhalb der Gattung Mensch niemals sehr hoch. Wie alles, was aus den heißen Ländern stammt, ist er frühreif, schnellwüchsig. Er ist nicht dazu geboren, sich geistig sehr hoch zu erheben, noch sehr weit zu gehen. Daher die äußerste Seltenheit jüdischer Dichter, die übrigens die arische Lyrik sehr gut auszuquetschen verstehen. Der Jude, geborener Schlaukopf, besitzt keine Empfindlichkeit.“

52) „Judentum und Gaunertum“ von Dr. Johann von Leers

Asservaten-Nrn. 04.02.01.05 und 04.02.01.188

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1940 im „Theodor-Fritsch-Verlag“, Berlin, erschienenen Werkes.

Es wurden 218 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 29:

„(...) und da ein Volk sich seine Göttergestalten nach seinem Bilde zu machen pflegt, so bedeutet dies, daß das Judentum schon von Anbeginn an sich dem ´bösesten Denken´ bewußt ergeben hat, als ´Lügner vom Stamme der Lügner´, die täglich viel logen, bewußte Vernichter der guten Ordnung der Welt - nicht Gesetzesbrecher einzelner Gesetze, sondern wesenhaft Rechtsfeinde und Rechtszerstörer darstellend.“

Auf Seite 56:

„Schon ihre kleinen Kinder leiten Juden an im betrügerischen Kartenspiel, im Betrug beim Rechnen und in allen Künsten der Gaunerei.“

Seite  79

Und auf Seite 83 f.:

„Die ganze ´verfeinerte´ Kriminalität, das gewissermaßen gewerbsmäßige Verbrechen, alles, was mit Betrug jeder Art zu tun hat, die Sprache des Hehlers - das ist alles hebräischen Ursprungs und deutlich von den Juden auch in die tschechische Sprache hineingetragen, wie sie es in die deutsche Sprache hineingetragen haben.“

53) „Der Aufstieg der Juden“ von Ferdinand Fried

Asservaten-Nrn. 04.01.02.91 und 04.02.01.203

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1937 im „Blut und Boden Verlag“, Goslar, erschienenen Werkes.

Es wurden 312 Exemplare sichergestellt.

Auf Seite 131 heißt es:

„Ein neues Zeitalter beginnt nun; eine Zeit, die mit Umwälzungen, Aufruhr und Kampf anhebt, und in der sich wieder in den Germanen das nordische Blut durchsetzt. Wieder war ein Traum der semitischen Weltherrschaft ausgeträumt. Die Semiten wurden wieder zersprengt, tauchten in dem Völkergewühl als Hausierer, Lumpen oder Streichholzhändler unter, und es dauert lange, bis sie sich erneut zum Angriff sammeln konnten, diesmal aber, nach ihrer erneuten ´Prüfung´ und Verfolgung, zum ersten Male in dem einheitlich abgeschlossenen und wirklich geschlossen auftretenden Judentum. (...) Die Zerstreuung ist ihr selbst gewolltes Schicksal, wie ihr Glaube und die Lebensweise, sich in der Zerstreuung und durch die Zerstreuung von anderer Völker Arbeit zu nähren - durch eine Wirtschaftsweise, die sie versuchen den Wirtsvölkern aufzureden: aber indem diese die jüdische Wirtschaftsweise annehmen, müssen auf die Dauer Volk und Staat der Zersetzung und Auflösung anheimfallen.“

54) „Die Spur des Juden im Wandel der Zeiten“ von Alfred Rosenberg

Seite  80

Asservaten-Nrn. 04.01.02.57 und 04.02.01.125

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1943 im Verlag „Franz Eher Nachf.“, München, erschienenen Werkes.

Es wurden 231 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 26 f.:

„Mag der Christ, der Europäer noch so irre gehen, ja, mag er manchmal sogar tiefer fallen als der Jude, so besitzt er in seiner unbedingten Sittenlehre etwas, was ihm auch im tiefsten Niedergange die Richtung nach oben weist. Dem Diebstahl und Betrug stellt sich geschrieben und ungeschrieben das Gebot der europäischen Gesellschaft gegenüber. Der Hang des Menschen, sich seinem Egoismus hinzugeben, erhält durch die Moral ein entgegenwirkendes Gewicht. Der Juden dagegen erhält durch seine Sittenlehre hinsichtlich des natürlichen Triebes einen großen Kräftezuschuß, der sich zu einer sowieso zähen Rassenenergie gesellt. (…). Sieht der Jude im Eigentum eines Nichtjuden eine Sache, die von Rechts wegen eigentlich ihm gehört, sind die Güter der Heiden der herrenlosen Wüste gleich, und hat jeder, der sich ihrer bemächtigt, sie ehrlich erworben, (...).

Auf Seite 27:

„Wenn man die Juden also angreift, so geschieht das nicht, um die Gedankenfreiheit zu knebeln, wie sie entrüstet immer vorgeben, sondern um einen Angriff auf eine Gesetzgebung zu machen, die derjenigen aller Staaten schnurstracks zuwiderläuft. Es muß ein für allemal festgestellt werden, daß eine Rasse mit diesem Rechtsempfinden nicht fähig sein kann, demjenigen der Europäer gerecht zu werden, und daß folglich auch den Juden der Einfluß durch von ihnen bekleidete öffentliche Ämter für immer verwehrt werden muß, denn ein jüdischer Richter kann und darf nicht anders handeln, als stets und überall nur den Juden zu schützen und zu verteidigen.“

Seite  81

Auf Seite 46:

„Aus der heutigen Judenherrschaft werden uns auch nur Fremdengesetze erlösen, oder aber wir müssen uns entschließen, noch skrupelloser, noch ´tüchtiger´ als die Juden zu werden. (Der nationalsozialistische Staat hat selbstverständlich das erste getan.)“

Auf Seite 62:

„Ohne die unermeßlichen Reichtümer, die ihnen zur Verfüung stehen, wäre es nicht möglich, die Politik der Welt zu lenken und Staatsmänner vieler Länder als Marionetten des jüdischen Willens auftreten zu lassen. Es wäre nicht möglich, das Gift der Verflachung, des Zwiespalts mit ihrem eigenen Wesen in die Herzen Europäer zu senken und die Geister in einer für das Judentum günstigen Stimmung zu erhalten, wenn nicht das allmächtige Gold, planmäßig verwaltet, seine Helfershelfer in allen Ländern dingen würde. (…) Und die Judenverfolgungen, dies sei vorweggenommen, sind hauptsächlich ein immer wieder von neuem unternommener Versuch, das Joch des Wuchers zu brechen, um so mehr, als es von einem rassisch fremden, religiös und sittlich feindlichen Eindringling herrührte.“

Auf Seite 96:

„Darum kann man seit ältester Zeit die Beobachtung machen, das ´deutsche´ Juden die bittersten Feinde des deutschen Gedankens sind.“

Und auf Seite 157:

„Der Mangel an Phantasie und innerem Suchen, der in der Religion und Philosophie den Juden zur Unfruchtbarkeit verdammte, tritt auch in der Wissenschaft zutage. Keine einzige schöpferische wissenschaftliche Idee ist einem jüdischen Kopfe entsprungen, nirgends hat er neue Wege gewiesen.“

Seite  82

55) „Die Judengesetze Großdeutschlands“ von Dr. Peter Deeg und Julius Streicher (Hrsg.)

Asservaten-Nrn. 04.01.02.70 und 04.02.01.123

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im Verlag „Der Stürmer“, Nürnberg, erschienenen Werkes.

Es wurden 206 Exemplare sichergestellt.

Der Einband des Buches zeigt einen SA-Angehörigen mit Hakenkreuz-Armbinde vor einem Schaufenster, das mit dem Schild „Deutsche! Wehrt Euch! Kauft nicht bei Juden!“ versehen ist.

Das Buch enthält folgendes Vorwort des Autors:

„Diese Darstellung der Judengesetze Deutschlands erscheint als ein weiterer in sich geschlossener Band des von Julius Streicher herausgegebenen Gesamtwerkes ´Juden, Judenverbrechen und Judengesetze in Deutschland von der Vergangenheit bis zur Gegenwart´. Das Buch umfaßt die nunmehr auf wesentlichen Gebieten abgeschlossene Judengesetzgebung des Nationalsozialismus seit dessen Machtantritt. Mögen dem deutschen Volk diese Gesetze immer erhalten bleiben. Und möge die übrige Welt sie zur Kenntnis nehmen als den Beginn einer gerechten Lösung der Judenfrage überhaupt. Nürnberg, Stadt der Reichsparteitage, im Mai 1939 Peter Deeg“

Die Rückseite des Einbandes ist mit folgendem Kommentar des Schelm-Verlags versehen:

„Den schuldneurotisierten Neu-Deutschen werden im Zuge ihrer Abrichtung an Schulen, Universitäten und in den Lügen-Medien insbesondere die ach-so schlimmen Nürnberger Gesetze aus dem Jahre 1935 um die Ohren gehauen. (...)

Seite  83

56) „Die zionistischen Protokolle“ von Theodor Fritsch

Untertitel „Das Programm der internationalen Geheim-Regierung“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.54 und 04.02.01.141

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1932 im „Hammer-Verlag“, Leipzig, erschienenen Werkes.

Es wurden 201 Exemplare sichergestellt.

Im Einführungstext (Seite 3 des Buches) heißt es:

„Die seltsamen Gedankengänge und geradezu spitzbübischen Ratschläge der nachstehenden Schriftstücke werden jeden befremden, der sie zum ersten Mal zu Gesicht bekommt. Er wird sie für die Ausgeburt einer wüsten Phantasie halten. Bei näherem Zusehen freilich wird er entdecken, daß die vorgetragenen Anschauungen und Pläne - die nun bereits über 30 Jahre alt sind - in vielen tatsächlichen Vorgängen des Lebens eine überraschende Bestätigung finden. Ja, man darf sagen: erst aus der genauen Kenntnis dieser sogenannten Zionistischen Protokolle werden viele Rätsel unserer Zeit verständlicher. Die Bezeichnung ´Protokolle´ ist insofern verfehlt, als es sich nicht um eine Verhandlungs-Niederschrift handelt, sondern um die vor einer Versammlung vorgetragenen Richtlinien und Programmpunkte einer verschwörungsartigen Verbindung, die das Ziel verfolgt, durch geistige und wirtschaftliche Bevormundung der Völker eine sich über den ganzen Erdball erstreckende Oberherrschaft aufzurichten. Der Scharfsinn, die tiefen psychologischen Einblicke, die listige Verschlagenheit, mit denen dieses Ziel verfolgt wird, sind erstaunlich; und so bilden diese ´Protokolle´ (wir behalten diese Bezeichnung bei, da sie allgemein üblich geworden ist) geradezu ein Meisterstück machiavellischer Menschenbeherrschungskunst - auf alle Fälle eine lehrreiche Denkübung für jeden, der sich mit politischen Dingen befassen will.“

Seite  84

57) „Die Schrecken des Nationalsozialismus“ 2020

Untertitel „Ein Schelmischer Jahreskalender“

Asservaten-Nr. 04.02.01.54

Es wurden 5 Exemplare sichergestellt.

Der Kalender im DIN A4-Format enthält je Monat ein halbseitiges Farbfoto, größtenteils von nationalsozialistischen Aufmärschen oder von Adolf Hitler nebst anderen prominenten Nationalsozialisten, teilweise in staatstragender Pose.

Die Bilder sind mit vermeintlich satirischen Texten unterlegt, verherrlichen jedoch tatsächlich die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft unter einer die Würde der Opfer verletzenden Weise.

Der Monat Mai 2020 beispielsweise zeigt Adolf Hitler anlässlich der Grundsteinlegung des Volkswagen-Werkes. Im Vordergrund sind zwei VW-Käfer, ein Fahrzeug in geschlossener Bauweise mit dem Kennzeichen IIIA 42802 und ein Kabriolet zu sehen.

Der Text dazu lautet:

„Am 26. Mai 1938 legte der größte Massenmörder der Geschichte den Grundstein zum Bau des Volkswagen-Werkes bei Fallingbostel. Im Vordergrund die ersten zwei vollgetarnten Vergasungswagen in geschlossener und in Freiluftausführung. Links der Zyklon IIIA, rechts der Zyklon IIIB. Die Nummern beziehen sich auf die maximale tägliche Vergasungsleistung.“

Bei einzelnen Tagen eines jeden Monats weist der Kalender auf diesen Tag fallende Ereignisse aus.

18. Januar 2020 (Reichsgründung)

30. Januar 2020 (Tag der Nationalen Erhebung)

Seite  85

12. Februar 2020 (Geburtstag von Julius Streicher)

13. Februar 2020 (Holocaust in Dresden)

7. März 2020 (Geburtstag von Reinhard Heydrich)

20. April 2020 (Geburtstag des Führers)

26. April 2020 (Geburtstag von Rudolf Heß)

10. Mai 2020 (Friedensflug von R. Heß)

17. August 2020 (Mord an Rudolf Heß)

2. September 2020 (Sedantag)

29. Oktober (Geburtstag von Joseph Goebbels)

9. November 2020 (Gedenktag für die Gefallenen der Bewegung)

6. Dezember 2020 (Sankt Holoklaus-Tag)

58) „Die Schrecken des Nationalsozialismus“ 2021

Untertitel „Ein Schelmischer Jahreskalender“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.25 und 04.02.01.55

Es wurden 198 Exemplare sichergestellt.

Der Kalender im DIN A4-Format enthält je Monat ein halbseitiges Farbfoto, größtenteils von nationalsozialistischen Aufmärschen oder von Adolf Hitler nebst anderen prominenten Nationalsozialisten, teilweise in staatstragender Pose.

Seite  86

Die Bilder sind mit vermeintlich satirischen Texten unterlegt, verherrlichen jedoch tatsächlich die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft unter einer die Würde der Opfer verletzenden Weise.

Der Monat Februar 2021 zeigt Adolf Hitler stehend in der Tür eines Eisenbahnwaggons.

Der Text dazu lautet:

„Freund wie Feind zwang der verhinderte Lokomotiv-Führer und Inhaber der ´Bahncard 33´ zu ausgiebigen Fahrten mit der Reichsbahn. Nicht immer waren die Reisenden von den angesteuerten Zielbahnhöfen angetan.“

Der Monat April 2021 zeigt Adolf Hitler bei der Besichtigung eines Eisenbahn-Artillerie- Geschützes.

Der Text dazu lautet:

„Der Gröveaz (Größter Verbrecher aller Zeiten) begutachtet auf dem Testgelände der Göppinger Modelleisenbahnfirma Märklin das eigens für ihn in Handarbeit angefertigte Modell eines schienentransportfähigen Kerzenständers. Bald wird dieser als Geburtstagsgeschenk der Reichsbahndirektion seinen Nachttisch auf dem Berghof zieren. Der Gröveaz steht als zweiter von rechts mit dem Rücken zur Kamera. Er ist in einen Ledermantel gehüllt, der im KZ Bergen-Belsen von der Chefaufseherin … aus gegerbter, dann geglätteter Judenhaut geschneidert worden ist.“

Der Monat Juli 2021 zeigt eine palmengesäumte Promenade, über der ein Banner mit der Aufschrift „Heil Hitler“ gespannt ist.

Der Text dazu lautet:

„Sommer 1938 - Noch lacht die Sonne über der vom faschistischen Diktator Francisco Franco unterjochten Kanareninsel Teneriffa. Anlässlich des Besuches von Francos Kumpanen in Sachen internationaler Verschiebetourismus, Adolf Hitler, werden von den an einer Entwicklung des Fremdenverkehrs interessierten Insulanern die Straßen mit riesigen Spruchbändern verziert. Hinter den wuchtigen Palmen (rechts im Bild) wird

Seite  87

der erste Moische-Robinson-Club mit einer maximalen Pritschenkapazität für 666 auserwählte Touristen entstehen.“

Der Monat August 2021 zeigt Adolf Hitler beim Studium eines Planes.

Der Text dazu lautet:

„Auf Teneriffa eingetroffen, begutachtet der internationale Menschen-Schieber mit seinen Helfershelfern flugs die Baupläne für den durch Exklusivität in der Bauausführung und für Effektivität in der Reduzierung der Touristenzahlen weltweit bekannt werdenden Moische-Robinson-Club. Vom ersten Projekt auf der Mittelmeerinsel Kreta - dem Club Médijiddanée - nahm man Abstand, da dorten der Grundwasserspiegel zu hoch war, um die sich aus der Touristenreduzierung ergebenden Rußpartikel spurlos entsorgen zu können.“

Der Monat September zeigt Adolf Hitler beim Studium eines Dokumentes.

Der Text dazu lautet:

„Nach gewohnt schneller Fertigstellung des Moische-Robinson-Clubs auf Teneriffa überprüft der Hotelmanager im Park des Anwesens die ersten Gästelisten auf Vollständigkeit, denn er vertraut den teils absurden Gästezahlen seines in Wien sitzenden Reisebüroleiters Adolf Eichbaum ganz und gar nicht. Der Chef allein entscheidet darüber, welche der Gäste nach der Ankunft auf der aus massivem Muschelkalk ausgeführten Rampe noch zum Kartoffelschälen eingesetzt werden können und welche directement in die Sauna marschieren dürfen.“

Der Monat Dezember 2021 zeigt uniformierte SA-Angehörige bei einer weihnachtlichen Feier.

Der Text dazu lautet:

„Weihnachten 1943 - So bieder und brav die Gesichter dieser Männer auch dem unbedarften Beobachter erscheinen mögen, es sind doch fünf der schlimmsten Exekutoren der stets verfolgten Minderheit der Auserwählten, die hier zusammen mit ihren Mittätern 1943 das Weihnachtsfest begehen. In den irdenen Maßkrügen schäumt

Seite  88

noch warmes Judenblut. Die dekorativen Tischkerzen wurden im KZ Treblinka aus dem Fett der Dahingeschlachteten gegossen.“

Im Kalender sind über die bereits im Kalender 2020 enthaltenen Eintragungen hinaus folgende Ereignisse vermerkt:

23. Januar 2021 (Horst Mahler wird 85 Jahre alt)

19. April 2021 (Geburtstag des Schelms)

22. Juni 2021 (Präventivangriff gegen die Sowjetunion)

5. Juli 2021 (10. Todestag von Herbert Schweiger) - [Anmerkung des Senats: Autor des vom Schelm-Verlag vertriebenen Werkes „Mythos Waffen-SS“]

59) „Die jüdische Weltpest“ von Hermann Esser

Untertitel „Judendämmerung auf dem Erdball“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.105 und 04.02.01.201

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 im „Buchgewerbehaus M. Müller & Sohn“, München, erschienenen Werkes.

Es wurden 151 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 8:

„In jede Dachkammer und bis in den letzten Winkel Großdeutschlands muß deshalb die Erkenntnis dringen, daß der Jude seit Anbeginn eine Weltpest war, sie durch Jahrhunderte geblieben ist und immer sein wird. Das Judentum ist in seiner Gesamtheit wie in jedem Individuum heimatlos, es unterwühlt jedes Volk und jeden Staat, bei dem es sich einnistet, es frißt sich als Parasit und kulturtötender Wurm in das Gastvolk ein,

Seite  89

wuchert und überwuchert wie Unkraut Staat, Gemeinde und Familie und verseucht vom Blut her die Menschheit ringsum.“

Auf Seite 37:

„Das Judentum ist zu jeder Schandtat, die ihm nützt, bereit. In der Kriminalistik aller Zeiten steht der Jude an der Spitze.“

Und auf Seite 39:

„Niemand wird zu leugnen wagen, daß Hehlen, Stehlen, Lügen und Betrügen dem Juden angeboren sind.“

60) „Herrschaft des Unrechts“ von Horst Mahler

Untertitel „Das Gesicht der Fremdherrschaft unter der Maske des Rechtsstaates“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.42 und 04.02.01.88

Es wurden 128 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 48:

„In vollkommener Blindheit vergeht es sich am Judentum, indem es das Holocaust- Narrativ kanonisiert und damit dem Gott der Juden, Jahwe, lästert. Denn dieser wäre gegen sein Volk wortbrüchig geworden, wenn er, der vermeintlich Allmächtige, Israel anlasslos und schutzlos in die Hände seiner Feinde gegeben hätte.“

Seite  90

Auf Seite 49:

„Die strafrechtliche Bewehrung des ´Holocaust-Narrativ´ ist der Sündenfall des christlichen Abendlandes. Denn sie ist die Einführung des jüdischen Atheismus als Zwangsreligion für die davon betroffenen Völker. Dieses Narrativ hat nämlich zur Voraussetzung, daß Gott nicht ist. Denn nur in der Entbindung von einem göttlichen Willen ist das Tatgeschehen weltlichen Subjekten zurechenbar und weltliche Rechtssubjekte können dafür Verantwortung übernehmen“

Auf Seite 90:

„Wir dürfen Juden hassen wie Juden uns hassen dürfen. Der Feldzug gegen ´Antisemitismus´ ist ein Angriff auf das Lebensrecht der Völker.“

Auf Seite 92:

„Die ´moralische Geschichtsbetrachtung´ wurde zum trügerischen Fundament der Weltanschauung, d. h. die vom Judentum vermittels der Presse g e m a c h t e ´öffentliche Meinung´ trieb die Herde der Macher mit der Ideologie des Atheismus in die Koppel der jüdischen Interessen. (…) Um die Massen gefügig zu halten, mußte ein Popanz geschaffen werden, der als ´moralische Instanz´ für anbetungswürdig verkannt werden konnte. Das ´Holocaust- Narrativ´ hat diesen erschaffen.“

61) „Rassenpolitik“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.59 und 04.02.01.217

Es handelt sich um einen Nachdruck des vom „Der Reichsführer-SS / SS-Hauptamt“ herausgegebenen Werkes, das zu Schulungszwecken von SS-Männern diente.

In dem gesamten Buch wird „SS“ in Runen geschrieben.

Es wurden 95 Exemplare sichergestellt.

Seite  91

In der Gliederung heißt es unter „I. Der Rassegedanke“:

„Die Gegner der nationalsozialistischen Weltanschauung und ihre Lehre von der Gleichheit der Menschen

Die Kirchen

Der Liberalismus

Der Marxismus

Der Jude“

Und auf Seite 8 im Abschnitt „Die Juden sind die Schmarotzer unter den Völkern“:

„Die Juden sind ein Rassengemisch, das seine Wesensprägung, die es in Gegensatz zu allen anderen Völkern und Rassen bringt, in erster Linie durch seine Schmarotzerinstinkte erhält. (…) Die Schmarotzerinstinkte des Juden zeigen sich besonders in der Anpassungsfähigkeit an seine Wirtsvölker.“

Und ebenda im Abschnitt „Ihre Herrschaft baut sich auf der Zersetzung der arischen Rasse auf“:

„Aus seinen Schmarotzerinstinkten heraus erhält der Jude seine eigene Rasse rein und greift zugleich die Wirtsvölker im Kern ihrer Existenz, im Bestand ihres rassischen Seins an. Denn nur wenn die rassische Grundlage der Völker durch Rassenmischung zerstört ist, kann er sich frei und ungehemmt entfalten.“

62) „JHWH´s Fluch über Kanaan“ von Julius Wiesenberg

Asservaten-Nrn. 04.01.02.95 und 04.02.01.138

Es wurden 89 Exemplare sichergestellt

Seite  92

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 162:

„Anal-sadistische Triebbefriedigungen kennzeichnen das Gesamtverhalten der Israeliten, u.a. nachweisbar belegt am betäubungslosen Schächten der Tiere. Auch hier sind niederste kommerzielle Gier, Symbolfetischismus und anal-sadistische Allmachtsphantasien sowie sodomistische anal-sadistische Triebbefriedigung erkennbar. (…) Zusammengefasst: 4000 Jahre Inzucht mit den Konsequenzen der nachfolgend aufgezeigten Krankheitsbilder sind unumkehrbar.“

Und auf Seite 248:

„Der israelitisch JHWH hingegen ist eine Halluzination geisteskranker inzüchtiger Israeliten: triebhaft, zerstörerisch, mörderisch und gierig in größenwahnsinnigen und omnipotenten Ausmaßen.“

63) „Die internationale Hochfinanz als Herrin der Arbeiterbewegung in allen Ländern“ von Alfred Rosenberg

Asservaten-Nr. 04.02.01.84

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1925 im „Deutscher Volksverlag Dr. E. Boepple“, München, erschienenen Werkes.

Es wurden 75 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch sind folgende Passagen enthalten:

Auf Seite 46:

„´Die andere Gruppe ist die jüdische Plutokratie, die wahren, wirtschaftlichen Materialisten. Sie sind diejenigen, deren Lebensauffassung den Antisemitismus

Seite  93

schafft. Sie kennen kein Vaterland und keine Zusammengehörigkeit. Als Unternehmer oder als Finanzier beuten sie alles aus, was ihnen erreichbar ist. Sie stehen hinter allem (!!!) Bösen, das die Regierungen (also alle! D. V.) tun, und ihre politische Autorität - nur im Dunkeln wirkend - ist größer als sie der Parlamentsmajoritären´.

Damit ist ein entscheidendes Wort gesprochen worden, ein gleichsam ausgerutschter Stoßseufzer; (…) Gegen die eigentlichen Träger der alle Staaten zersetzenden Hochfinanz, gegen die Einsetzung britischer Macht zugunsten jüdischer Finanzinstitute, Opiumhändler und Brillantenschieber oder offen zugunsten jüdischer Nationalpolitik überhaupt (wie durch die Balfour-Deklaration vom 2. November 1917), ist nie etwas Ernsthaftes geschehen.“

Und auf Seite 52 f.:

„`Wo auch der Jude in der Geschichte die Arena betritt, immer erleben wir das gleiche Schauspiel wie beim Auftreten des Juden in der Geldwirtschaft und im Handel. Er rebelliert gegen die hergebrachten, nur (?) durch die Tradition geheiligten Formen und vernichtet durch seinen Intellektualismus und durch seine vielfach hemmungslose Beweglichkeit die süße, bis daher herrschende Ruhe. Das Wichtigste dabei ist jedoch, daß der Jude nicht nur am ersten Tage seines Auftretens, sondern daß er dauernd rebelliert.´ (…) Diese Bekenntnisse können durch Gold nicht aufgewogen werden. Und so hat der Jude durch Entwicklung neuer, d. h. nomadischer Formen auch die berechtigte Arbeiterbewegung vergiftet, zersetzt, zerstört, sie sich bis in ihre letzten marxistisch- bolschewistischen Ausläufer dienstbar gemacht.“

64) „Film ´Kunst´ Film Kohn Film-Korruption“ von Carl Neumann, Curt Belling und Hans-Walther Betz

Untertitel „Ein Streifzug durch vier Filmjahrzehnte“

Asservaten-Nr. 04.02.01.199

Es handelt sich um einen Nachdruck des zur Zeit des Nationalsozialismus erschienenen Werkes.

Seite  94

Es wurden 74 Exemplare sichergestellt.

Auf Seite VII findet sich das Emblem der Reichskulturkammer mit Hakenkreuz.

In dem Buch heißt es in dem Abschnitt „Sie verdienen auch an der Völkerverhetzung“:

Auf Seite 114:

„Wir hatten weiter oben bereits davon gesprochen, daß die jüdische Mißwirtschaft innerhalb der Filmindustrie in Deutschland das schier endlose Sündenregister allein nicht ausfüllte. Die Juden im Ausland arbeiteten nicht weniger gefährlich und zersetzend. Vielleicht war ihre Tätigkeit sogar noch verbrecherischer, weil sie mit den Mitteln des Films eine nicht abreißende Hetze gegen Deutschland betrieben und somit durch bewußte Verstellung der Tatsachen und gewissenlosester Ausnutzung der Gutgläubigkeit des Publikums nicht nur die filmische, sondern auch die internationale politische Atmosphäre vergifteten.“

Und auf Seite 122:

„Das bisher gezeigte Bild von den Juden und der Judenherrschaft beim Film in Deutschland wird auf das glücklichste abgerundet sein, wenn wir uns im folgenden kurz mit den ´Werken´ beschäftigen, die von Juden angeregt, hergestellt, geschrieben und inszeniert wurden. Wir werden uns freilich darauf beschränken müssen, aus der Flut des Schlamms und der Minderwertigkeit einige wenige charakteristische Bildstreifen auszulesen. Doch diese kleine Auswahl wird schon genügen, um das ungeheure Verbrechen der Filmjuden an der deutschen Seele zu kennzeichnen. Sie haben mit der bewussten Herstellung einer anreißerischen Ware den von ihnen selbst so oft zitierten ´Publikumsgeschmack´ so von Grund auf verdorben, daß eine Auflehnung aus dem Volke heraus gar nicht ausbleiben konnte.“

Seite  95

65) „Antisemitismus der Welt in Wort und Bild“ von Prof. Dr. Theodor Pugel (Hrsg.) und Dr. Robert Körber (Hrsg.)

Asservaten-Nrn. 04.01.02.52, 04.02.01.18 und 04.02.01.169

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1936 im Verlag „M. D. Groh“, Dresden, erschienenen Werkes.

Es wurden 109 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 7:

„Für uns ist und bleibt ´Antisemitismus´ nichts anderes als die Abwehr des fremdrassigen und landesfremden Judentums zu allen Zeiten und bei allen Völkern, also das große Ringen in Vergangenheit und Gegenwart und die Verteidigung des ererbten Väterbodens, um die Erhaltung des ursprünglichen rassischen Erbbildes und um die restlose Anerkennung des Erstgeburtsrechtes des bodenständigen Volkstums. Und weil wir alle Völker achten, die sich ihres Volkstums bewußt sind und ihre Heimat vor der Eroberung durch ein Fremdvolk verteidigen, ist und bleibt für uns ´Antisemitismus´ ein bis in die graue Vergangenheit hinreichender geschichtlicher und daher ehrfurchtvoller Begriff.“

Und auf Seite 8:

„Ohne Klarheit und Ordnung in der Judenfrage sind wir unfähig, die große tragende Idee der Gegenwart - die arteigene Volk-Bildung, die staatliche Neugestaltung und die kulturelle Selbstbestimmung der einzelnen Völker des Abendlandes - zu verstehen. Die Geldherrschaft der jüdisch-kapitalistischen und liberalistischen Staats- und Wirtschaftssysteme hat ausgespielt, an ihre Stelle tritt die Geistesherrschaft des erwachten bodenständigen Volkstums, das seine Herrenrechte als Wirtsvolk dem jüdischen Gastvolke gegenüber geltend macht.“

Seite  96

66) „Das Goldene Band“ von Miguel Serrano

Untertitel „Esoterischer Hitlerismus“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.58 und 04.02.01.191

Es handelt sich um eine Neuausgabe des im Jahr 1987 im „Teut-Verlag R. Schepmann“, Wetter, erschienenen Werkes.

Der Einband sowie Seite 1 sind mit einem Hakenkreuz versehen. Seite 418 zeigt eine Sigrune und Seite 420 ein Hitlerporträt.

Es wurden 66 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 236

„Das heißt: ein noch tieferer Fall, eine weitere Blutkreuzung und Bastardisierung, die durch eine rassistische, blutbetonte Religion bewahrt und aufrechterhalten wird; ein auf die Chromosomen übertragener und ausgeweiteter Bund. Welche andere Bedeutung könnte sonst wohl der Ausdruck ´fundamentale Unreinheit´ haben, den die Hitleranhänger auf die Juden und späterhin auch auf die Zigeuner anwandten, die nach Meinung von Pauwels und Bergier aus Tibet gekommen sein sollen?“

Und auf Seite 342

„Die Erfindung von sechs Millionen vom Nazismus getöteter Juden hat Israel, das zu dem Zeitpunkt, als dieser Völkermord stattgefunden haben soll, als Staat nicht existierte, die astronomische Summe von sechs Milliarden Pfund Sterling eingebracht, ...“

67) „Die entdeckten Henker und Brandstifter der Welt und ihr 2000-jähriges Verschwörungssystem“

Seite  97

von Jens Jürgens (d.i. Karls Weinländer)

Asservaten-Nrn. 04.01.02.104 und 04.02.01.135

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1928 erschienenen Werkes.

Es wurden 96 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 52:

„Die Juden haben sich aus den Bibliotheken des Altertums große Wissensschätze angeeignet und jene dann zerstören lassen, um allein im Besitz der uns verheimlichten geschichtlichen Wahrheit und derjenigen Erfahrungen der arischen Völker der Vorgeschichte zu sein, mittels derer die Juden ihr Ziel der Weltherrschaft erreichen wollen. Ihre großen Bibliotheken enthalten viel ´entlehntes´ Geistesgut.“

Auf Seite164 f.:

(…) der Jude … aus …. Dieser verbrannte im Weltkrieg öffentlich die Bilder des deutschen Kaisers und der deutschen Heerführer und die Karte des Deutschen Reiches (wohl ein magisch-symbolisches ´Brandopfer´nach dem Opferritus des hebräischen Mysterienbundes) und schleuderte nach althebräischer Sitte einen gräulichen Bannfluch gegen das deutsche Volk, nicht aber gegen die Juden!“

Auf Seite 214:

„(…) Der läßt sozusagen den Juden zur einen Tür hinaus und zu zwei anderen Türen ungesehen wieder herein. Daher auch die geringen Erfolge der völkischen Bewegung. Der Kampf gegen die Weltverschwörer und Vernichter des deutschen Volkes muß künftig anders geführt werden. Nicht nur ein kleiner Teil des feindlichen Heeressystems darf angegriffen, sondern dessen ganze Front muß aufgerollt werden, also auch der größere Teil seiner Front, die bisher durch allerlei Markierungen versteckt war und uns am meisten schadete. Der zweitausendjährige Todfeind des deutschen Volkes muß ins

Seite  98

Herz getroffen werden durch Aufdeckung und Zerstörung seines Weltverschwörungssystems.

(...)

„Als Ergebnis der Aufklärung wird das Volk folgende gesetzliche Bestimmung verlangen, die einen planmäßigen Abbau des Tempel Salomonis bezwecken:

1. Beseitigung der Judenemanzipation, der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der Juden. Entfernung aller Juden, auch der getauften, aus den öffentlichen Stellen in Staat, Schule und Kirche. Stellung der Juden unter das Fremdenrecht. (...)“

68) „Das jüdische Gaunertum“ von Herwig Hartner-Hnizdo

Asservaten-Nrn. 04.01.02.99 und 04.02.01.137

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1939 in „Hoheneichen-Verlag“, München“ erschienenen Werkes.

Es wurden 30 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 11 im Abschnitt „Die Frage des jüdischen Gaunertums“:

„So wird es uns hier zur besonderen Aufgabe, der Frage nachzugehen, ob das Judentum einen wesentlichen Einschlag an minderwertigen Elementen besitzt, zugleich aber, ob diese Minderwertigkeit eine besondere rassische Ausprägung zeigt und in welcher Weise die Judenfrage beeinflusst wird.“

Auf Seite 47 im Abschnitt „Die besondere jüdische Rassen-Anlage“:

„So ist das Verbrechertum der Juden ungleich weniger das Ergebnis des Bodensatzes minderwertiger, krankhafter Anlagen, wie wir dies auf arischer Seite sehen, als vielmehr der Ausdruck seiner normalen Rassen-Anlage.“

Seite  99

Und auf Seite 47 im Abschnitt „Preistreiberei und Kettenhandel“:

„Dabei war es vielfach der Bodensatz der jüdischen Geschäftemacher, zerlumptes, von Schmutz starrendes Gesindel, das in der Notzeit des großen Krieges und der ihm folgenden Elendsjahre die ´Versorgung´ der arischen Bevölkerung mit Lebensmitteln in Händen hatte.“

69) „Der Streit um Zion“ von Douglas Reed

Asservaten-Nrn. 04.01.02.102 und 04.02.01.30

Es handelt sich um die deutsche Übersetzung des im Jahr 1985 unter dem Titel „The controversy of Zion“ im Verlag „Noontide Press“, Torrance, erschienenen Werkes.

Es wurden 13 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält auf Seite 409 folgende Passagen:

„Während Zeitungsartikel schnell in Vergessenheit geraten (es sei denn, ein fleißiger Forscher bewahre sie auf), üben dicke propagandistische Schmöker eine weitaus nachhaltigere Wirkung aus. Historiker, die in anderen Fragen größte Genauigkeit an den Tag legen, haben der Legende von der ´Massenvernichtung der Juden´ ihre Weihe verliehen. Kurz nach Kriegsende publizierte Prof. Arnold Toynbee sein monumentales Werk Study of History; in der 1954 erschienenen achten Auflage heißt es dort: ´Die Nazis (…) haben die jüdische Bevölkerung des europäischen Kontinents westlich der Sowjetunion durch einen Prozess der Massenausrottung von ca. sechseinhalb auf ungefähr anderthalb Millionen verringert.´ Toynbee bezeichnete diese Behauptung als ´dürre statistische Aussage´, fügte jedoch eine Fußnote hinzu, aus der hervorging, dass dies keinesfalls den Tatsachen entsprach: ´Es ist nicht möglich, genaue Zahlen anzuführen, die auf präzisen Statistiken fußen und mir erschien es 1952 unwahrscheinlich, dass die erforderlichen Informationen je verfügbar sein werden.´ Seine Zahl, ergänzte er, beruhe auf ´Berechnungen, die mehrere mögliche Fehlerquellen enthalten´. Er schloss mit der Bemerkung, ´schätzungsweise´ fünf Millionen west-und mitteleuropäische Juden seien von den Nazis getötet worden.

Seite  100

Historisch gesehen ist diese Schätzung vollkommen wertlos. Dass die Zahl der getöteten ´oder ´zugrunde gegangenen´ Juden nie und nimmer auch nur annähernd sechs Millionen betragen haben kann, geht aus einem zu Beginn unserer Ausführungen gemachten Hinweis hervor: Die Tatsache, dass die amerikanischen und britischen Richter diese Ziffer kritiklos übernahmen, war schlicht und einfach eine Beleidigung ihre 825.000 während des Zweiten Weltkriegs auf allen Kriegsschauplätzen gefallenen Landsleute. Vor dem 20. Jahrhundert wäre so etwas nicht möglich gewesen, denn so tief war der Westen zuvor niemals gesunken.“

70) „Gold im Schmelztiegel“ von Savitri Devi

Untertitel „Erlebnisse im Nachkriegsdeutschland“

Asservaten-Nrn. 04.01.02.98 und 04.02.01.113

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1982 im Verlag „Ediziono die Ar“, Padua, erschienenen Werkes.

Es wurden 98 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Auf Seite 97:

„Zweifellos bekämpften wir das Judentum und tun es heute noch. Das Judentum zu bekämpfen und die Juden zu verfolgen, hört sich fast wie dasselbe an. Nichtsdestoweniger: es ist nicht dasselbe. Wir haben das Judentum bekämpft und tun es heute noch als Selbstverteidigung; nein, zur Verteidigung der ganzen arischen Menschheit. Es ist nicht wahr, daß wir die Juden ´aus überhaupt keinem Grund´ hassen oder aus niedriger wirtschaftlicher Eifersucht (wie es eine große Anzahl ´Nazi´-Gegner behaupten) oder wegen ihrer ´Begabung´. Nein! Wären die Juden an ihrem Platz geblieben und hätten sie ein ehrliches nationales Leben in ihrem eigenen Lande geführt wie andere Rassen, dann, so behaupte ich, würden sie in der nationalsozialistischen Literatur überhaupt nicht erwähnt worden sein. Wir erwähnen

Seite  101

z.B. die Araber nicht, obgleich Araber und Juden, rassisch gesehen, Semiten sind. Aber die ersteren sind Krieger, die letzteren Parasiten dieses Erdteiles. Und deshalb, weil die Juden gefährlich und anscheinend geborene Parasiten sind - denn sie sind nie etwas anderes gewesen, seit sie existieren -, erhebt sich früher oder später eine ´jüdische Frage´, wo immer sie sich niederlassen. Es müssen aus diesem Grunde, früher oder später, ob im alten Ägypten oder im modernen Deutschland, Schritte gegen sie zur Verteidigung der eigenen Rasse oder Rassen, auf deren Kosten sie leben und voranstreben, unternommen werden. Aus diesem Grunde haben wir als Vorkämpfer der arischen Menschheit solchen Nachdruck auf den Kampf gelegt, Deutschland und alle arischen Nationen von dem schlauen jüdischen Joch zu befreien. Das ist keine Judenverfolgung. Das ist nur die Verteidigung des arischen Volkes in seiner Heimat gegen das verderbliche Eindringen einer parasitischen fremden Rasse. Wir waren - und wir müssen es sein - unbarmherzig in diesem Kampf. So ist man immer, wenn man das eigene Leben verteidigt. Und dies ist der Kampf, in dem das Überleben der arischen Rassen auf dem Spiel steht. Nein, wir waren nie grausam, obgleich wir, wie ich bereits sagte, unbarmherzig gewesen sein mögen. Die Anklage, die gegen uns über der ganzen Welt vorgebracht wurde, daß wir den Juden überlegt Schmerzen zufügten, aus dem einzigen Grunde, weil sie als Juden geboren waren, ist eine zum Himmel schreiende Lüge.“

Und auf Seite 99:

„Wir leugnen nicht, daß es Gaskammern in den Konzentrationslagern im Dritten Reich gab. Diese Gaskammern hatten technische Funktionen verschiedener Art zu erfüllen und waren niemals dazu bestimmt, menschliches Leben auszulöschen.“

71) „Der Jude im Sprichwort der Völker“ von Ernst Hiemer

Asservaten-Nrn. 04.02.01.38 und 04.02.01.86

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1943 im „Der Stürmer Buchverlag“, Nürnberg, erschienenen Werkes.

Es wurden 63 Exemplare sichergestellt.

Seite  102

In dem Buch heißt es:

Auf Seite 7:

„Auch die Juden sind eine Rasse. Sie bilden aber insofern eine Sonderrasse, als sie kein einheitliches Blut in sich tragen, sondern aus den Wesensmerkmalen der verschiedensten Menschenrassen zusammengesetzt sind. (…) sie vereinigen in sich vorwiegend die schlechten Eigenschaften jener Rassen, aus denen sie hervorgegangen sind. So kommt es auch, daß das jüdische Rassengemisch von Anfang an eine Teufelsrasse gewesen ist.

Die Juden wohnen nicht in einem eigenen Lebensraum, sondern sind auf der ganzen Welt verbreitet. Mit Vorliebe halten sich in jenen Ländern auf, wo ´Milch und Honig fließt´, das heißt, wo Wohlstand und Reichtum herrschen. Wenn Sie die Völker ausgeplündert haben, drängt sie der ewige Wandertrieb ihrer Rasse wieder fort in ein anderes Land. Einem Heuschreckenschwarm gleich fallen sie ein und bringen Siechtum und Tod mit sich. Die heimgesuchten Völker ahnen nicht, daß sie den Teufel in Menschengestalt in ihre Gemeinschaft aufgenommen haben.“

Und auf Seite 9:

„Daß Gott mit der Erschaffung des Juden kein Meisterstück geleistet hat, bestätigt man in Deutschland: Als Gott die Juden erschuf, muss er schlecht aufgelegt gewesen sein.“

72) „Die Geheimnisse der Weisen von Zion“ von Gottfried zur Beek

Asservaten-Nr. 04.02.01.95

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1922 im Verlag „Auf Vorposten“, Charlottenburg, erschienenen Werkes.

Es wurden 27 Exemplare sichergestellt.

In dem Buch heißt es auf Seite 44:

Seite  103

„Er wird ferner erkennen, dass der Jude stets als ´Ferment der Decomposition´, wie Mommsen es in seiner „Römischen Geschichte“ sagte, als Spaltspilz, wie wir uns ausdrücken, gewirkt hat und weiter wirkt. Das haben einsichtige Männer zu allen Zeiten erkannt, fast alle Hochgeister haben sich darüber scharf ausgesprochen. Wenn es trotzdem bis jetzt nicht gelungen ist, die jüdische Gefahr zu beseitigen, so lag das an verschiedenen Ursachen. Die Kulturvölker wollten die Judenfrage häufig lösen, es konnte ihnen aber nicht gelingen, weil sie die jüdische Eigenart nicht verstanden. Sie glaubten, jedes Volk könne die Judenfrage für sich lösen, während nur ein gemeinsames Verfahren aller Länder, in die jener Spaltspilz eingedrungen ist, Erfolg haben kann. Die Wirtsvölker glaubten unter dem Einflusse der Geistlichkeit, der Jude verlöre seine gefährlichen Eigenschaften mit der Taufe.“

73) „Knorke!“ von Dr. Joseph Goebbels

Untertitel „Ein neues Buch Isidor für Zeitgenossen“

Asservaten-Nr. 04.02.01.39

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1931 im Verlag „Franz Eher Nachf.“, München, erschienenen Werkes.

Es wurden 27 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält im Abschnitt „Der Jude“ folgende Passagen:

Auf Seite 12:

„Der Jude weiß, daß allein schon in der Diskussion der Judenfrage das Ende seiner Willkürherrschaft begründet liegt. Er kennt besser als jeder andere die Anrüchigkeit seiner parasitären Existenz unter uns, und deshalb umgibt er sein Dasein mit diesem geistigen Terror, der es dem harmlosen Zeitgenossen glatterdings unmöglich macht, bis zu seiner Wesenheit vorzustoßen.“

Seite  104

Und auf Seite 13:

„Man kann den Juden nicht positiv bekämpfen. Er ist ein Negativum, und dieses Negativum muß ausradiert werden aus der deutschen Rechnung, oder es wird ewig die Rechnung verderben. (...) Man muß zum Antisemitismus ja oder nein sagen. Wer den Juden schont, der versündigt sich am eigenen Volk. Man kann nur Judenknecht oder Judengegner sein. Die Judengegnerschaft ist eine Sache der persönlichen Sauberkeit.“

74) „Das Ende der Wanderschaft“ von Horst Mahler

Asservaten-Nr. 04.02.01.112

Es wurden 14 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält in dem Abschnitt „Die mosaische Züchtung des Bösen und die Welt des Kapitalismus“ auf Seite 108 folgende Passage:

„Die von Jahwe instrumentalisierte Furchtsamkeit der Juden ist wiederum nur auf irdische Güter bezogen. Schäden am Seelenheil kommen nicht vor, weil dieses im Mosaismus ebenfalls kein Begriff ist. Vielmehr wird in der Thora als ´Grundmodell ´des Juden eine Persönlichkeitsprägung - der ´Jewish mindset´ - sichtbar, die alle Tatbereitschaften von moralischen Fesseln freihalten, die deshalb in der Realwelt der Gegenwart das kapitalistische System als solches hervorbringen, erhalten und zum Extrempunkt der schamlosesten Kleptokratie (Herrschaft der Diebe) steigern. So werden auf ganz allgemeine Weise - also alle Individuen dieses Volksstammes mit göttlichen Vorgaben formend (durch Bildung und Erziehung) - aus der Gesamtheit der möglichen menschlichen Charaktere genau jene herausgefiltert und auf Kosten aller anderen kultiviert, die für die Völker der Inbegriff des Bösen sind. Das macht die Berechtigung und Notwendigkeit aus, das Wort ´Jude´ bewusst mit jener negativen Konnotation auszusprechen, die Juden so sehr hassen. Diese Semantik ist deshalb keine unzulässige Verallgemeinerung, wie Juden meinen. Erst mit der Vergegenwärtigung dieses Hintergrundes entfaltet sich der Weininger´sche Denkansatz in seiner ganzen Tiefe und Schönheit.

Seite  105

Die Judenheit ist sozusagen der Impfstoff, der in den Völkern den Abwehrkraft gegen das Böse wachsen lassen soll, was nur denkbar ist, wenn sie in der Welt real als das Böse wirkt. Ist das geschafft, d. h. die inneren Gegenkräfte als Macht entstanden, ist die äußere Existenz des Bösen entbehrlich. Dann werden die Völker den Juden Beifall klatschen und sagen: ´Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.´ (Othello)“

75) „Horst Wessel“ von Erwin Reitmann

Untertitel „Leben und Sterben“

Asservaten-Nrn. 04.02.01.14 und 04.02.01.97

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1933 im „Steuben-Verlag“, Berlin, erschienenen Werkes.

Es wurden 11 Exemplare sichergestellt.

Auf dem Einband ist teilweise ein Hakenkreuz abgebildet.

In dem Buch heißt es auf Seite 5:

„Dieses Buch soll dazu beitragen, das Andenken an den Märtyrer der nationalsozialistischen Freiheitsbewegung treu zu bewahren.

Es soll das einzigartige Bild der Persönlichkeit Horst Wessels klar und ungeschminkt zeichnen. Und es soll vor allem an dem Leben, Kämpfen und Sterben des toten Helden die Größe und Reinheit unserer Weltanschauung ermessen lassen.“

In der Einleitung findet sich folgende Passage:

„Deutschland muss leben, und wenn wir sterben müssen.

Seite  106

In der heutigen Zeit des Niedergangs aller sittlichen Werte, der Charakterverflachung und Gesinnungsverlumpung, die besonders stark unter den jungen Menschen dank eines gewissen Systems um sich gegriffen hat, erleuchtet der Name Horst Wessels wie ein Lichtstrahl die dunkle Gegenwart. Wie ein Fanal mußte Leben und Sterben Horst Wessels die Umwelt mahnen. (...) Horst Wessels heiliges Blutopfer war Saat auf dem dornigen Weg zur deutschen Freiheit, die reich aufgegangen ist. Der große, junge Tote zeigte Tausenden verzweifelten Volksgenossen, daß es noch Ideale gibt, für die deutsche Menschen ihr Leben hergeben. Unter den leuchtenden Hakenkreuzfahnen hat sich ein geistig- seelischer Typ formiert, dessen schönste und herrlichste Verkörperung Horst Wessel darstellt.“

In dem Text des Buches heißt es weiter:

Auf Seite 47:

„Seit je war der Berliner Osten die Domäne des Marxismus. Eine der bedeutendsten Hochburgen war der Bezirk Friedrichshain. (…) Hier ist der Ankunftsort aller Galizier, Polacken und all der Individuen aus dem fernen Osten. Schlesischer Bahnhof! Das bedeutet wüste, häßliche Straßen, Kaschemmen, Untermenschen, Zuhälter. Der Marxismus ist hier zu Hause, hier hat er sich eingenistet.“

Auf Seite 65:

„Der Terror war seit je die Waffe des Marxismus, die er mit staunenswerter Virtuosität zu führen wusste. Die SA-Leute des Sturmes 5 waren diesem Terror tagtäglich ausgesetzt. Jederzeit sahen sie sich der blutrünstigen Fratze roten Untermenschentums gegenüber. Im Berliner Osten feierte der rote Terror seine Triumphe. Er glaubte, hier seine Schreckensherrschaft verewigen zu können. Wer SA- Mann im Sturm 5 war, stand in der ersten Reihe der Bewegung und mußte damit rechnen, daß er morgen schon ein Opfer der bolschewistischen Bestien sein konnte. Fast auf jedem Sturmabend erfuhr man, wieviel Blut die vergangenen Tage gekostet hatten. Hier konnte man erleben, wie der Terror des Gegners die Leute aneinander schweißt und unauslöschlicher Haß in den Herzen der SA-Leute heranwuchs. Horst lehrte seinen Leuten die Liebe zum Volksgenossen, zu allem, was deutsch war! Er

Seite  107

schürte aber ebenso den Haß gegen alles Undeutsche, gegen alle Feinde unserer Bewegung und gegen ein verkommenes Untermenschentum...“

Und auf Seite 72:

„Diese Auseinandersetzungen bewiesen den Leuten stets aufs neue die Überlegenheit und Richtigkeit der nationalsozialistischen Weltanschauung.“

76) „Die Schrecken des Nationalsozialismus“ 2019

Untertitel „Ein Schelmischer Jahreskalender“

Asservaten-Nrn. 04.02.01.56

Es handelt sich um einen Kalender für das Jahr 2019.

Es wurden 9 Exemplare sichergestellt.

Der Kalender im DIN A4-Format enthält je Monat ein halbseitiges Farbfoto, größtenteils von nationalsozialistischen Aufmärschen oder von Adolf Hitler nebst anderen prominenten Nationalsozialisten, teilweise in staatstragender Pose.

Die Bilder sind mit vermeintlich satirischen Texten unterlegt, verherrlichen jedoch tatsächlich die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft unter einer die Würde der Opfer verletzenden Weise.

Der Monat Februar 2019 zeigt Hitler und Himmler sowie weitere uniformierte NS-Angehörige - teils mit Sonnenbrillen bekleidet - bei einem Spaziergang auf einem schneebedeckten Weg, der beidseitig von Schneebergen gesäumt ist.

Der Text dazu lautet:

„Eiskalt bespricht Hitler mit Himmler in dieser hohlen Schneegasse die Ausrottung von mindestens - wenn nicht mehr - 6 Millionen Juden. Hinter den beiden Verbrechern

Seite  108

schreiten die Exekutoren des Massenmordes einher. Manche tragen zur Tarnung Ray- Ban-Sonnenbrillen.“

Der Monat August 2019 zeigt Hitler und Göring sowie weitere uniformierte NS-Angehörige.

Der Text dazu lautet:

„Hitler sinniert zusammen mit Reichsmarschall Göring auf der Luftwaffen- Erprobungsstelle Rechlin über die Perfektionierung der fliegenden Vergasungswagen.“

Der Monat Dezember 2019 zeigt Hitler und andere uniformierte Männer bei einer Weihnachtsfeier.

Der Text dazu lautet:

„Nazis feiern Weihnachten. - Zusammen intonieren die Verbrecher das bekannte fränkische Volkslied: ´Advent, Advent … Ein Jüdlein brennt. Erst eins, dann zwei, dann drei, dann vier - dann steht der Messias vor der Tür! Und wenn das sechstmillionste Jüdlein brennt, dann haste Weihnachten verpennt!´ - Der Reichstrunkenbold Dr. Robert Ley-Immerblau (rechts von Hitler) ist schon wieder besoffen.“

In dem Kalender sind bei einzelnen Tagen dieselben Ereignisse wie auch im Kalender für das Jahr 2020 vermerkt.

77) „Der Mythus des XX. Jahrhunderts“ von Alfred Rosenberg

Asservaten-Nr. 04.02.01.220

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1942 im „Hoheneichen-Verlag“, München, erschienenen Werkes.

Es wurden 3 Exemplare sichergestellt.

Das Buch enthält folgende Passagen:

Seite  109

Auf Seite 671:

„Auch der gesamte heutige ´Pazifismus´ erweist sich, von diesem Standpunkt aus gesehen, als eine vollkommen verlogene Bewegung. Er beruht nämlich auf der Anerkennung der Demokratie, d. h. praktisch der Herrschaft des Geldes. Sein Herumdoktern an der ´Weltabrüstung´ ist weiter nichts als ein Betrug, um die Völker von der eigentlichen Ursache der Eiterbeulen an ihrem Körper abzulenken. Nicht mit der Abrüstung der Heere und Flotten hat eine ´Weltbefriedung´ einzusetzen, sondern mit der vollständigen Vernichtung der ehrlosen Demokratie, des rasselosen Staatsgedankens des 19. Jahrhunderts, der weltwirtschaftlichen Aushöhlung durch die Finanz, die heute im Namen der Völker den Untergang aller Staaten herbeiführen wird, wenn nicht die Religion des Blutes erlebt, anerkannt und im Leben verwirklicht wird. Ein von Schwarzen und Gelben und Juden gereinigtes, bewusst nordisch-europäisch gezüchtetes Amerika ist tausendmal stärker als ein von diesem fremden Blut zersetztes, auch wenn es noch so große Kolonien und Flottenstützpunkte besitzt. Englands Weltpolitik war nicht nur dank seiner Insellage möglich, sondern ist nur auf die Tatsache zurückzuführen, daß Sachsen und Normannen ein einheitliches Volk schufen, daß das Zentrum rassisch sauber war. Heute, da in London Juden von der City aus die Politik beeinflussen und zugleich ´Proletarierführer´ stellen, hat die britische Politik bereits ihre Stetigkeit verloren.“

Und auf Seite 673:

„Die Vereinigten Staaten von Nordamerika, nach übereinstimmender Ansicht aller Reisenden ein herrliches Land der Zukunft, haben die große Aufgabe, nach Abwerfen ihrer verschlissenen Gründungsideen und des jetzigen Standes des Protzentums, (d. h. der Vernichtung der Idee New York) mit junger Kraft an die Durchsetzung des neuen Rassestaatsgedankens zu gehen, wie ihn einige erwachte Amerikaner bereits vorgeahnt haben (Grant, Stoddard): Die Aus- und Ansiedlung der Nigger und Gelben, die Überlassung der ostasiatischen Besitzungen an Japan, das Hinwirken auf Vorbereitung einer schwarzen Kolonisation in Zentralafrika, die Aussiedlung der Juden nach einer Gegend, wo dieses gesamte ´Volk´ Platz finden kann, in Übereinstimmung mit der in dieser Richtung eingestellten künftigen europäischen Politik.“

Seite  110

78) „Die Auschwitz-Lüge“ von Thies Christophersen

Untertitel „Lügen haben lange Beine!“

Asservaten-Nrn. 04.02.01.99

Es wurde 1 Exemplar sichergestellt.

Die Broschüre enthält folgende Passagen:

Auf Seiten 9 ff:

„Alle Schulen verbreiten weiterhin die Gräuellügen über die KZ. So wird gerade jetzt unter der Schirmherrschaft des hessischen Ministerpräsidenten eine Ausstellung ´KZ Sachsenhausen´ in Wiesbaden gezeigt, mit den längst widerlegten Propagandalügen. Schulklasse auf Schulklasse wird durchgeschleust und liest entsetzt, daß in Sachsenhausen 1943 eine Gaskammer erbaut wurde, obwohl längst nachgewiesen wurde, daß es niemals Gaskammern auf deutschem Boden gegeben hat. Mit Schaudern liest man, dass ´Tag und Nacht der süßliche Geruch von verbranntem Menschenfleisch´ über dem Lager schwebte, obwohl das Internationale Rote Kreuz die KZs bis März 1945 regelmäßig besucht hat und niemals Vergasungs- oder Verbrennungsanlagen oder den süßlichen Geruch feststellen konnte. Weiter wird behauptet, auf dem Appellplatz von Sachsenhausen habe jeder SS-Mann das ´Recht´ gehabt, einen Häftling zusammen- oder totzuschlagen! (...) Unsere ganze Schuljugend wird mit diesen Lügen über ihre Väter vergiftet, damit der Haß zwischen den Generationen abgrundtief wird. (...) Es gibt kein ernstzunehmendes Dokument, das die Gesamtverluste der jüdischen Bevölkerung im letzten Krieg höher als mit 200.000 beziffert. Das heißt, in einer Nacht sind in Dresden mehr wehrlose und unschuldige Deutsche, Kinder, Frauen, Greise und vor allem Verwundete umgekommen, als in allen KZs Juden während der NS-Zeit. Und in den jüdischen Gesamtverlusten sind sogar die natürlichen Todesfälle mitenthalten. Damit sind die Verluste prozentual und absolut weit geringer als die jeder anderen kriegsführenden Macht.

Seite  111

Und die Weltjudenorganisationen hatten Deutschland bereits 1933 den Heiligen Krieg bis zur völligen Vernichtung erklärt, als noch keinem Juden ein Haar gekrümmt war. Und dennoch hallt die Welt wider vom Gezeter wegen der toten Juden.“

Auf Seite 12 f.:

„Wir Deutschen müssten also jubilieren, wenn heute Zeugen auftreten, die beweisen können, dass Auschwitz keine Todesmaschinerie, sondern ein riesiger Rüstungsbetrieb war. Dass die Internierten in der Regel anständig behandelt wurden und Außenstehende jederzeit das Lager besuchen konnten.

(...)

Warum sind wir Deutschen so verliebt in das Märchen von den sechs Millionen vergasten Juden?“

3. Von den Angeklagten für ihre Beteiligung erlangte Gelder

a) Angeklagte A1 und A2

Die Angeklagten A1 und A2 erhielten vom gesondert verfolgten P1 aus den vom Schelm-Verlag erzielten Einnahmen für ihre im Zusammenhang mit dem Verlag erbrachte Arbeit im Tatzeitraum zusammen mindestens 164.701,07 EUR. Dabei flossen 146.763,69 EUR auf zwei ausländische Konten des Angeklagten A1 und 17.937,38 EUR bis auf 480 EUR, die auf ihr deutsches Konto gingen, auf ein britisches Konto der Angeklagten A2.

Auf diese Weise erhielt der Angeklagte A1 als Entlohnung für seine Tätigkeiten im Rahmen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an der kriminellen Vereinigung mindestens 42.561,47 EUR, die Angeklagte A2 mindestens 5.201,84 EUR, der Rest der Zahlungen betraf konkret abgerechnete Auslagen der Angeklagten.

Dabei kamen der Angeklagten A2 direkt, vor allem aber indirekt durch die Bestreitung von Aufwendungen für die gemeinsamen Kinder durch den Angeklagten A1, auch erhebliche Teile der von diesem unmittelbar vereinnahmten Gelder zugute. Nähere Feststellungen zum Umfang dieser Partizipation konnten nicht getroffen werden, insbesondere nicht zu unmittelbaren Weiterleitungen von als Verdienst erlangten Zahlungen.

Seite  112

b) Angeklagter A3

Der Angeklagte A3 hat als Entlohnung für seine mitgliedschaftliche Beteiligung an der kriminellen Vereinigung von P1 mindestens 41.223,91 EUR erhalten.

IV. (Tatnachgeschehen)

Nach der Durchsuchung im Dezember 2020 kam der Vertrieb des Schelm-Verlages zunächst zum Erliegen. In den Jahren 2021/2022 gelangten dann nach Erkenntnissen des Zolls aber doch wieder Werke des Schelm-Verlages nach Deutschland. Jedoch hatte sich der Angeklagte A3 nach seiner Festnahme bereits im Ermittlungsverfahren umfangreich, auch über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus, geäußert. Zudem konnte er sich noch Zugriff auf E-Mail-Konten des Schelm-Verlages und das Warenwirtschaftssystem verschaffen und hat dadurch den Ermittlungsbehörden Erkenntnisse vermitteln können, die für das Landeskriminalamt hilfreiche Ansätze für weitere Ermittlungen hinsichtlich des Schelm-Verlages, insbesondere seiner neuen Vertriebswege, ergeben haben.

V. (Vorrätighalten von Druckwerken mit eingebundener Werbung für das Verlagsprogramm oder einzelne Druckwerke des Schelm-Verlags)

Bei der Durchsuchung der Lagerhallen in O1 am 17./18. Dezember 2020 wurden zudem 34 unterschiedliche Druckwerke in einem Gesamtumfang von 12.757 Stück sichergestellt, in denen zu Werbezwecken das Verlagsprogramm des „Schelm“ mit seinen zahlreichen volksverhetzenden Werken, insbesondere „Der Giftpilz“ und „Mein Kampf“, fest eingebunden ist.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Druckwerke:

1) „Im dunkelsten Deutschland“ Asservaten-Nr. 04.01.02.47 879 Stück

Seite  113

2) „Die Juden in der Sowjetunion“ Asservaten-Nr. 04.01.02.24 und 04.02.01.152 775 Stück

3) „Die Juden in der Karikatur“ von Eduard Fuchs Asservaten-Nrn. 04.01.02.94 und 04.02.01.50 843 Stück

4) „Der Blitz und die Sonne“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.46 und 04.02.01.132 754 Stück

5) „Kämpfen und Glauben“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.77 und 04.02.01.212 757 Stück

6) „NSU. Beate Z. ist unschuldig“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.76 und 04.02.01.87 742 Stück

7) „So beherrscht man die Welt“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.07 und 04.02.01.74 733 Stück

8) „Von der Heimat geächtet“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.78 und 04.02.01.93 440 Stück

Seite  114

9) „Wehr´ dich und schlag zu“

Untertitel „Ein Handbuch zur Abwehr gewalttätiger Fachkräfte, Kulturbereicherer und Antifanten“ Asservaten-Nr. 04.01.02.04 und 04.02.01.124 459 Stück

10) „Der Kriegsstruwwelpeter“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.40 und 04.02.01.35 451 Stück

11) „Rußlands Geschichte - Anders betrachtet“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.89 und 04.02.01.36 361 Stück

12) „Der Blutrausch des Bolschewismus“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.83 und 04.02.01.78 430 Stück

13) „Die Geschichte der Zentralbanken und der Versklavung der Menschheit“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.84, 04.02.01.08 und 04.02.01.168 354 Stück

14) „Hurra - Ein Kriegs-Bilderbuch“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.35, 04.01.02.110 und 04.02.01.33 463 Stück

Seite  115

15) „Das Fest des Blutes“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.19 und 04.02.01.133 329 Stück

16) „Fünfzig Jahre Deutschland“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.75 und 04.02.01.23 328 Stück

17) „Das Gesetz des Krieges“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.13 und 04.02.01.101 339 Stück

18) „Die Ära der Auserwählten“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.88 und 04.02.01.146 323 Stück

19) „So sehen uns die Juden - You Gentiles - Ihr Heiden“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.14 und 04.02.01.142 329 Stück

20) „Golem ... Geißel der Tschechen“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.72 und 04.02.01.128 309 Stück

21) „SA räumt auf“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.20 und 04.02.01.189 287 Stück

Seite  116

22) „Was ist Deutsch?“ Asservaten-Nr. 04.02.02.89 269 Stück

23) „Frankreichs 33 Eroberungskriege“ Asservaten-Nr. 04.02.01.80 260 Stück

24) „Jäger“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.64 und 04.02.01.126 224 Stück

25) „Praktischer Idealismus“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.29, 04.01.02.129 und 04.01.02.109 241 Stück

26) „Der Fleischwolf von Rschew“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.69 und 04.02.01.110 188 Stück

27) „Winston Churchill ganz ´privat´“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.101, 04.02.01.17, 04.02.01.147 und 04.02.01.154 325 Stück

28) „Der totale Widerstand“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.48 und 04.02.01.131 173 Stück

Seite  117

29) „Die Ethnische Säuberung, die Millionen Deutschen das Leben kostete“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.96 und 04.02.01.81 140 Stück

30) „Auge um Auge - Die Geschichte der Juden, die Rache für den Holocaust suchten“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.97 und 04.02.01.19 135 Stück

31) „Mehr als Worte... zählen die Taten!“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.107 und 04.02.01.129 29 Stück

32) „Neuadel aus Blut und Boden“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.71 und 04.02.01.209 81 Stück

33) „Weihnachten. Das Weihe- und Seelenfest der Ario-Germanen“ Asservaten-Nrn. 04.02.01.47 und 04.02.01.119 5 Stück

34) „Das Paradies liegt doch in Mecklenburg“ Asservaten-Nr. 04.02.01.79 2 Stück

VI. (Vorrätighalten von weiteren Druckwerke mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen)

Bei der Durchsuchung der Lagerhallen in O1 am 17./18. Dezember 2020 wurden weiter jeweils 15 Exemplare zweier Druckwerke sichergestellt, in denen zwar keine Werbung für den

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Schelm-Verlag eingebunden ist, die jedoch Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten, die sich jeweils als Teil der sich mit dem Nationalsozialismus identifizierenden Werke darstellen.

1. „Gedenkhalle der Gefallenen des Dritten Reiches“ von Hans Weberstedt und Kurt Langner Asservaten-Nr. 04.02.01.223

Es handelt sich um einen Nachdruck des DVG-Verlags des im Jahr 1936 im Zentralverlag der NSDAP „Franz Eher Nachf.“, München, erschienenen Werkes.

Das Buch enthält 7 Lichtbilder mit Hakenkreuzdarstellungen.

In das Buch ist Werbung für weitere Veröffentlichungen des DVG-Verlags, unter anderem das „Organisationsbuch der NSDAP“ von Dr. Robert Ley, fest eingebunden.

In der „Einleitung“ des DVG-Verlages heißt es:

„Die Opfer der politischen, bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen der 1920er und 1930er Jahre zwischen NSDAP auf der einen Seite und deren Gegnern, der KPD sowie Staatsorganen auf der anderen Seite wurden als ´Gefallene der Bewegung´ bzw. Märtyrer oder ´Blutzeugen´ bezeichnet. Ursprünglich auf die 16 Todesopfer des Hitler- Ludendorff-Putsches vom 9. November 1923 (sogenannter ´Marsch auf die Feldherrnhalle´) angewandt, wurde der Begriff im weiteren auf alle im politischen Kampf Gefallenen der nationalsozialistischen Bewegung ausgeweitet. Analog zu den Helden des Weltkrieges wurden die Toten der Partei als politische Soldaten, die ihr Leben fürs Vaterland gaben, verehrt. Die Gauleitungen der NSDAP sowie Hinterbliebene dieser ´Blutzeugen´ haben dieses Erinnerungsbuch nach der ´Kampfzeit´ zusammengestellt. Es geht weit über eine Auflistung der Opfer hinaus, denn es werden auch chronologisch die politischen Umstände der damaligen Auseinandersetzungen zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten sowie die Szenen, die jeweils zum Tode der Gefolgsleute Adolf Hitlers führten, detailliert geschildert - freilich dem damaligen Zeitgeist entsprechend überhöht und verklärt und unter jeglicher Weglassung des Terrors, der von nationalsozialistischen Einheiten ausging. Eine große Anzahl an Fotos von Parteigenossen sowie von Grabmalen und

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Trauerfeiern rundet das zeitgenössische Werk, in dem über 250 Todesopfer der SA, SS und Hitlerjugend aus dem gesamten Reich und Österreich genannt werden, ab. Die Zusammenstellung beginnt mit dem erdolchten Offizier des Weltkrieges Dr. Karl Winter, dem ersten ´Gefallenen der Bewegung´ am 26. Februar 1923, und endet mit Bernhard Schlothan, dem im Jahr 1936 an den Folgen eines Pistolenschusses bei einem kommunistischen Feuerüberfall 1933 Verstorbenen. Wir übergeben somit dem an der Frühgeschichte des Nationalsozialismus interessierten und kritischen Leser eine primäre Geschichtsquelle.“

2. „1000 Jahre Adolf Hitler“ von Léon Degrelle Asservaten-Nr. 04.02.01.25

Das Buch enthält auf dem vorderen Einband SS-Runen, auf Seite 135 die Abbildung eines Plakates mit SS-Runen und auf dem hinteren Einband ein Porträt Adolf Hitlers.

Der vom Schelm-Verlag verfasste Text auf dem hinteren Einband lautet:

„Der Schelm bringt die erste deutsche Übersetzung der sensationellen halbautobiografischen Arbeit des wohl berühmtesten ausländischen Freiwilligen der Waffen-SS. Dieses durch das System der sog. Demokraten unterdrückte Werk Léon Degrelles ist ein persönlicher Bericht über seine politische Karriere vor dem Krieg und über seine Beziehungen zu Adolf Hitler. - Mit 15 äußerst seltenen Fotografien und einem Vorwort von Dr. Alexander Jakob.

Degrelle berichtet über die Bildung der Wallonischen SS und den Kriegseinsatz an der Ostfront. Der fanatische Nationalsozialist schildert auch dramatische Flucht nach Spanien 1945 und sein Leben im Exil.

Degrelle gibt uns wichtige, durch die Lügner und Umerzieher ausgeblendete Einblicke in einige der dringendsten Fragen des Zweiten Weltkrieges:

Warum marschierte Hitler in die Sowjetunion ein? Warum ruinierte Mussolinis Invasion in Griechenland 1941 Hitlers Pläne? Verstießen deutsche Militärs und Wirtschaftsführer absichtlich gegen Hitlers Befehle zur industriellen Produktion, was sich unmittelbar auf den

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Kriegsausgang auswirkte? Wie konnte es zur Niederlage von Stalingrad kommen? Wie verlief eigentlich die Wendepunktschlacht von Kursk?

Degrelle bietet zudem einen faszinierenden Blick auf Hitler, den er aus seiner engen persönlichen Freundschaft zu ihm gewinnen konnte. Dazu gehören auch Themen wie das Verhältnis Hitlers zu den Frauen und seine Fähigkeiten als Militärführer. Schließlich beschreibt Degrelle die Vision eines vereinten Europas, das - wie er sagt - Hitlers ultimative Vision war.“

VII. (Weitere Druckwerke ohne volksverhetzenden Inhalt)

1. In folgenden - von der geänderten Anklage umfassten - sichergestellten Druckwerken konnten entgegen dem Vorwurf der Anklage keine volksverhetzenden Inhalte festgestellt werden:

a) „Die Juden in der Karikatur“ von Eduard Fuchs Asservaten-Nrn. 04.01.02.94 und 04.02.01.50 843 Stück

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1921 im „Albert Langen Verlag“, München, erschienenen Werkes.

Der Text des Buches enthält keine antisemitischen Äußerungen, sondern enthält zwar für sich genommen antisemitische Karikaturen, die jedoch der Illustration der distanzierend-kritischen Einordnung des Antisemitismus aus einer marxistischen Sicht dienen.

Im Übrigen enthält das Buch 307 Textillustrationen aus der Zeit des 15. bis 19. Jahrhundert.

Die Buchbeschreibung durch den Schelm-Verlag auf dem hinteren Einband lautet:

„Der marxistische Kulturwissenschaftler Eduard Fuchs (1870-1940) stellt in diesem Band eine umfangreiche Sammlung von Karikaturen über Juden und das Judentum vom 15. bis zum 19. Jahrhundert zusammen.

Seite  121

Nach einer Einleitung in die Geschichte der Juden in Europa und ihren Anteil an der europäischen Kultur erläutert Fuchs zudem Wesen und Bedeutung der Karikatur im allgemeinen und der Judenkarikatur im besonderen.

Dabei enthüllt der auf der Grundlage seiner historischen Untersuchungen die geschichtlichen Zusammenhänge des Antisemitismus und deckt Gesetzmäßigkeiten auf, die besonders vor dem Hintergrund des Ersten Weltkrieges Auswirkungen auf die Entstehung von Karikaturen haben.“

b) „Wehr´ dich und schlag zu“ von Radek Pokora

Untertitel „Ein Handbuch zur Abwehr gewalttätiger Fachkräfte, Kulturbereicherer und Antifanten“ Asservaten-Nr. 04.01.02.04 und 04.02.01.124 459 Stück

In dem Buch heißt es auf Seite 70:

„Auf Gewalt reagiere ich eben mit Gewalt. Nach all den Jahren bin ich nach wie vor der Meinung, dass sich jeder richtige Mann ähnlich verhalten hätte (müssen), weil Frauen nun mal zu schützen sind. (...) So wurde ich erzogen, und das halte ich für richtig. Gewalttätig gegenüber Frauen werden nur Dreckschweine, Psychopathen und Moslems.“

Auf Seite 80 verwendet der Autor das Wort „Fidschis“.

Mit diesen Textpassagen ist die Grenze zur strafbaren Volksverhetzung nicht überschritten.

c) „Hurra - Ein Kriegs-Bilderbuch“ von Herbert Rikli Assevaten-Nrn. 04.01.02.35, 04.01.02.110 und 04.02.01.33 463 Stück

Seite  122

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1915 im „Loewes Verlag Ferdinand Carl“, Stuttgart, erschienenen Werkes.

Die im Buch abgebildeten Illustrationen zeigen den Kampf eines kindlichen Soldaten (mit der für deutsche Soldaten im Ersten Weltkrieg typischen „Pickelhaube“) gegen die „Feinde“ des Vaterlands. Darin wird unter anderem der Kampf gegen französische, britische, türkische und russische Soldaten - wie auch das Erscheinungsjahr belegt - in Ersten Weltkrieg dargestellt. Die enthaltenen Illustrationen werden durch kindliche Reime ergänzt.

Das Vorwort des Schelm-Verlages dazu lautet:

„1915 hatten Mann, Frau und auch Kind noch klare Feindbilder. Ein Graus ist das den heutzutage virulenten Soziologen, Pädagogen, Politologen, Psychologen und anderen Psycho-Paten. Denn die Kinder wurden nicht zu indifferentere larifari-Hab-euch-alle- lieb-Luschen erzogen. Sie wußten, wer der Feind war und wo er stand. Das deutsche Volk durfte an allen Fronten mit der ´liberalen´ und ´humanitären´ Kampfesweise seiner verschworenen Feinde Bekanntschaft machen. Entsprechend aufgestellt zeigte sich die deutsche Gegenpropaganda, auch im Bereich Kinderbücher.

Und Klein-Willi läßt nichts anbrennen. Im Traum tötet er reihum die Feinde des deutschen Vaterlandes und wirft Bomben aus dem Luftschiff.

Der Eintritt des spielenden kleinen Willi in den richtigen Krieg und seine begeisterte Teilnahme an der Vernichtung gegnerischer Soldaten findet in forschen Versen und in drastischen Bildern seinen unüberwindbaren Höhepunkt. Am Ende von Willis Traum endet der Krieg siegreich für ihn und seinen österreichischen Kameraden Franzl.“

In den Reimen des Buches finden sich folgende Passagen:

Auf Seite 8 hinsichtlich türkischer Soldaten:

„Doch Willi knallt sie keck und munter, wie Affen von dem Baum herunter.“

Auf Seite 9 hinsichtlich „Ghurkas“:

„Fest packt klein Willi das Gewehr, du brauner Affe komm nur her.“

Seite  123

Auf Seite 11 f. hinsichtlich russischer Soldaten:

„Klein Willi kann nicht lange ruhn, er hat in Rußland auch zu tut. (...) Gar wild und zottig wie ein Bär. Der Russe grunzte fürchterlich. (...) Schnell an die Wange das Gewehr. Piff, paff, der Russe lebt nicht mehr. Klein Willi aber fröhlich lacht und denkt, das hab´ ich schlau gemacht.“

Und auf Seite 23:

„´Ich war eben noch im Feld. Und hab in mancher großen Schlacht. Die Feinde alle totgemacht!´ Worauf die Mama lächelnd spricht: ´Du hast geträumt, mein kleiner Wicht.´ Klein Willi aber faßt es kaum, daß all das Schöne nur ein Traum.“

Das Werk verherrlicht damit nicht die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft, sondern den Ersten Weltkrieg. Die Textpassagen sind auch nicht in anderer Hinsicht volksverhetzend, weil weder gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt wird noch Teile der Bevölkerung beschimpft, verächtlich gemacht oder verleumdet werden.

d) „Neuadel aus Blut und Boden“ von Richard Walther Darré Asservaten-Nrn. 04.01.02.71 und 04.02.01.209 81 Stück

Es handelt sich um einen Nachdruck des im Jahr 1943 im „J.F. Lehmanns Verlag“, München, erschienenen Werkes.

In dem Buch heißt es auf Seite 190:

„Es kann für uns Deutsche in dieser Beziehung wirklich nur eine Zielsetzung geben und diese lautet: Es ist mit allen nur möglichen Mitteln dahin zu streben, daß das schöpferische Blut in unserem Volkskörper, das Blut der Menschen Nordischer Rasse, erhalten und vermehrt wird, denn davon hängt die Erhaltung und Entwicklung unseres Deutschtums ab.“

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Diese Ausführungen entsprechen zwar der nationalsozialistischen Rassenpolitik, sind aber gleichwohl nicht volksverhetzend, weil weder gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt wird noch Teile der Bevölkerung beschimpft, verächtlich gemacht oder verleumdet werden.

2. Hinsichtlich des folgenden Druckwerkes wurde den Angeklagten mit der Anklageschrift vorgeworfen, dass im Werbeanhang Werbung für „Der Giftpilz“ von Ernst Hiemer und „Mein Kampf“ von Adolf Hitler enthalten sei.

„Die wahre Bedeutung der deutschen Ortsnamen“ von Rainer Schulz Asservaten-Nrn.: 04.01.02.62, 04.02.01.46 und 04.02.01.105 96 Stück

Die Beweisaufnahme hat diesen Vorwurf nicht bestätigt.

3. Hinsichtlich des folgenden Werkes wurde den Angeklagten das Vorrätighalten von Druckwerken mit nach § 86a StGB strafbarem Inhalt vorgeworfen:

„Runen, Sinnbilder und Hieroglyphik“ von Rainer Schulz Untertitel „Ihre geheime Bedeutung“ Asservaten-Nrn. 04.01.02.63, 04.02.01.57 und 04.02.01.195 204 Stück

Das Buch enthält lediglich Abbildungen und Beschreibungen von verschiedenen, an historischen Gebäuden befindlichen Runen, darunter auch solche, die als nationalsozialistische Kennzeichen Verwendung gefunden haben (Hagal-Rune, Triskele, Wolfsangel und Hakenkreuz). Sie rufen allerdings nicht auch nur den Eindruck eines identifikatorischen Bezuges im Sinne des § 86a StGB hervor.

VIII. (Beweiswürdigung zur Person)

Die Angeklagten haben in der Hauptverhandlung jeweils Angaben zu ihrer Person gemacht

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und auch auf Fragen geantwortet.

Im Einzelnen:

1. A1

a) Der Angeklagte hat seinen Lebenslauf wie festgestellt geschildert. Die Feststellungen zur Person beruhen auf diesen glaubhaften Angaben des Angeklagten, an deren Richtigkeit zu zweifeln kein Anlass bestand. Lediglich die Zeit des Zusammenlebens mit der Angeklagten A2 konnte der Angeklagte A1 - im Gegensatz zur Angeklagten A2, die noch eine sichere Erinnerung hatte - nicht verlässlich angeben.

Die Feststellungen zu den Vorstrafen ergeben sich aus dem Bundeszentralregisterauszug vom 22. Januar 2024 und zu den zugrundeliegenden Sachverhalten der einzelnen Verurteilungen aus den jeweils verlesenen Erkenntnissen. Die jeweiligen Vollstreckungsstände beruhen auf Mitteilungen der vollstreckenden Staatsanwaltschaften Chemnitz und Leipzig.

b) Zu seiner politischen Einstellung hat der Angeklagte erklärt, dass er aus Überzeugung in die NPD eingetreten sei. Er sehe sich als patriotisch an. Bei begrenzten Ressourcen müsse man zunächst an das eigene Volk denken. Mit der Bundes-NPD bestehe eine große Schnittmenge. Er habe aber das Nationalsozialistische nicht haben wollen. Deshalb habe er bei seiner politischen Tätigkeit in O2 extra eigene Flugblätter in den Farben „blau-gelb“ statt „weiß-rot- schwarz“ gedruckt. Er habe sich für soziale Dinge eingesetzt und Tierschutz, Heimatschutz und Nachhaltigkeit als Thema gehabt. Er sehe sich nicht als Antisemit. Adolf Hitler könne nicht auf Antisemitismus reduziert werden. Auf die Frage, ob man das Hakenkreuz und Adolf Hitler auch ohne Antisemitismus billigen könne, hat sich der Angeklagte dahin eingelassen, man müsse differenzieren. Er habe die Möglichkeit gehabt, mit Zeitzeugen zu reden und dadurch ein differenziertes Bild zu bekommen.

Die Reduzierung seiner politischen Einstellung, insbesondere seiner Mitgliedschaft in der NPD auf soziales Engagement, und die differenzierte Einstellung zum Nationalsozialismus ist durch die Beweisaufnahme jedoch widerlegt. Die erhobenen Beweise offenbaren eine rechtsextreme Gesinnung des Angeklagten und belegen, dass er jedenfalls im Tatzeitraum mit der nationalsozialistischen Ideologie sympathisierte.

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aa) Die rechtsextreme Gesinnung zeigt sich zum einen in seiner Mitgliedschaft in der NPD, für die er als Stadtrat in O2 sowie als Mitarbeiter der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag war und in die er nach seiner Einlassung aus Überzeugung eingetreten ist.

Zum anderen wird seine politische Einstellung auch im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit in dem von ihm betriebenen Online-Handel „F1“ deutlich. Die bei der Fortsetzung der Durchsuchung am 18. Dezember 2020 durch POM Z2 gefertigten Lichtbilder von dem Inneren der größeren Halle zeigen teilweise - wie der Angeklagte A1 glaubhaft eingeräumt hat - auch die Regale, die der Angeklagte A1 für seinen Online-Handel „F1“ genutzt hat. In einem der Regale sind mehrere Tassen gestapelt. Die dort lagernden Tassen tragen nicht nur die Aufdrucke „Gott mit uns“ und „Ewige Treue“, sondern sind auch mit dem Hakenkreuz, Reichsadler mit „Eisernem Kreuz“, Abbildungen von Rudolph Heß und anderen Dingen bedruckt. Hierzu hat der Angeklagte erklärt, dass die auf den Durchsuchungsfotos abgebildeten Kaffeetassen mit dem Aufdruck „Gott mit uns“ und „Ewige Treue“ von „F1“ seien. Der Rest seien spezielle Wünsche von Kunden gewesen, bei denen es sich um Fehldrucke handele. Er habe die Tassen selbst bedruckt. Eine Tasse mit Hakenkreuz hat der Angeklagte - wie die Fotos von der Durchsuchung zeigen und wie er auch eingeräumt hat - während seiner Vertriebstätigkeit für den Schelm-Verlag selbst genutzt. Dies belegt, dass der Angeklagte A1 über eine allgemeine rechtsextreme Gesinnung hinaus mit der nationalsozialistischen Ideologie jedenfalls zur Tatzeit sympathisierte und - wie seine Äußerung, Adolf Hitler müsse man „differenziert sehen“ - diese Einstellung nicht abgelegt hat. Hierzu passend war an seinem „Arbeitsplatz“ in der Halle, wie durch die Lichtbilder vom Durchsuchungstag belegt, der oben beschriebene Kalender „Die Schrecken des Nationalsozialismus“ 2019 aufgehängt, aufgeblättert auf den Monat November.

Schließlich ist der Angeklagte in zwei Verfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden.

bb) Zu diesen Beweisergebnissen passend wurden bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten am 17. Dezember 2020 im Arbeitszimmer eine externe Festplatte sichergestellt, die ausweislich der Auswertung durch KHK Z3 (Vermerk vom 11. Februar 2021) Dateien aus der Zeit von Mai 2002 bis Oktober 2015 enthält. Sie ist aufgrund des Auffindeortes sowie anhand der Ordnerstruktur und deren Namensgebungen (u.a. …_mcf-Dateien) dem

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Angeklagten A1 zuzuordnen. Unter den gespeicherten und in Augenschein genommenen Bildern befanden sich unter anderem folgende:

- Das Bild zwei vorwärts stürmender Wehrmachtssoldaten mit einer Reichskriegsflagge mit Hakenkreuzen

- sechs unterschiedliche Seiten aus dem - auch bei der Durchsuchung der Lagerhalle festgestellten - Werk „Auschwitz - Fakten versus Fiktion“

- Das Bild einer Zigarettenschachtel der erfundenen Marke „Naso-Lucky-Strike“ mit dem nach Art des bei Tabakerzeugnissen üblichen Warnhinweis versehenen Aufdruck „Sozial geht nur National“, die offensichtlich Sympathie mit dem Na(tional)so(zialismus) ausdrücken soll.

- Ein Bild von Rudolph Heß

- Ein Bild einer Person mit Sprachrohr und dem Text „Nationaler Sozialismus jetzt“

- Ein Foto einer Menschenmenge farbiger Personen mit weit aufgerissenen Augen und der Unterschrift „Der Euro ist alle, ab jetzt wird gearbeitet!!!!!!“

- Das Bild einer unüberschaubaren Menschenmenge vor einem ebenfalls mit Menschen gefüllten Frachtschiff und dem Text „Die Fachkräfte kommen“

- Das Bild von drei Wehrmachtssoldaten während einer Massenerschießung

- Das Bild einer Fotogalerie mit einem Hakenkreuz in der Mitte

cc) Auf einem am 17. Dezember 2020 anlässlich der Durchsuchung der Lagerhallen sichergestellten Mobiltelefon „Samsung SM-N910F“, das durch das Landeskriminalamt Sachsen (KK Z4; Vermerk vom 1. Dezember 2021) ausgewertet wurde und das aufgrund der darauf enthaltenen Benutzerkonten (u.a. F1, hhh@..., hhh@...) dem Angeklagten A1 zuzuordnen ist, finden sich folgende Bilddateien:

- Die Werbung für einen „Zeitzeugenvortrag“ eines Angehörigen der Waffen-SS

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- Zwei Porträtbilder von Adolf Hitler mit dem Zusatz „Guten Morgen“ bzw. „Gute Nacht“

- Die Darstellung des Reichsadlers mit Hakenkreuz

- Die Darstellung der SS-Rune mit Totenkopf und Eichenkranz

dd) Bei der Durchsuchung der damaligen Wohnung der Angeklagten A2 in O4 am 17. Dezember 2020 wurde ein Mobiltelefon „Samsung Galaxy 20“ sichergestellt, das durch KHM Z5 (Vermerk vom 26. November 2021) ausgewertet wurde.

Das Telefon ist der Angeklagten A2 zuzuordnen. Hinter dem darin gespeicherten Gerätenamen „das ooo“ verbirgt sich die Angeklagte A2, wie sie selbst glaubhaft eingeräumt hat. Auf dem Telefon sind augenscheinlich Bilder aus dem Inneren der genutzten Lagerhallen in O1 gespeichert.

Ein ausweislich des Dateinamens „….jpg“ und der Metadaten am 18. Dezember 2019 erstelltes Bild zeigt den Angeklagten A1 an dem Tisch in der Ecke der größeren Lagerhallen, wie ein Vergleich mit der durch POM Z2 bei der Durchsuchung am 18. Dezember 2020 gefertigten Lageskizze des Halleninneren ergibt. An der Wand hängt der oben genannte Kalender des Schelm-Verlages „Die Schrecken des Nationalsozialismus“ 2019 mit dem aufgeschlagenen Kalenderblatt für den Monat November wie ein Vergleich mit dem entsprechenden sichergestellten Druckwerk zeigt.

ee) Schließlich ergab eine Auswertung eines in einem gegen ihn durch die Staatsanwaltschaft … geführten Verfahren - …. - sichergestellten Laptops „Asus“ des Angeklagten A1, dessen Daten am 2. Mai 2019 gesichert wurden, dass darauf die folgenden Bilder gespeichert waren:

- Bilder von Rudolph Heß - teils mit Hakenkreuz

- Das Bild einer Tasse mit aufgedruckter „Schwarzer Sonne“

- Räuchermännchen mit zum „Hitlergruß“ erhobenem Arm

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- Werbung für „Böse Julfest Wachskerzen“ mit aufgedruckter „Schwarzer Sonne“ oder mit Hakenkreuz

Zu den Kerzen hat sich der Angeklagte A1 einschränkend dahin eingelassen, diese seien nicht über seinen Online-Handel „F1“ vertrieben worden, sondern hätten lediglich als Vorlage dienen sollen. Gleichwohl dokumentiert auch dies die Gesinnung des Angeklagten, weil bereits mit der Vorlagenverwendung seine Sympathie mit Symbolen des Nationalsozialismus ausgedrückt wird.

2. A2

a) Auch die Angeklagte A2 hat ihren Lebenslauf wie festgestellt geschildert. Die Feststellungen zur Person beruhen auf den glaubhaften Angaben der Angeklagten, an deren Richtigkeit zu zweifeln kein Anlass bestand, und dem Bericht des Sozialen Dienstes der Justiz beim Landgericht … vom 8. März 2024 zur aktuellen Lebens- und Wohnsituation.

Die Feststellungen zu den Vorstrafen ergeben sich aus dem Bundeszentralregisterauszug vom 21. Dezember 2023 und dem verlesenen Strafbefehl des Amtsgerichts … vom …. Die jeweiligen Vollstreckungsstände beruhen auf Mitteilungen der vollstreckenden Staatsanwaltschaften … und … jeweils vom 13. März 2024.

b) Zu ihrer politischen Einstellung hat sich die Angeklagte dahin eingelassen, dass sie zwar in die NPD eingetreten sei, dies aber geschehen sei, um sich sozial zu betätigen. Man habe sich um alte Menschen, Kinder und Obdachlose gekümmert. Für die Stadtratswahl habe noch ein Kandidat gefehlt. Den Vorsitz im NPD-Kreisverband, den sie ebenfalls eingeräumt hat, habe sie übernommen, weil sich kein anderer gefunden hat und man sie dazu gedrängt habe, weil sie eine Frau sei. Sie sei weder antisemitisch noch menschenfeindlich. Allerdings habe sie etwas gegen die „Asyl-Flut“. Es seien auch Leute aus finanziellen Gründen gekommen. Die vom Schelm-Verlag vertriebenen Bücher habe sie nur gelesen, weil sie habe wissen wollen, warum „die Geschichte so verlaufen“ (gemeint: in der Zeit des Nationalsozialismus) sei.

Diese beschönigende Einlassung ist durch die Angaben des Angeklagten A1 und die Beweisaufnahme widerlegt.

Seite  130

aa)

Die rechtsextreme Gesinnung der Angeklagten zeigt sich in der von ihr eingeräumten Mitgliedschaft in der NPD, für die sie - wie sie selbst eingeräumt hat - auch als Kreisvorstand tätig war. Ihre Behauptung, die Mitgliedschaft in der NPD und die Übernahme der Vorstandstätigkeit sei geschehen, um sich sozial zu engagieren und für den Vorstand sei mangels dazu bereiten Personals, kein anderer in Frage gekommen, ist angesichts der vielfältigen Möglichkeiten, sich sozial zu engagieren, unglaubhaft.

bb) Der Angeklagte A1 hat sich bezüglich der Angeklagten A2 dahin eingelassen, dass sie eine ähnliche Einstellung wie er habe.

Dies wird zudem durch Abbildungen belegt, die auf dem anlässlich der Wohnungsdurchsuchung bei der Angeklagten sichergestellten und durch KHM Z5 ausgewerteten Mobiltelefons „Samsung Galaxy 20“ der Angeklagten gefunden worden sind (Vermerk vom 26. November 2021). Darunter befanden sich zwei Abbildungen von Adolf Hitler mit zum Gruß erhobenen Arm und Hakenkreuz, zwei weitere Abbildung von Adolf Hitler mit Hakenkreuz sowie die Reichskriegsflagge mit Hakenkreuzen, wobei sie je eines der Hitlerbilder vom Angeklagten A1 im Juni und November 2017 per E-Mail erhalten und ihm auch eines der Bilder zusammen mit einem weiteren Hitlerbildnis im Juni 2017 zuvor per E-Mail übersandt hat. Selbst wenn diese Bilder lediglich als Motivvorlagen für die vom Angeklagten A1 bedruckten Tassen dienen sollten, besteht kein Zweifel, dass die Angeklagte A2 diese Motive ihrem Partner nicht „zugearbeitet“ hätte, wenn sie die in den Motiven zum Ausdruck kommende Gesinnung nicht gebilligt hätte.

3. A3

a) Der Angeklagte A3 hat sich ausführlich zu seiner Person eingelassen. Die Feststellungen zur Person beruhen auf diesen glaubhaften Angaben des Angeklagten, an deren Richtigkeit zu zweifeln kein Anlass bestand.

Die Feststellung, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, ergibt sich auch dem Bundeszentralregisterauszug vom 21. Dezember 2023.

Seite  131

b) Seine damalige rechtsextreme und antisemitische Einstellung hat der Angeklagte selbst eingeräumt. Sie wird durch seine Angaben zu seiner Tätigkeit als Setzer entsprechender Bücher und dem geänderten Angebotsprogramm seines Unternehmens „F6“ gestützt.

Über die volksverhetzenden Inhalte der von ihm gesetzten und im Verlag „Der Schelm“ erschienen Bücher war sich der Angeklagte eingestandenermaßen im Klaren. Zwei seiner Bücher waren nach seinen Angaben bereits indiziert worden, und das Angebot, die Bücher des Schelm-Verlags selbst zu vertreiben, war ihm „zu heiß“.

Seine politische Entwicklung zu einer rechtsextremen und antisemitischen Einstellung bis hin zu einer Abkehr und der Entscheidung, aus der Szene auszusteigen, hat der Angeklagte ebenso ausführlich wie folgt erläutert:

Er habe einen … Jahre älteren Bruder, zu dem er aufgesehen habe und der ein Vorbild für ihn gewesen sei. Mit etwa 18,19 oder 20 Jahren sei er über seinen Bruder in der NPD in rechte Kreise geraten und 2004/2005 in die NPD eingetreten. Dann sei er zwar wieder ausgetreten, die Gesinnung sei jedoch geblieben.

Es habe sich damals eine Kameradschaft in O9 formiert, die auch auftrat und provozierte. Der Personenkreis sei im Durchschnitt zehn Jahre älter als er gewesen. Sie hätten viel gemeinschaftlich gemacht; es sei eine „Dufte Truppe“ gewesen. Insbesondere hat der Angeklagte auch sein Verhältnis zu P1 aufgrund der Zusammenarbeit im „F4 Verlag“ der NPD und die sich anschließende persönliche wie berufliche Verbindung miteinander wie festgestellt beschrieben.

c) Seinen Ausstieg aus dem Rechtsextremismus hat der Angeklagte ebenfalls glaubhaft dargestellt, was sich auch darin dokumentiert, dass der Angeklagte sich während der Untersuchungshaft von seinem ursprünglichen Szene-Verteidiger getrennt und dem bundesweiten Aussteigerprogramm „Exit“ erst nach Prüfung unterschiedlicher Hilfsangebote entschieden hat.

Seite  132

VII. (Beweiswürdigung zur Sache)

1. Einlassungen

Die Angeklagten haben in der Hauptverhandlung jeweils Angaben zur Sache gemacht und auch auf Fragen geantwortet.

Im Einzelnen:

a) A1

Der Angeklagte A1 hat sich zum äußeren Sachverhalt grundsätzlich ebenfalls geständig eingelassen, wobei Abweichungen - etwa zu den Zeiten oder der Höhe der Miete der Lagerhallen - lediglich Erinnerungsmängeln geschuldet waren. Insbesondere seine anfänglichen Vorstellungen von den mit der Angeklagten A2 übernommenen Aufgaben und dem Umfang des zu erwartenden Büchervertriebs hat er ebenso wie seine rechtsextreme Gesinnung hingegen zu beschönigen versucht.

P1 habe 2018 von seinem Webshop „F1“ gewusst. Er habe Probleme mit P4 gehabt. P4 habe nicht mehr gewollt. Deshalb sei er da reingekommen. P1 habe gefragt, ob er „ein, zwei Bücher“ (gemeint: Titel) für ihn verschicken könne und habe die Idee gehabt, ein Lager für die Sachen von „F1“ und die F8-Bücher zu suchen. Die Sachen von “F1“ habe er vorher zuhause gelagert.

Er habe den F8-Buchhandel vorher nicht gekannt. Frau P4 habe er das erste Mal kennengelernt. Sie hätten nur dort hinfahren und die Bücher holen sollen. P1 habe er über den „F4 Verlag“ gekannt. Sie seien „per du“ gewesen. Der Kontakt zu P1 sei über den „F4-Verlag“ gekommen, nachdem P1 dort gekündigt hatte. Er sei nach O2 gezogen und er - A1 - habe beim Aufbau der Möbel geholfen. Sie hätten dann ein freundschaftliches Verhältnis entwickelt. Sämtliche Bücher - mit Ausnahme von „Mein Kampf“ - habe er nicht gekannt. Er habe von einem Verlag gewusst, habe aber an „F5“ gedacht. „F5“ habe er als Gemeinschaftsprojekt A3/P1 gesehen. Er habe gemeint, die Bücher hätten eine „softe politische Note“. Den „Schelm“ habe er erst 2018 kennengelernt.

Hinsichtlich der Anmietung der Lagerhalle sei der Kontakt über … Kleinanzeigen entstanden. Das Lager in O1 sei schnell gefunden worden. Die Miete sei dann jeweils in einem Umschlag

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in den Briefkasten von Herrn P5 geworfen worden. Den Anteil von P1 habe der auf sein Konto überwiesen. Die Lagergebühr habe zunächst 300 EUR betragen. In O2 gebe es für diesen Preis nichts. P1 habe Miete und Porto bezahlt. Er selbst habe kein Geld gewollt und das aus Freundschaft gemacht. Für jede Sendung habe er 1 EUR, bei hohem höheren Gewicht bis zu 4,50 EUR pro Sendung bekommen. Es sei nur eine Aufwandsentschädigung gewesen. Ihm sei es darum gegangen, dass er ein eigenes Lager habe. Welche Bücher wann gesetzt wurden, habe er nicht gewusst. Neue Bücher seien durch P1 angekündigt worden. Bevor das Warenwirtschaftssystem installiert war, seien die Bestellungen hauptsächlich zu Frau A2 geschickt worden. Nach der Installation des Warenwirtschaftssystems habe er jeweils nur noch den Rechner anmachen müssen, um eine Pickliste der abzuarbeitenden Bestellungen zu bekommen. Die Versendung sei so verlaufen, wie von A3 beschrieben. Er sei schätzungsweise zwei Mal pro Woche in der Halle gewesen und habe etwa 70-100 EUR pro Woche damit verdient. Das sei nichts zum Bereichern gewesen. Es sei jeder Tag abgerechnet worden. Das Porto habe er verauslagt. Wenn es viel war, sei erst versendet worden, wenn P1 gezahlt habe.

Es seien immer mehr Bücher gekommen und mehr reinvestiert worden. Die Lagerkapazität habe nicht mehr ausgereicht. Anfang 2020, so denke er, sei die zweite Halle angemietet worden; die Gesamtmiete habe dann 700 EUR betragen.

A3 sei einmal in der Halle gewesen.

Die Bücher seien in transparentem Papier eingeschlagen gewesen. Es habe sich um wissenschaftliche Quellentexte gehandelt. Es sei klar gewesen, dass das antisemitisch war, aber unbedenklich. Er sei nicht mit allen Titeln einverstanden. P1 sei Antisemit.

Es habe sich ergeben, dass er Flyer von „F1“ mit in die Sendungen habe legen können. Mit dem Verkauf von nordischer und germanischer Mythologie, Soldatenbiografien und Soldaten- Büchern, Textilien mit germanischer Mythologie und den bedruckten Tassen habe er etwa 500- 600 EUR im Monat Umsatz gemacht. In den Monaten November/Dezember habe er etwa 70 bis 80 Tassen im Monat verkauft, sonst etwa 10 bis 15 Tassen. Im Lager hätten zwei bis drei Regale mit einer Länge von je 1,20 m bis 1,40 m gestanden. Für P1 seien zuletzt etwa 47 Regale genutzt worden. Die zunächst gemietete kleine Lagerhalle habe etwa eine Abmessung von 14 × 6 m gehabt. Auch diese Halle sei hauptsächlich für P1 genutzt worden. Es sei eine „win-win“-Situation gewesen. Die Regale seien noch vor der Abholung der Bücher von Frau P4 aufgestellt worden. Ihm sei bekannt gewesen, dass noch mehr komme. Die Lagerhalle

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sollte groß genug für 40-50 Titel sein. Von Anfang an seien 150 EUR sein Anteil an der Lagermiete gewesen. P1 habe die anderen 550 EUR gezahlt.

Tatsächlich seien sieben oder acht Titel von F8 mit einem größeren 7,5-Tonnen-Transporter überführt worden. Der sei auf halber Höhe bis hinten mit etwa acht bis neun Paletten voll gewesen. Im Lkw sei Frau A2 nicht gewesen, sondern erst beim Packen mit dazugekommen. Bei dem Fahrer habe es sich um P6, einen Bekannten, der sonst mit der Sache nichts zu tun gehabt habe, gehandelt. Er selbst habe nicht die notwendige Fahrerlaubnis gehabt. Frau A2 sei schon da gewesen. Sie habe vorher Urlaub gemacht. Sie seien dann zu dritt zurückgefahren und hätten die Halle eingeräumt. Aufgrund der Inventurliste von Frau P4, die P1 gedruckt habe, habe er mit Frau A2 gezählt und Inventur gemacht. Es habe dann später noch eine zweite Fahrt zu Frau P4 gegeben.

Frau A2 sei regelmäßig im Lager gewesen. Sie habe eine ähnliche politische Einstellung wie er und habe ihm aus Freundschaft geholfen. Die Einnahmen hätten sie geteilt. Es sei nur eine Aufwandsentschädigung gewesen. P1 habe von Frau A2 gewusst. Das habe sich so ergeben. Sie habe von Anfang an geholfen. Er sei oft mit Frau A2 in der Halle gewesen. In der Zeit, wo er aufgrund eines gegen ihn gerichteten Angriffs im Oktober 2018 nicht habe laufen können, habe Frau A2 das alleine gemacht. Allerdings nur kurz. Er habe gleich wieder geholfen. In der zweiten Jahreshälfte sei er etwa zweimal pro Woche, zu 90 % der Zeit allerdings nur einmal pro Woche in der Halle gewesen. Der Kontakt zu P1 sei überwiegend über ihn gelaufen.

Der abgetrennte Raum in der einen Halle sei für „F1“ vorgesehen gewesen, der andere Teil für den „Schelm“. Dort seien der Scanner, der Drucker und der Packtisch gewesen. Der Internetzugang sei durch ihn über einen Cube mit SIM-Karte für das LTE-Netz eingerichtet worden. In der Halle sei ein eee-Messenger eingerichtet gewesen. Teilnehmer seien „F1“ (das sei er selbst), P1 und A3 gewesen.

Die Bücher seien über F10-Stationen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf den Weg gebracht worden. Am Anfang habe der Shop am Weg gelegen. Die Retouren von Büchern seien in der Anfangszeit zum F9-Shop Nr. … von Herrn P7 - einem Bekannten - gegangen. P1 habe diese Bücher zurückgewollt. Es könne auch sein, dass jedenfalls gelegentlich auch von dort versendet worden sei. Die meisten Pakete seien aber über den F9-Shop in O10 versendet worden. Dies sei logistisch besser gewesen, weil es auf dem Weg lag und man wegen „Corona“ nur kurze Strecken fahren durfte. Das sei bis zum Beitrag von ddd gewesen. Danach

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sei überlegt worden, das „weiter zu streuen“. Aus Sicherheitsgründen habe man nicht wieder einem Kamerateam begegnen wollen.

Im Fortgang seiner Einlassung hat der Angeklagte A1 dann aber folgendes klargestellt:

Als Absender der Pakete seien ein fiktiver Name und eine fiktive Adresse angegeben worden. Die Sachen sollten nicht zurückgeschickt werden. Seine eigene Adresse habe er nicht angegeben, weil die Titel immer „krasser“ geworden seien. Auch auf Rechnungen habe nicht mehr der „Schelm“ stehen dürfen. Er habe keinen Kontakt zur Druckerei gehabt.

Auf entsprechende Fragen nach einer polizeilichen Vernehmung als Zeuge im Ermittlungsverfahren gegen P1 und P4 wegen des Verbreitens volksverhetzender Schriften erklärte der Angeklagte A1:

Das Verfahren von Frau P4 habe er am Rand mitbekommen. Er habe gewusst, dass wegen Büchern ermittelt werde.

Zur Motivation der Anmietung der Lagerhalle, hat der Angeklagte A1 weiterhin behauptet, er habe primär Lagerraum für „F1“ gesucht. Außerdem habe er so den Druck wegen des Verlustes wertvoller antiquarischer Bücher, die P1 gehört hätten, wegnehmen können. Als P1 nach O7 verzogen sei und seine Wohnung in der …straße verlassen habe, sollten seine Bücher in einer Lagerbox in O2 untergebracht werden. Es seien hochwertige antiquarische Bücher im Wert von 250.000 EUR gewesen. Er - A1 - hätte die Verwaltung der Lagerbox gehabt. Die Miete sei jedoch einmal nicht gezahlt worden. Die Box sei geräumt und die seien Bücher vernichtet worden. Das sei drei bis vier Monate vor der Anmietung der Halle gewesen. Er habe P1 gesagt, die Bücher seien im neuen Lager. Aus diesem Grund habe das Lager solange aufrechterhalten werden müssen. Auf Frage des Senats, ob sich der Vermieter der Lagerbox vor der Büchervernichtung mit ihm - A1 - in Verbindung gesetzt hätte und was A1 P1 gesagt hätte, wenn der eines seiner Bücher hätte haben wollen, ist der Angeklagte Antworten schuldig geblieben.

Hinsichtlich der Lagerbox habe P1 die Miete an Frau A2 gezahlt und Frau A2 das dann an den Vermieter überwiesen. Irgendwie hätte sie eine Zahlung „verpennt“. Sie habe deshalb in der Lagerhalle mitwirken sollen, weil sie eine moralische Mitschuld gehabt habe.

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b) A2

Die Angeklagte A2 hat angegeben, P1 im Jahr 2008 persönlich kennengelernt zu haben. Das erste Treffen sei im „F4-Verlag“ in 5 gewesen. A1 und P1 hätten sich schon gekannt.

P1 sei sie dann noch zwei- oder dreimal in O2 begegnet. Bei einem dieser Treffen sei er von Frau P4 gekommen, was ihr nichts gesagt habe.

P1 und A1 hätten ein sehr freundschaftliches Verhältnis gehabt. A1 habe auch nichts für seine Arbeit in der Wohnung von P1 genommen.

Im Sommer/Juli 2018 habe ihr A1 gesagt, dass er Lagerraum mieten wolle. Der solle in der Nähe ihrer (A2s) Wohnung sein, wo er sich auch wegen der zwei gemeinsamen Kinder und auch nach ihrer Trennung jeden Tag von 8:00 bis 15:00 Uhr aufgehalten habe.

Mit der Lagerhalle hätten sie auch aus den von Herrn A1 angesprochenen Problemen wegen der Lagerbox rauskommen können.

Sie habe Lagerraum über … Kleinanzeigen gefunden. Sie habe nicht gewusst, was dort eingelagert werden sollte. Bei dem ersten Treffen hinsichtlich des Lagerraums hätten sie sich mit Herrn P5 getroffenen. A1 sei mit P5 allein in die Lagerhalle gegangen. Sie habe am Auto gewartet. Für das kleine Lager habe A1 erst anteilig 50 EUR gezahlt. Erst mit der 2. Halle sei es mehr geworden. Am Tag der Besichtigung sei bereits der Preis vereinbart worden. Mit der Lagerhalle sei man für sich gewesen. Bei Anmietung der Lagerhalle sei schon bekannt gewesen, dass sie dort mit einem Lkw hinfahren müssten.

Im August 2018 sei sie in einem Hotel in der Nähe von O6 gewesen, um ein paar Tage auszuspannen, und habe vorher schon bei Frau P4 Bescheid geben sollen, dass am nächsten Vormittag ein Lkw zwischen 11 und 12 Uhr oder 10 und 11 Uhr, das wisse sie nicht mehr genau, vor Ort sei, um die Bücher zu holen.

Zur Halle habe es zuerst lediglich geheißen, sie würden für P1 versenden. Kurz vorher sei mitgeteilt worden, dass sie Bücher holen würden. Warum sie einen Lkw nehmen mussten, habe sie nicht gewusst.

Bei Frau P4 habe sie sich mit A1 getroffen. Es sei ein großer Hof mit einem kleinen Buchladen

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gewesen. Frau P4 sei mit ihnen in das Lager gegangen und habe es ihnen gezeigt. Alle Bücher seien in Kartons verpackt gewesen. Man habe die Kartons nicht öffnen dürfen. Frau P4 sei dann nicht mehr dagewesen, aber die Tochter habe aufgepasst. Sie hätten die Kartons aus einem Fenster gereicht. Ein Karton sei dabei heruntergefallen und habe sich geöffnet. Er habe das Buch „Wofür kämpfen wir?“ enthalten.

Der Lkw sei sehr gut voll gewesen. Sie hätten ihn in O1 an diesem Tag nur noch abgeladen und die Kartons ungeöffnet in das Lager geräumt.

Wie das Lager eingerichtet werden sollte, hätten A1 und P1 besprochen.

Dass es um rechtsextremistische und antisemitische Bücher gegangen sei, habe sie schon gewusst. Dass „Mein Kampf“ in diesem Zusammenhang „relevant“ ist, sei klar gewesen. Auch die Titel der anderen Bücher hätten vielfach „Bände gesprochen“. A1 habe deshalb P1 gefragt. Der habe gemeint, das seien wissenschaftliche Quellentexte. Dies sei eine Grauzone, die noch vertretbar sei.

Sie sei nicht jeden Tag vor Ort gewesen. Die meisten Bestellungen wären über F12 gekommen. F14 sei auch dabei gewesen. Am meisten sei „Mein Kampf“ gekauft worden. Sie habe auch deshalb nicht gedacht, dass man etwas strafrechtlich Verbotenes macht. Sie habe jeden einzelnen Karton in der Hand gehabt. Alle Bücher seien in Folie eingepackt gewesen.

Von „Mein Kampf“ habe sie die ersten fünf Seiten gelesen und dann das Buch weggelegt. 2015 habe sie schon den „Giftpilz“ als PDF-Dokument gelesen und habe es als reine Propaganda gewertet. Gerade das Vergreifen an Kindern erfolge in Wirklichkeit nicht nur durch Juden, sondern auch durch Moslems und Deutsche. Sie habe gewusst, dass es im Programm vom „Schelm“ steht und verschickt werde. Die restlichen Kinderbücher habe sie ähnlich eingeschätzt, aber nicht gelesen. Das habe sie nicht interessiert.

Sie habe schon bei dem einen oder anderen Buch wissen wollen, was darinsteht. Den „Menuhin“ habe sie gelesen, er sei ihr aber nicht relevant erschienen. Dann habe sie „Wofür kämpfen wir?“, das Organisationshandbuch der NSDAP, den „Weltparasit“, „Untermensch“, „Rassenpolitik“, „Regenbogen“ (ein Gedichtband), „Mutter, erzähl uns von Adolf Hitler“ und die Biografie von Paul Peller gelesen. Auch das Buch von Savitri Devi.

Es sei gesagt worden, dass noch „ein, zwei Bücher“ (gemeint: Titel) dazukommen würde. Dass

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es „so extrem“ werden würde, sei nicht zu erwarten gewesen. Sie habe sich die Bücher teilweise gar nicht angeschaut. Sie habe auch die Abrechnung nicht gemacht. Das habe A1 mit P1 gemacht. A1 sei trotz seiner Verletzung nach einem Überfall im Oktober 2018 dagewesen. Er habe zu ihr gesagt „das kannst Du doch nicht alleine machen“. Das Geld, was sie für den Versand bekommen hätten, hätten sie ausgegeben. Das sei so wenig gewesen, dass sie nebenbei in einem Möbelhaus und als Kellnerin habe arbeiten müssen.

Mit Herrn A3 könne sie nichts anfangen. Es habe kein Treffen und keinen Kontakt gegeben, nur einmal einen Kontakt über iii.

Sie sei noch ein zweites Mal mit A1 allein bei Frau P4 gewesen. Sie hätten sich aufgeregt, dass sie dort noch einmal hingemusst hätten. Das hätte man auch schon beim ersten Mal mitnehmen können. Die Bücher hätten in einem kleinen Kiosk gelagert, der nur unweit von dem Buchladen entfernt gewesen sei.

Sie habe auch Zuhause Buchbestellungen bekommen. Eine Lieferung sei an den „Schelm“ adressiert gewesen. Sie habe das nicht gewollt. Es seien Bücher von P12 darin gewesen über „Luftbildbeweise“. Rudolf habe Auschwitz untersucht und habe keine Gaskammern gefunden. Es seien manchmal wöchentlich Pakete gekommen, sie habe aber mit dem „Schelm“ nicht in Verbindung gebracht werden wollen. Auch Tassen und Versandmaterialien seien zu ihr gekommen.

Sie habe auch ein F9-Konto gehabt. Dazu habe sie 25 EUR erhalten und in O4 ein Gewerbe eingerichtet. Damit habe sie ein F9 Konto einrichten können. Das F9-Konto sei gesperrt worden, weil Kosten aufgelaufen seien, die P1 nicht mehr habe zahlen wollen. Der weitere Versand sei über F10 erfolgt. Auch dort sei ein Konto eingerichtet worden. Die Hauptarbeit sei aber das Lager gewesen. Den Versand habe A1 dann mit seinem Auto gemacht.

Sie seien normalerweise zu zweit zum Lager gefahren und hätten sich dort die Arbeit geteilt. Im Lager habe einer gescannt und der andere gepackt. Lieferungen habe sie nicht entgegengenommen, nur einmal als A1 krank gewesen sei und einmal, als er nicht konnte.

Zur Lagerbox hat die Angeklagte erklärt:

P1 habe zu A1 gesagt, er wolle eine Lagerbox mieten. Die Box sei voll mit Büchern gewesen. Warum die Lagerbox nicht bezahlt worden sei, wisse sie nicht mehr. Wahrscheinlich seien

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viele Kosten aufgelaufen. Es hätten Geldstrafen bezahlt werden müssen und vermutlich sei das Konto nicht gedeckt gewesen. Die Räumung sei jedenfalls zu einer Zeit gewesen, als sie mit A1 noch zusammen gewesen sei. Die Beziehung - so auf Nachfrage - habe … bis … bestanden. Das Geld für die Lagerbox sei von P1 auf ihr Sparkassenkonto gezahlt worden. Daran könne sie sich erinnern, weil sie damals Erziehungsgeld erhalten habe und von Amts wegen gefragt worden sei, von wem das Geld komme. Das Kind - so ergänzte sie auf Frage - sei im Oktober … geboren worden.

c) A3

Der Angeklagte A3 hat sich umfassend geständig eingelassen und nach Kräften wahrheitsgemäß wie folgt berichtet:

aa) P1 habe er nach dessen Haftentlassung kennengelernt. Er habe bei der „F4“ angefangen zu arbeiten. P1 sei intelligent und charismatisch. Zu ihm habe er aufgesehen und habe sich gut mit ihm verstanden. Er habe mit ihm 10 bis14 Jahre zusammengearbeitet. P1 sei für das Antiquariat, er für den Satz von Büchern zuständig gewesen. Im Herbst 2009 habe P1 gekündigt, weil er mit der Geschäftsführung unzufrieden gewesen sei. Kurze Zeit später habe p1 gefragt, ob er für ihn nicht als Buchsetzer arbeiten wolle. P1 habe ein Drittel des Lohns als Provision verlangt. Er habe damals 300 EUR Ausbildungsgehalt gehabt, aber auch immer Buchprojekte für andere Verlage gemacht. Im Jahr 2010 habe er gekündigt, sei aus der NPD ausgetreten und habe sich als Grafiker selbstständig gemacht. Das sei etwa Dezember 2010 gewesen. Die Zusammenarbeit mit P1 sei alles andere als kameradschaftlich verlaufen. Es sei um das Geld gegangen. Er habe dann mit P1 die Idee gehabt, ob man nicht selber Bücher herausgebe. Dazu habe er den Verlag „F5“ gegründet. „F5“ sei zwar eine Einzelfirma gewesen, sei aber eigentlich gemeinsam mit P1 betrieben worden. P1 sei formal sein Angestellter auf 450-EUR-Basis gewesen. Anlass für die Verlagsgründung sei die Idee P1s gewesen, das (anitsemitische) Buch „Die jüdische Epoche“ herauszugegeben. Er habe es setzen und vertreiben sollen und man hätte halbe/halbe machen wollen. Der Verkauf sei aber nicht gut gelaufen. Das Buch - so auf Nachfrage - sei 2012 indiziert worden.

Bis 2015 habe er 17 Bücher herausgebracht. Dies habe ihm zwei Indizierungen und eine Menge Schulden eingebracht. Dann habe er das Buch „Der ewige Jude“ von Ford herausgeben und habe dafür 8000 EUR bekommen sollen. Er habe mit einem Rechtsanwalt gesprochen, ob das Volksverhetzung sein könne, und dann sei ihm die Sache „zu heiß“

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gewesen. P1 habe das Buch trotzdem herausbringen wollen. Dazu habe P1 schließlich einen eigenen Verlag, den „Schelm“, gegründet. P1 habe gemeint, dass man schnell Geld verdienen könne. P1 sei ein „ordentlicher Antisemit“. Er schaue aber auch sehr auf das Geld. Er - A3 - habe das Logo und den Webshop für 2000 EUR eingerichtet und das Buch gegen zusätzliche Vergütung versenden sollen. Das Logo für den „Schelm“ mit Till Eulenspiegel und den Text habe er nach Vorgabe von P1 entworfen. Es sei zudem ein Gambio-Shopsystem durch ihren Bekannten P8 eingerichtet worden. Das Buch sei gut gelaufen. Man habe die Bücher dann über den F8-Versand von Frau P4 verkauft, ansonsten habe er anfangs den Versand gemacht. Seit 2015/2016 habe Frau P4 den kompletten Versand gemacht. 2015 bis 2019 habe er selbst dann für den Schelm nur noch gesetzt.

P1 habe gemerkt, dass man mit dieser Nische gut Geld habe verdienen können. P1 habe zwei bis drei weitere Bücher herausgebracht. Die Sache sei ihm - A3 - „zu heiß“ geworden. Er habe mit einem Freund einen T-Shirt-Druck-Versand „F6“ gegründet und deshalb weniger Zeit für P1 gehabt. Auch der sei aber nicht gut gelaufen Man sei dann auf politisch rechte Motive ausgewichen. Für die T-Shirts hätten sie auf F7 geworben. Nachdem „F7-Online“ einen Artikel über rechte Webshops veröffentlicht habe, hätte F7 sie gelöscht.

P1 habe auch einen zweiten Grafiker gehabt. Er habe damals eine Freundin mit Kind gehabt, die eine Ausbildung zur Erzieherin gemacht habe. Es sei ein einfacher Weg gewesen, in der Szene zu bleiben und Bücher zu setzen. Im Jahr 2018 habe er von P4 erfahren, dass sie keine „Schelm-Bücher“ mehr versenden wolle. P1 habe dann ihn gefragt, ob er das „für 20 %“ übernehmen würde. Das verschicken sei ihm jedoch „zu heiß“ gewesen. P1 habe dann gesagt, er habe jemanden. Er habe das eigentliche nicht wissen wollen, habe aber gedacht, dass A1 so etwas mache. Das sei für ihn naheliegend gewesen. Er habe gewusst, dass A1 beim Möbelaufbau bei P1 geholfen hätte und habe A1 für so „wahnsinnig“ gehalten. P1 habe sich gefreut, dass A1 das mache und es viel billiger mache.

P1 habe ihn Anfang 2019 angesprochen, weil er Rechnungen nicht mehr selbst habe schreiben wollen. Er habe dafür 1000 EUR monatlich bekommen sollen, wenn er das organisiere. Das sei für ihn das erste Mal ein festes Gehalt gewesen. Wie er das habe machen sollen, ob mit dem JTL-Warenwirtschaftssystem oder selbst, sei P1 egal gewesen. Er habe das Wirtschaftssystem eingerichtet, weil es einfacher gewesen sei. Er habe noch den Drucker und den Scanner aus seiner Selbständigkeit gehabt, die er nach O1 gebracht habe. Da seien A1 und „ein Kamerad“ gewesen. A1 habe ihn vom Bahnhof abgeholt. Den Treffpunkt habe A1 selber ausgemacht. Frau A2 habe er nur einmal früher in O2 bei einem Geburtstag getroffen.

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Den A1 habe er während der Tätigkeit bei der F4 kennengelernt. Er habe gewusst, dass A1 bei der NPD gewesen sei. Die Motivation, für den Verlag zu arbeiten, seien seine - A3s - antisemitischen Tendenzen, Hauptmotivation aber das Geld gewesen.

Die Bestellungen seien über das Shop-System eingegangen. Das Warenwirtschaftssystem habe die Bestellungen daraus „abgeholt“ und Aufträge angelegt. Alles sei vollautomatisch gelaufen. Er habe nur „Stellschrauben nachstellen“ müssen. Die Druckwerke seien etwa bis Herbst 2019 auch auf F12 verkauft worden. Das Warenwirtschaftssystem habe eine Anbindung an F12 gehabt. Dort seien vielleicht 70 % der Bücher angeboten worden. Der Zugang zum Internet in der Lagerhalle sei über einen mobilen Hotspot (Cube) möglich gewesen. Die Bestellungen seien mit Vorauskasse gelaufen, aber auch auf Vertrauensbasis. Auf das Warenwirtschaftssystem hätten er und P1 umfassenden Zugriff gehabt. In der Lagerhalle habe nur auf den Versand zugegriffen werden und der Umsatz nicht gesehen werden können. Retouren seien im System als Schwund gebucht worden. Er habe auch Anfragen an Druckereien gestellt und das finale „go“ für den Druck neuer Titel als Grafiker gegeben. Auch P1 habe Druckanfragen gestellt und über Papiersorten und Geld entschieden. Das eee-System sei eingerichtet worden, weil A1 gesagt habe, das sei abhörsicherer im Gegensatz zu fff. Nach seiner Kenntnis sei zwei Tage pro Woche gepackt worden. Ihm sei bekannt gewesen, dass A1 und A2 da waren.

Für die Buchsetzung habe es vier Möglichkeiten gegeben. Entweder habe es das Buch als PDF im Internet gegeben. Dann habe er nur den Werbeanhang und den Einband machen müssen. Es habe auch Fälle gegeben, in denen das Buch bereits in Antiqua gesetzt gewesen sei. Das habe er nur gescannt. Wenn ein Buch in Fraktur geschrieben gewesen sei, habe dies mit einem OCR-Programm in Antiqua umgewandelt werden müssen. Das habe ein anderer machen müssen, weil er - A3 - dieses Programm nicht gehabt habe. Manchmal habe es ein Buch bereits auch als Word-Dokument gegeben. Er habe pro Seite 1,50 EUR, später dann 1,80 EUR bekommen. Für den Einband habe er 100 EUR enthalten. Auf die Titelauswahl habe er keinen Einfluss gehabt. Pro Buch habe er im Schnitt etwa 700 EUR erhalten. Bei jedem vom „Schelm“ verlegten Buch sei ein Werbeanhang eingebunden gewesen, der - in der Anfangszeit verkürzt - das Programm des „Schelm“ enthalten habe.

Die Bücher seien in O8 Druckereien gedruckt worden. Zunächst eine andere Druckerei, dann die Druckerei F11. Die Bücher seien von O8 nach Deutschland geliefert worden. Er sei da nicht beteiligt gewesen. Die Bücher hätten einen Strichcode erhalten, dem eine ISBN Nummer zugrunde lag. P1 habe 1000 Nummern beim Börsenverein bestellt. Zwei Beleg-Exemplare

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jeden Buches habe die Nationalbibliothek in O2 bekommen. Auch F14 habe bestellt. Der Druckpreis mal sechs sei der Verkaufspreis. P1 habe Konten in Tschechien, Großbritannien Österreich, Spanien und anderswo unterhalten, die häufig gewechselt worden seien. Das neue Konto habe dann im Warenwirtschaftssystem geändert werden müssen. Das Geld habe P1 zeitnah nach O7 transferiert, wo er sich mit seiner O7 Ehefrau seit langem aufhalte, auch damals schon ein paar Jahre.

Es sei ihm klar gewesen, dass das strafbar sein könne, wenn gegen Juden gehetzt werde. Er habe gedacht, wenn er das setze, sei das anders, als wenn er es physisch in Umlauf bringe. Er habe selbst auch antisemitische Überzeugungen gehabt. Das sei auch der Grund gewesen, das unter das Volk zu bringen. „Mein Kampf“ von Adolf Hitler sei gut gegangen. Das seien etwa 1000-2000 Stück pro Auflage gewesen. Die „Distanzierung“ in den Büchern sei politische „camouflage“.

Die Bücher seien immer krasser und immer mehr geworden. Dann sei die Durchsuchung im April 2019 bei P4 gekommen. Danach habe eine „Auschwitz-Broschüre“ herausgegeben werden sollen. Auf seine Frage „Muss das sein?“ habe P1 mit „Jetzt erst recht!“ geantwortet. Auch F8 sei ein rechter Verlag. Den F8-Verlag gebe es schon seit den fünfziger Jahren.

Im Februar 2020 habe „ddd“ berichtet. Das sei für P1 kostenlose Werbung gewesen. Es seien viele Bestellungen gekommen und die Kasse habe „geklingelt“. Nach dem Bericht sei darüber im Gruppen-Chat über F14 oder eee gesprochen worden. Da seien alle vier (P1, A1, A2 und er) beteiligt gewesen. Es seien dann Überlegungen aufgekommen, das Ganze ins Ausland zu verlegen. Er sei dafür gewesen. P1 habe mit dem „F15“ mit Sitz in O11 Kontakt gehabt und gemeint, die würden es noch billiger machen. A1 habe nach Angaben von P1 eine Gefahrenzulage verlangt. P1 habe A1 jedoch „ausschleichen“ lassen wollen. Er - A3 - habe für den erwogenen Abtransport das Gewicht aller Bücher ermitteln sollen. Das habe er mit einer Tabelle gemacht. A1 habe aber gemeint, die Verlagerung sei zu aufwändig und auch nicht nötig. Es genüge, zusätzliche Vorsichtsmaßnahme zu ergreifen, um eine Entdeckung zu verhindern. A1 habe die Sachen in einem anderen Shop abgeben wollen. Es sei dann schließlich weiter von O1 aus versendet worden, wobei Routen und Packtage variiert worden seien. Wenn die Polizei das Lager hätte finden sollen, dann hätte ein anderer den Versand übernehmen sollen, damit der Eindruck entstehe, A2 und A1 hätten damit nichts zu tun.

Nach der Durchsuchung habe sich P1 moralisch nicht in der Pflicht gefühlt. Jeder sei alt genug. Anwälte zahle er nicht. Er selber habe dann Kontakt zu einem Rechtsanwalt gesucht und eine

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Selbstanzeige machen wollen. Sein Rechtsanwalt habe jedoch keine kriminelle Vereinigung erkennen können.

Er habe P1 mitgeteilt, dass er raus sei. P1 habe gewollt, dass er alles kopiere und zu „Kameraden“ in O12 schicke. Das habe er gemacht. Danach habe er noch kleine Dinge für ihn gemacht. P1 habe keinen anderen gehabt und habe immer die Moralkeule rausgeholt. Hatte P1 zum Beispiel ein Passwort vergessen, habe er helfen müssen.

bb) Seinen Beitrag zur Aufklärung der Tätigkeit des Schelm-Verlags hat der Angeklagte A3 wie folgt glaubhaft beschrieben:

Als er im Juni 2022 festgenommen worden sei, habe er das gar nicht richtig realisiert. Er habe mit seiner Freilassung gerechnet. In der JVA O13 habe er sich in seine Zelle zurückgezogen und am nächsten Tag ein Gespräch mit einem Psychologen geführt. Entgegen des Ratschlags seines Verteidigers habe er aussagen wollen. Bei der Vernehmung habe er alles zugegeben und Grafiker, Lektor und IT-ler genannt, die in Deutschland leben. Er habe gemerkt, dass er Hilfe brauche und deshalb über Aussteigerprogramme nachgedacht. Das eine Programm sei „Exit“ gewesen, das andere ein sächsisches Programm. Er habe sich für „Exit“ entschieden. Dann sei der zweite Bericht von „ddd“ im Oktober 2022 erschienen, in dem er vorgekommen sei. Da habe er sich geärgert, dass er so im Fokus gewesen sei. Er habe noch Zugang zu dem fff-Account von P1 gehabt, ihn ausgesperrt und orten können. Das habe er im Dezember 2022 den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt. Er habe dann auch die JTL-Datenbank gefunden und dem Landeskriminalamt übergeben. Schließlich sei es ihm auch gelungen, in den Google-Mail-Account von P1 einzudringen. Er habe daraus ein 37 Seiten langes PDF- Dokument erstellt, das er den Ermittlungsbehörden übergeben habe. Er habe eine Scheinfirma in O14 gefunden und Konten sowie drei Personen, die für P1 arbeiten.

2. Die Bekanntschaftsverhältnisse der Angeklagten

a) A1 - P1

Den zwischen dem Angeklagten A1 und P1 bestehenden freundschaftlichen Kontakt hat der Angeklagte A1 glaubhaft beschrieben. Das Bekanntschaftsverhältnis wird auch durch die Einlassungen der Angeklagten A2 und A3 bestätigt.

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Auf einer in seiner Wohnung sichergestellten externen Festplatte des Angeklagten A1 fanden sich dementsprechend bis ins Jahr 2011 zurückreichend private Bilder von P1, wie sich aus dem Auswertebericht von KHK Z3 ergibt.

b) A2 - P1

Zwischen der Angeklagten A2 und P1 bestand schon einige Zeit vor der Errichtung des Eigenvertriebs des Schelm-Verlages ein Kontakt, der über eine reine Bekanntschaft hinausging. Die Angeklagte A2 erhielt ausweislich des Auswerteberichts von KHM Z5 vom 26. November 2021 über das bei der Angeklagten anlässlich der Durchsuchung ihrer Wohnung sichergestellte Mobiltelefon „Samsung Galaxy 20“ in der Zeit vom 27. November 2015 bis zum 22. November 2019 allein 18 E-Mails mit Neuvorstellungen oder Neuankündigungen von Werken des Schelm-Verlages, von denen sie allerdings behauptet, sie nicht gelesen zu haben.

Auch davor war die Angeklagte A2 bereits - wie aus der Auswertung der E-Mails ersichtlich - in verlegerische Aktivitäten P1 betreffend rechtsextreme Literatur eingebunden. So schreibt P1 am 11. September 2015:

„Liebe A2, Wenn Du Dich bei mir, aus welchen Gründen auch immer, schon nicht mehr meldest, dann sei bitte so gut, und sende die beiden Bücher an Herrn P9 zurück. Ich habe Dir über einen Spendenaufruf einige Hundert Euro für A1 zukommen lassen. Wenn Herr P9 die Bücher nicht bekommt, schädigt das nicht nur ihn, sondern auch mich, da ich dann keine Druckaufträge mehr bekomme... ...Beste Grüße, -P1-„

Die Angeklagte A2 erwidert darauf in einer E-Mail vom 22. September 2015, also zu einem Zeitpunkt, in dem sie noch mit dem Angeklagten A1 zusammenlebte und dieser sich gerade in Untersuchungshaft befand:

„Hallo P1, ich weiß ich hab mich sehr lange nicht gemeldet. Das Problem ist... ...Mir wird hier alles zu viel, denn alles was wir vorher zu zweit gestemmt haben muss ich alleine bewältigen. Psychisch fehlt mir dann auch der Antrieb, weil ich abends dann völlig entkräftet da Sitz und erst mal den ganzen Stress raus heule. Die Bücher sende ich heute zurück, den ordner mit den zugangsdaten habe ich im Ordnerwald nicht gefunden. An die 100 Ordner sind auf dem Rechner und in einigen sind irgendwelche Daten. Über diese e-mail Adresse bin ich überall erreichbar. Gruß A2.“

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Schließlich ergibt sich aus dem Bericht von KHK Z6 vom 20. September 2022, der sich mit der Auswertung eines anlässlich der Wohnungsdurchsuchung bei der Angeklagten A2 gefundenen Mobiltelefons „Gigaset“ und dem darauf befindlichen E-Mail-Verkehr befasst, dass die Angeklagte am 17. Mai 2016 ein Postfach in O2 eingerichtet hat, bei dem neben ihr „P1“ verfügungsberechtigt ist.

c) A3 - P1

Die Beziehungen zwischen dem Angeklagten A3 und P1 hat der Angeklagte A3 in seiner Einlassung umfangreich beschrieben. An der Richtigkeit seiner Angaben zu zweifeln besteht kein Anlass.

d) A1 - A2 - A3

Die Angeklagten A1 und A2 haben - wie sich aus den Feststellungen und der Beweiswürdigung zu den einzelnen Personen ergibt - eine Lebenspartnerschaft geführt und sind sich nach ihren Einlassungen auch heute noch freundschaftlich verbunden. Auch die Angeklagten A1 und A3 waren sich über die NPD bekannt.

Das Wissen umeinander war auch so intensiv, dass der Angeklagte A3 nach seiner Absage, den Vertrieb des Schelm-Verlages zu übernehmen, an den Angeklagten A1 gedacht hat, weil dieser so „wahnsinnig“ sei, die Werke zu vertreiben.

Auf dem von KHK Z6 ausgewerteten Mobiltelefon des Angeklagten A1 fand sich nicht nur den Angeklagten A3 - auf dem Gerät als „A3“ als Kontakt gespeichert - einbindender Chat-Verkehr aus dem Jahr 2016 bezüglich des für den Internetauftritt des Schelm-Verlages genutzten Servers (vergleiche unten bei 5. a), sondern auch direkte Kommunikation zwischen beiden aus dem Jahr 2017, bei der es um private Hilfsdienste nach P1s Wegzug aus O2 ging.

3. Die Gründung des Verlags „Schelm“

a) Die rechtsextreme und antisemitische Einstellung des Verlag-Gründers P1 wird belegt durch seine Vorstrafe wegen Volksverhetzung, von der sowohl die Angeklagte A2 als auch der Angeklagte A3 berichtet haben, die durch P1 verfassten Buchbeschreibungen, die menschenverachtenden, antisemitischen Texte in den von ihm herausgegebenen Kalendern

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und die Einlassung des Angeklagten A3, P1 sei ein „rechter Antisemit“. Haltung und Duktus P1 werden durch seine während der laufenden Hauptverhandlung versandte E-Mail vom 14. März 2024 an die F16 illustriert, deren Inhalt KHM Z5 in einem Aktenvermerk vom 25. März 2024 niedergelegt hat. Darin heißt es:

Im Betreff der von der aus zahlreichen Auswerteberichten als diejenige P1 bekannten Adresse „jjj“ versandten E-Mail:

„Die Judenschutzkammer des Obersten Sächsischen Sanhedrins tagt am Dresdner Hammerweg...“

und unter Bezug auf den Senatsvorsitzenden:

„Typisch für die Bunzelrepublikaner!

Derartiger milchgesichtiger Streber bedient sich die BRDDR-Hurenjustiz von Judäas Gnaden, um gegen einen Buchverlag vorzugehen. - Knallige Schuldsprüche gegen Nazis, Verständnis und Toleranz gegenüber Bolschewisten und importiertem Untermenschen-Gesindel sowie Exkulpationen gegenüber der Jiddenlobby fördern die Karriere. ... In Plötzensee hängen - dem Hören nach - noch ein paar ungebrauchte Fleischerhaken. ... Es bleibt abzuwarten, ob dieses Mitleid gegenüber garstigen Nazis auch zum Tragen kommt, oder ob in diesem Fall die andere ´Gläubigkeit´ des Rabulisten durchbricht, die viel perfidere und wirkkräftigere ´Holocaust-Gläubigkeit´.“

b) Die weiteren Feststellungen zur Gründung des Schelm-Verlages beruhen auf den ausführlichen und glaubhaften Angaben des Angeklagten A3 in der Hauptverhandlung.

Die Feststellungen zum Logo des Schelm-Verlages beruhen hinsichtlich der Gestaltung zum einen auf den Angaben des Angeklagten A3 und zum anderen auf der Inaugenscheinnahme des Logos, das sich auf den Einbänden und in den vom Schelm-Verlag herausgegebenen Büchern befindet.

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4. Errichtung eines eigenen Vertriebs des Schelm-Verlages

Auch die hierzu getroffenen Feststellungen - soweit der Angeklagte A3 an der Vertriebserrichtung beteiligt war - beruhen zunächst auf dessen glaubhaften Angaben. Sie werden ergänzt durch die Angaben der gesondert verfolgten P4 in ihrer Beschuldigtenvernehmung vom 3. April 2019, über die KHK Z7 als Vernehmungsbeamter berichtet hat.

KHK Z7 hat geschildert, dass P4 nach einer bei ihr am 3. April 2019 durchgeführten Durchsuchung redselig gewesen sei. Sie habe angegeben, P1 vor etwa 20 Jahren kennengelernt zu haben. Ab dem Jahr 2016 sei der Kontakt intensiver geworden und P1 habe sie gefragt, ob sie für den Schelm-Verlag die Bücher „Der internationale Jude“ von Henry Ford, „Germaniens reine Seele“ von Rainer Schulz und „Deutschland und der Weltfriede“ von Sven Hedin ausliefern könne. Sie habe eingewilligt. Zum damaligen Zeitpunkt seien die Bücher noch mit der Adresse von P1 versendet worden. P1 habe nach und nach sein Angebot erweitert und weiterhin über sie ausgeliefert. Bis zum Schluss im August 2018 seien die Bücher mit dem F8- Versand als Absender ausgeliefert worden. Die Rechnungen mit den Kunden- und Auslieferungsadressen seien von P1 gekommen. Auf der Rechnung hätte ihre Adresse gestanden. Die Bücher, bei denen sie immer von deren Rechtsmäßigkeit ausgegangen sei, seien immer per Fracht aus einer Druckerei gekommen, wobei sie sicher sei, dass es keine deutsche Druckerei gewesen sei. Sie habe sich von P1 schlecht beraten gefühlt und Anfang 2018 festgestellt, dass sie nicht mehr für P1 ausliefern werde. Durch die Versandtätigkeit sei sie nicht reich geworden, aber es sei ein nettes Zubrot gewesen. Auf diesem Wege habe sie auch ihre Angestellte mit Arbeit auslasten können.

Die Umstände des Beginns und auch der Beendigung der Zusammenarbeit zwischen P4 und P1 stellen sich ausweislich der bei ihr bei der Durchsuchung auf zwei Computern und einer externen Festplatte gesicherten Daten, die durch das Polizeipräsidium … aufbereitet und durch KHM Z5 in einem Vermerk vom 19. Februar 2020 ausgewertet wurden, anders dar. Denn bereits am 12. Oktober 2015 teilt P4 in einer E-Mail an P1 mit, dass sie die Bücher aus Platzgründen auslagern werde. In einer E-Mail vom 20. Juni 2018 teilt P1 mit, dass er mittelfristig „das Lager räumen und den Versand über eine andere Schiene laufen lassen“ will. Darauf reagiert P4 mit den Worten

„Ein Wort zur Beendigung unserer Vereinbarung wäre wohl das mindeste gewesen...“,

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was belegt, dass die Initiative zur Änderung des Vertriebs von P1 ausgegangen ist.

Der ausgewertete E-Mail-Verkehr zwischen P4 und P1 zeigt zudem, dass beide von der Strafbarkeit ihres Tuns ausgegangen sind und sich P1 darum sorgte, dass seine Geschäftsabläufe ob der Versendung durch den F8-Buchhandel entdeckt werden könnten. Zum einen ergibt sich aus einer Anfrage von P1 an P4 vom 11. August 2016, ob „MK“ - wobei es sich in einer Gesamtschau um das Buch „Mein Kampf“ handelt - „gleich ums Eck“ abgeladen werden soll und P4 den Fahrer an die „MK-Abladestelle“ lotsen soll. Zum anderen fragt P1 in einer E-Mail vom 21. Januar 2017 „aufgrund der Gefährdungslage“, wieviel Paletten bzw. Kartons „schelmischer Bücher“ bei P4 liegen und ob alles in einen 7,5 Tonnen LKW passen würde. P4 erkundigt sich darauf, ob P1 die Bücher abholen lassen will oder ob sie sich um „einen Platz außerhalb, ähnlich wie bei MK“ kümmern soll. P1 antwortet darauf:

„Wenn die mal bei Dir aufschlagen, dann nehmen sie erstmal prophylaktisch alles mit und auch deine Rechner, um an die Kundendaten zu kommen. Ich rede von MK.“

Als P4 erwidert, dass sie ihren PC säubern, auf ihrem Laptop eine E-Mail-Adresse einrichten lassen und den Laptop ihrer Tochter P10 hinstellen lassen könnte, antwortet P1:

„Ja, mache das so. Lasse aber alle mails sowie gespeicherte Daten die auf eine Kooperation hinweisen, von deinen dortigen Rechnern löschen.“

Dass der Angeklagte A1 spätestens bereits Mitte Juli 2018 den Vertrieb übernehmen sollte, ergibt sich aus Sichtung des E-Mail-Verkehrs zwischen P1 und der O8 Druckerei F11, den KHM Z5 ausgewertet und in seinem Vermerk vom 3. Januar 2023 wiedergegeben hat. Danach teilt P1 dem Kundenbetreuer der Druckerei - P11 - am 16. Juli 2018 mit:

„Achtung/Änderung! - Lieferanschrift

Herrn

A1 c/o F9-Postfiliale … …“

Auch aus einer weiteren E-Mail vom 24. Juli 2018 von P1 an P4 ergibt sich, dass bereits zu diesem Zeitpunkt der Angeklagte A3 das von ihm geschilderte Angebot zur Übernahme des Versandes bereits abgesagt und der Angeklagte A1 sich zu einer Organisation des Versandes bereit erklärt hatten. Denn P1 schreibt:

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„Die Bücherabholung muß ich in der ersten oder zweiten August-Woche durchführen lassen. ... Du mußt nur aufsperren, alles andere erledigen die Jungs.“

Mit den „Jungs“ sind demnach der Angeklagte A1 und der Fahrer P5 gemeint. Die E-Mail lässt in ihrer Bestimmtheit auch den Schluss zu, dass der Angeklagte A1 zu diesem Zeitpunkt ein Lager angemietet hatte [dazu im Einzelnen untern 5.b)].

Soweit P1 ebenfalls am 24. Juli 2024 an P4 mitteilt,

„In der Blemm-Blemm Republik Absurdistan ist es mir für Lager + Logisti nun mal zu heiß.“

lässt dies den Schluss zu, dass P1 die weitere Organisation und insbesondere den Ort der künftigen Versendung aus Sicherheitsgründen vor P4 verheimlichen wollte.

Allerdings entspricht die von KHK Z7 wiedergegebene Aussage von P4 in ihrer Beschuldigtenvernehmung, dass ihr unbekannte drei Personen mit einem LKW gekommen seien und die Bücher abgeholt hätten, von denen sie gewusst hätte, dass es Freunde von P1 waren, und die sich auch geweigert hätten, ihren Namen zu nennen, - jedenfalls hinsichtlich des Angeklagten A1 - nicht den Tatsachen.

Den beim F8-Buchhandel vorhandenen 55 Titeln, die überführt worden sind und die ausweislich der Preisliste des Schelm-Verlages einen Gesamtwert von 216.131 EUR hatten - wie sich aus dem Bericht des Landeskriminalamtes Sachsen (KK Z4) vom 13. November 2020 ergibt - lag eine von P4 erstellte Datei „Übergabe Schelm-Bücher 17.8.18 an A1.pdf“ mit Angabe der Titel und der jeweiligen Stückzahl zugrunde, die im Auswertebericht von KHM Z5 vom 8. Juni 2020 dargestellt ist. Danach war P4 mindestens der Vorname des Angeklagten A1 bekannt.

Zudem wurde bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagte A1 am 17. Dezember 2020 ein Mobiltelefon „Samsung“ - … - sichergestellt, das durch KHK Z6 ausgewertet wurde (Auswertebericht vom 10. November 2021). Das Telefon ist aufgrund der darauf enthaltenen Benutzerkonten (u.a. kkk@..., ggg@..., lll@...) und dem F7-account „mmm“ dem Angeklagten A1 zuzuordnen. Das Telefon hat der Angeklagte ausweislich des Berichts in der Zeit vom 11. Februar 2005 bis zum 14. Mai 2018 genutzt. Bereits darin ist P4 als Kontakt „P4“ gespeichert.

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5. Gründung der Vereinigung und mitgliedschaftliche Beteiligung der Angeklagten

a) Gründung und Zielsetzung der Vereinigung

Die Feststellungen zu den Verabredungen zwischen P1 und den Angeklagten A1 und A2 zum künftigen Betrieb eines Lagers und Ausführung der sonstigen Versandtätigkeiten beruhen zu- nächst auf den im Wesentlichen geständigen Einlassungen beider Angeklagten. Sie haben übereinstimmend geschildert, dass P1 den Angeklagten A1 angesprochen habe, ob dieser für ihn den Versand von Büchern des Schelm-Verlages übernehmen werde, und dass dieser im Anschluss die Angeklagte A2 gefragt habe, ob sie ihm dabei helfe. Dabei hat insbesondere die Angeklagte A2 sich insoweit freimütig geständig eingelassen, als sie von selbst geschildert hat, dass sie bereits an der ersten Abholung der Bücher in der dann festgestellten Weise mit- gewirkt hat und sich auch um die Suche nach einem Lager gekümmert habe.

Beide Angeklagten haben aber - im Laufe der Hauptverhandlung sich insoweit selber wieder relativierend - versucht, ihre anfängliche Vorstellung von Umfang und Art der zu versendenden Bücher zu beschönigen. Entgegen insbesondere der Einlassung der Angeklagten A2 hatte diese aber von Anfang Kenntnis, dass zum einen P1 den Verlag „Der Schelm“ betrieb, und wusste auch, dass dort Bücher mit antisemitischen/ nationalsozialistischen Inhalten angeboten wurden. Soweit anfangs vorgebracht wurde, man habe bei Anmietung der Halle noch gar nicht gewusst, dass es um den Versand von Büchern gehe, haben die Angeklagten diese Ausrede im weiteren Verlauf nicht aufrechterhalten; sie ist auch widerlegt durch die glaubhafte Angabe des Zeugen P5, die Angeklagten hätten ihm bei Anmietung der Halle gesagt, dass es um einen Online-Handel mit Büchern gehe. Auch die Einlassung der Angeklagten A2, sie habe bis zu der Anfrage, in dem Vertrieb des „Schelm“ tätig zu werden, gar nichts von diesem Verlag ge- wusst, ist widerlegt. Bereits oben 2. b) sind die direkten Mail-Kontakte mit P1 erwähnt, die ihre jedenfalls allgemeine Kenntnis von verlegerischen Aktivitäten belegen. Der Angeklagte A1 war - in dem Bericht des LKA Sachsen (KHK Z6) vom 10. November 2021 über die Auswertung seines Mobiltelefons dokumentiert - ausweislich entsprechender E-Mails bereits im Juli/August 2016 in die Behebung von Zugriffsproblemen auf eine der Internetseiten P1 eingebunden. Da- rin wird nicht nur explizit die Domain „nnn.de“ erwähnt, sondern der Angeklagte A1 äußert sich auch zu Vermutungen P1, es könne eine Sperrung durch die „Westzensur“ die Ursache der Probleme sein. Dies schließt er auch deswegen aus, weil es um einen scheinbar von ihm vermittelten Server geht, der „absichtlich gewählt“ wurde, weil sich „die deutschen Behörden,

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Gerichte und Exekutiven … seit Jahren …. die Zähne [ausbeißen], ihn abzuschalten.“ Aus- gangspunkt war die Meldung P1, er könne auf „www.nnn.de“ nicht mehr zugreifen, die ein anderer Beteiligter in dem Austausch als „… Verlagsseite“ bezeichnet. Auch wenn allein der Umstand, dass nach dem E-Mail-Verkehr die Angeklagte A2 mindestens in eine Zahlung P1 für die Nutzung des Servers über „A1 berühmt-berüchtigten Mittelsmann“ eingebunden war, nicht für sich genommen belegt, dass sie die Hintergründe kannte, so hat der Senat in der Gesamtschau keinen Zweifel, dass die Angeklagte schon damals zumindest von ihrem Le- bensgefährten A1 wusste, dass P1 den Verlag „Der Schelm“ betrieb.

Der Senat hat auch keinen Zweifel, dass beide Angeklagte angesichts der bereits geschilder- ten Bekanntschaft mit P1 dessen Gesinnung kannten und deshalb eine Vorstellung davon hatten, um was für Bücher es - jedenfalls auch oder wesentlich - gehen würde. Die Selbstver- ständlichkeit, mit der der Angeklagte A1 auf die Befürchtungen P1 einer behördlichen Abschal- tung der Verlagsseite eingeht und auf die bewusste Wahl eines für die Institutionen nicht greif- baren Servers hinweist, belegt, dass er von einem Verlagsprogramm ausging, das Anlass zu behördlichem Einschreiten geben könnte. Insbesondere war dem Angeklagten A1 und damit zur Überzeugung des Senats auch seiner damaligen Lebensgefährtin bei der Zusage, Lager und Versand zu übernehmen bekannt, dass P1 „Mein Kampf“ seit Langem verlegte. Der An- geklagte A1 hat selbst im Jahr 2016 ein Exemplar dieses Buches von P1 erworben, wie sich aus einer auf dem PC P4 aufgefundenen E-Mail vom 19. Dezember 2016 ergibt, nach der er der Empfänger eines [damals von P4 versandten] Exemplars von „Hitler, MK“ war, wie aus dem Auswertebericht von KHM Z5 ersichtlich. Der Angeklagte A1 hat dementsprechend auch eingeräumt, dass er schon anfänglich wusste, dass es auch um den Versand dieses Buches gehen sollte.

Dass beide Angeklagten auch schon vor Anmietung der Halle wussten, dass der von ihnen durchzuführende Vertrieb der Werke des „Schelm“ einen erheblichen Umfang haben und da- mit für sie erheblichen Aufwand mit sich bringen würde, ergibt sich bereits aus der Größe der von ihnen dann angemieteten Lagerhalle und dem Umstand, dass der von Frau P4 abzuho- lende Anfangsbestand die Anmietung eines kleinen LKW erforderte. Dass sie bei der Abholung und Einlagerung dieses Bestandes auch schon weitere Kenntnis vom Charakter des Verlags- Programms erhielten, haben sie eingeräumt (vgl. zu ihren Vorstellungen noch näher unten c). Dies ergab sich in der Tat schon aus den von ihnen dabei zur Kenntnis genommenen Titeln, die - wie die Angeklagte A2 freimütig formulierte - vielfach bereits „Bände sprachen“. Darunter befanden sich etwa 244 Exemplare des Buchs „Die jüdische Weltpest“, 180 Exemplare des Werkes „Der Aufstieg der Juden“, 883 Exemplare der „Zionistischen Protokolle“, 121 Bücher

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des Titels „Das jüdische Gaunertum“, 354-mal „Judentum und Gaunertum“, 192 Exemplare von „Der Jude als Weltparasit“ und 132 Exemplare von „Mein Kampf“, beispielhaft zitiert aus der bereits erwähnten Inventarliste der gesondert verfolgten P4.

Ziel des Schelm-Verlages war die Verbreitung rechtsextremer, insbesondere antisemitischer, Überzeugungen durch einschlägige vorkonstitutionelle, aber auch zeitgenössische Druckwerke. Dies entsprach der tiefen antisemitischen Haltung von P1, der erkannt hatte, mit dem Verlegen entsprechender Druckwerke zusätzlich auch noch Geld verdienen zu können. Von dieser Zielrichtung ließ sich P1 auch nicht durch die Gefahr der Entdeckung und strafrechtlicher Verfolgung abbringen.

So hat der Angeklagte A3 insbesondere auch geschildert, dass er nach rechtlicher Beratung durch einen Rechtsanwalt von dem Angebot, das Buch „Der internationale Jude“ herauszugeben, Abstand genommen hat und dies für P1 gerade der Anlass war, das Buch über einen eigenen Verlag herauszugeben. Zudem hat der Angeklagte hinsichtlich der „Auschwitz-Broschüre“ berichtet, dass P1 die Broschüre trotz der zwischenzeitlichen Durchsuchung bei P4 „jetzt erst recht“ herausgeben wollte. Schließlich trug er seiner Sorge vor Entdeckung dadurch Rechnung, dass er seinen Vertrieb vom F8-Versand in ein konspiratives Lager verlegte und sich Personals bediente, das um seine Haltung wusste und dessen politischer Einstellung er sich aufgrund der gemeinsamen NPD-Vergangenheit sicher sein konnte. Diese Umstände belegen das übergeordnete Interesse P1 an einer Verbreitung der seiner antisemitischen Überzeugung entsprechenden Werke, wie auch seine Einstellung in seiner „prozessbegleitenden“ E-Mail an die F16 zutage getreten ist.

Davon, dass es auch den Angeklagten A1 und A2 maßgeblich auf die Verbreitung ihrer rechts- extremistischen Gesinnung bzw. antisemitischen Gedankenguts ankam, hat sich der Senat allerdings nicht abschließend überzeugen können. Die Beweisaufnahme hat zwar die geschil- derte rechtsextremistische Einstellung beider Angeklagten ergeben, aber keine hinreichenden Belege für eine verwurzelt antisemitische Einstellung, die das Verlagsprogramm des „Schelm“ entsprechend der Gesinnung P1 prägte. Allerdings spricht die Einlassung des Angeklagten A1, die Vertriebstätigkeit für den „Schelm“ sei eher ein Freundschaftsdienst für P1 ohne rele- vante finanzielle Vorteile gewesen angesichts des mit ihr tatsächlich verbundenen Aufwandes deutlich dafür. Denn die umfangreiche Tätigkeit, die nach ihren - durch die Beweisaufnahme eindrucksvoll bestätigten - Einlassungen von Anfang an von den beiden Angeklagten ausgeübt wurde, überschritt das Ausmaß eines „Freundschaftsdienst“ bei weitem.

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Die verschiedenen Erklärungsversuche der beiden Angeklagten für ihr Eingehen auf P1 An- frage waren zur Überzeugung des Senats unzutreffend. Der Angeklagte A1 hatte es am ersten Tag seiner Vernehmung so dargestellt, als habe er dem Vorschlag P1 zugestimmt, weil er ohnehin gerade auf der Suche nach einem externen Lager für „F1“ gewesen sei.

Der Lagerbestand von „F1“ war sowohl nach Angaben des Angeklagten A1, der die Sachen bis dahin bei sich zuhause lagerte und die in dem Lager in zwei Regalen Platz fanden, als auch ausweislich der Lichtbilder von der Durchsuchung überschaubar. Zudem lässt der Um- satz des Online-Handels mit 500 bis 600 EUR im Monat die Anmietung einer Lagerhalle auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht als sinnvoll und notwendig erscheinen. Tatsächlich war es zur Überzeugung des Senats so, dass die Lagerhalle für P1 angemietet und daneben auch als Gelegenheit zur Nutzung für den kleinen Versand des Angeklagten A1 genutzt wurde, und er in diesem Sinne „zwei Fliegen mit einer Klappe“ schlug, wie er es am Ende des ersten Vernehmungstages schon deutlich relativierend nannte.

Die von ihm dann am zweiten Vernehmungstag - er habe, so seine Einleitung „noch einmal nachgedacht“ und es sei „jetzt auch mehr Sauerstoff im Raum“ - zur Frage der Motivation, auf die Anfrage P1 einzugehen, erstmals und neu vorgebrachte Begründung mit dem Verlust der von ihm für P1 eingelagerten Bücher aus der Lagerbox erwies sich ebenfalls als unglaubhaft.

Zunächst hat der Angeklagte, der vorgebracht hatte, er habe P1 dann gesagt, die Bücher seien aus der Lagerbox in das Lager überführt worden, deshalb habe man dieses „so lange auf- rechterhalten“ müssen, auf Nachfrage keine Erklärung dafür geben können, was er P1 im Falle eines Herausgabeverlangens hätte entgegnen sollen. Es war auch nicht plausibel, weshalb die Anmietung der Lagerhalle für diese - entscheidende - Problemlage einen Vorteil hätte bie- ten sollen. Schließlich hat sich der Vorfall mit der Lagerbox - der sich nicht ausschließbar so zugetragen haben mag - nicht, wie der Angeklagte A1 passend zu seinem Erklärungsmuster behauptete, drei bis vier Monate vor der Anmietung der Halle zugetragen. Die Angeklagte A2, im Anschluss vernommen, bekräftigte, dass sie der Angeklagte A1 subtil auf die Lagerbox- Geschichte hingewiesen habe, als er sie um Mitarbeit gebeten habe (es seien „noch 250.000 Probleme da“). In der Befragung zu den näheren Umständen der Beräumung der Box hat sie dann angegeben, dass sei jedenfalls zu einer Zeit gewesen, als die Beziehung zu A1 noch bestand. Diese, so auf Nachfrage, habe bis … bestanden. Sie erinnere sich auch noch, das die Anmietung sei zu der Zeit gewesen, als sie Erziehungsgeld bekam, was - wie sie in einer abschließenden Befragung ergänzte - für das im Oktober … geborene Kind gewesen sei. Aus diesen Gründen war der Senat überzeugt, dass der Angeklagte A1 wie die Angeklagte A2

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nicht durch diese Geschichte zu der Anmietung der Lagerhalle bzw. die weitere Mitarbeit im Vertrieb des „Schelm“ veranlasst wurden.

Der Senat hatte aber keinen Zweifel, dass sie ein übergeordnetes Ziel mit dem betriebenen Aufwand verfolgten, welches naheliegend ein ideologisches war. Soweit der Angeklagte A1, in anderer Weise auch die Angeklagte A2, die durch ihre Tätigkeit erzielten Einnahmen als eher unbedeutend geschildert haben - es sei nicht mehr als „eine Aufwandsentschädigung“ gewesen - war aber die Möglichkeit zu bedenken, dass sie hierdurch glaubten, ihre Mitwirkung insgesamt weniger gewichtig erscheinen zu lassen. Tatsächlich waren die von ihnen als Ver- dienst erzielten Einnahmen von fast 48.000 EUR (vgl. III.3. und unten 7.), also für jeden fast 10.000 EUR jährlich, zumal angesichts ihrer damaligen (und heutigen) Lebensumstände be- deutend. In der Gesamtschau war deshalb festzustellen, dass dieser finanzielle Anreiz, näm- lich die Aussicht auf eine nicht unerhebliche dauerhafte Einnahmequelle, und nicht ihre ideo- logische Ausrichtung der wesentliche Antrieb ihres Handelns war.

Diese Erwerbsmotivation verband sie mit P1. Der Angeklagte A3 hat das Gewinnstreben P1 in seiner Einlassung insgesamt so glaubhaft auch in Einzelheiten - der A1 macht es noch viel günstiger als P4, beispielsweise - beschrieben, dass der Senat keinen Zweifel hat, dass dieses finanzielle Interesse angesichts der exemplarisch festgestellten Gewinnmarge etwa bei dem Buch „Mein Kampf“ neben der antisemitischen Gesinnung ein zumindest gleichwertiger An- trieb für P1 Handeln war.

Es war dabei für alle - nach Hinzutreten des Angeklagten A3 auch für diesen - offensichtlich, dass es für die dauerhafte Absicherung ihrer finanziellen Interessen der geschäftsmäßigen Organisation ihres Zusammenschlusses - für alle erkennbar ausgeführt wie festgestellt - in dem Gewerbetrieb des „Schelm“-Verlages, in dem sie ihre jeweiligen Funktionen ausübten, bedurfte.

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b) Anmietung der ersten Lagerhalle

Die grundsätzlichen Feststellungen zur Lage der ersten wie auch der später dazu gemieteten zweiten Lagerhalle auf einem ehemaligen DDR-Gewerbegelände beruhen auf den Angaben des Zeugen P5, der diese Lagerhallen vermietet. Sie werden bestätigt durch Luftaufnahmen, die durch die Hubschrauberstaffel der Bereitschaftspolizei Sachsen gefertigt worden sind und die der Zeuge P5 ergänzend erläutert hat.

Die Feststellungen zur Anmietung der ersten Lagerhalle in O1 beruhen zunächst auf den übereinstimmenden Angaben der Angeklagten A1 und A2, wobei die Angeklagte A2 berichtet hat, dass die Besichtigung der Lagerhalle selbst nur durch den Angeklagten A1 und P5 erfolgt ist. Zudem hat der Zeuge P5 die Einzelheiten des Gespräches auf dem Gelände in O1 berichtet, wobei Erinnerungslücken in der Hauptverhandlung durch seine in dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung festgehaltenen Angaben geschlossen wurden. Die Angeklagten hätten eine Lagermöglichkeit für ihren Online-Shop gesucht. Sie hätten gesagt, dass sie Bücher verkaufen würden. Die Miete sei ab August 2018 in bar gezahlt worden. Er habe beide Angeklagten als Mieter angesehen. Die Ausweise habe er abfotografiert, um bei Unstimmigkeiten einen Ansprechpartner zu haben. In der Vergangenheit habe er teilweise Schwierigkeiten gehabt, Personen ausfindig zu machen, wenn diese eine seiner Hallen gemietet, dann aber verdreckt verlassen hätten.

Die Zeugenaussage belegt, dass die Angeklagte A2, obwohl sie die Halle nicht selbst besichtigt hat, bei den Gesprächen vor Ort nicht nur eine untergeordnete Rolle übernommen hat, sondern von P5 auch als Interessentin und künftige Mieterin angesehen worden ist.

Daraus ergibt sich auch, dass die Angeklagten A2 und - wie er selbst eingeräumt hat - auch der Angeklagte A1 von Beginn an wussten, dass von P1 verlegte Bücher gelagert und gemeinsam in großem Stil versendet werden sollten.

Aus einer vom Zeugen P5 nachgereichten Tabelle mit den seiner Datenbank entnommenen monatlichen Mietzahlungen ergibt sich ein anfänglicher Mietzins für die erste Halle in Höhe von 220 EUR sowie der seit Februar 2019 dann für beide Hallen gezahlte Betrag in Höhe von 600 EUR.

Dass auch die Angeklagte A2 von Beginn an mit Wissen von P1 in den Vertrieb eingebunden war, ergibt sich aus einer E-Mail von P1 an P11 vom 28. August 2018 (Vermerk von KHM Z5

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vom 3. Januar 2023), in der er mitteilt

„Achtung! Morgen, MIT, an diese Lageradresse liefern lassen. Lager: … O1 (OT …) Ansprechpartner: A1 … oder A2: … (...)“,

wobei es sich bei der letztgenannten Telefonnummer um die Rufnummer der Angeklagten A2 handelt, wie eine Auswertung des in ihrer Wohnung sichergestellten und durch KHM Z5 ausweislich seines Vermerks vom 26. November 2021 ausgewerteten Mobiltelefons „Samsung Galaxy 20“ ergibt.

Vor diesem Hintergrund ist es auch plausibel, dass die Angeklagte A2 auf Bitten des Angeklagte A1 geeignete Lagermöglichkeiten gesucht hat und - wie der Angeklagte A1 berichtet hat - dieses Lager in der Nähe der damaligen Wohnung der Angeklagten A2 gelegen sein sollte. Es erscheint angesichts der Gesamtumstände auch ausgeschlossen, dass der Angeklagte A1 die Angeklagte A2 anfänglich ohne Wissen von P1 eingebunden hat. Die E- Mail P1 benennt im Übrigen beide unterschiedslos als Ansprechpartner, was auch ihren Einlassungen von einer gleichwertigen - in der Regel auch „physisch“ gemeinsamen - Tätigkeit für den „Schelm“ entspricht.

c) Erste Abholung der Bücher in O6 und Einrichtung der Lagerhalle

Auch hierzu beruhen die Feststellungen auf den übereinstimmenden Angaben der Angeklagten A1 und A2. Ergänzend bestätigt sich der Abholtermin am 17. August 2018 durch den Mietvertrag über den LKW IVECO mit der F17 GmbH in O2, bei dem als weiterer Fahrer P6 eingetragen ist. Dieser Vertrag weist als Mietzeitraum den 17. August 2018, 7.00 Uhr, bis zum 18. August 2018, 7.00 Uhr, und eine Fahrleistung von 600 km aus. Der Angeklagte A1 hat hierzu glaubhaft erläutert, dass das Fahrzeug gleichwohl bereits am 17. August 2018 gegen 22.00 Uhr zurückgegeben worden ist, zu diesem Zeitpunkt die Rückgabestation allerdings nicht mehr besetzt war, sodass als Mietende der Folgetag eingetragen ist.

Das zulässige Gesamtgewicht dieses Fahrzeugs in Höhe von 7 Tonnen sowie die plausible Fahrleistung in Höhe von 600 km für die Wegstrecke von O2 nach O6 und zurück ergeben sich aus dem Vermerk von KHK Z3 vom 8. März 2021.

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Der Gesamtumfang der abgeholten Bücher betrug ausweislich der bereits erwähnten, von P4 erstellten, Datei „Übergabe Schelm-Bücher 17.8.18 an A1.pdf“ 9735 Stück, was sich augenscheinlich mit der von den Angeklagten A1 und A2 geschilderten Auslastung des verwendeten LKW deckt.

Die Umstände der ersten Inventur beruhen auf den Angaben der Angeklagten A1 und A2. Die zweite durchgeführte Inventur ergibt sich aus einer Inventurliste „inventur.xlsx“, die am 1. Januar 2019 erstellt worden ist und ausweislich des Auswerteberichts des Landeskriminalamtes Sachsen (KK Z4) auf Datenträgern gefunden worden ist, die in einem im Jahr 2018 gegen P4 begonnenen Ermittlungsverfahren sichergestellt worden sind. Danach war der Bestand bereits auf 14.159 Werke angewachsen.

Dass allen Angeklagten der rechtsextreme und antisemitische Inhalt sowohl hinsichtlich eines Teils der Druckwerke, die die Angeklagten A1 und A2 in den Folgetagen nach der Anlieferung aus den Kartons auspackten und einlagerten, als auch der neu hinzukommenden Werke, bekannt war, hat der Angeklagte A3, der die meisten Bücher gesetzt hatte, eingeräumt. Auch die Angeklagte A2, die auch einen Teil der Bücher gelesen hat, hat offen zugegeben, dass schon die Titel der - wie sie erwähnte - in durchsichtiger Kunststofffolie eingeschlagenen Bücher „Bände gesprochen“ hätten. Der Angeklagte A1 hat - weniger klar, aber doch sinngemäß, eine entsprechende Vorstellung vom Inhalt auch eingeräumt.

Dabei haben die Angeklagten A1 und A1 zwar nicht im Einzelnen und mutmaßlich nicht einmal von der Mehrzahl der durch ihre Hände gehenden Druckwerke eine positive Vorstellung vom volksverhetzenden Charakter der Inhalte entwickelt. Ihnen war dies im Detail - das zeigt ihr Handeln - aber schlichtweg egal. Dies ergibt sich deshalb, weil sie wie dargelegt von der grundsätzlichen Ausrichtung des Sortiments positiv wussten, gerade auch daraus, dass sie sich nicht näher prüfend mit den Inhalten beschäftigten.

Die Angeklagten A1 und A2 haben nicht - wie geltend gemacht - darauf vertraut, dass die Bücher, soweit es sich um „vorkonstitutionelle Werke“, d.h. speziell solche aus der Zeit des Nationalsozialismus, handelte, als „Wissenschaftliche Quellentexte“ rechtlich nicht zu beanstanden seien.

Dies gilt auch dann, wenn P1, dessen antisemitische Haltung sie kannten, diese Bücher ihnen gegenüber als zwar in einer „Grauzone“ befindlich, aber noch „vertretbar“ - so die Angeklagte

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A2 - bezeichnete und hierfür eine angebliche rechtsanwaltliche Beratung angeführt haben sollte.

Dies zeigen bereits die den Angeklagten bekannten Geheimhaltungsbemühungen während ihrer Tätigkeit. Sie wussten beispielsweise eingestandenermaßen, dass die Bücher mit fingierten Absenderangaben versendet wurden, Retouren so nicht möglich waren und - wie der Angeklagte A3 berichtete - als „Schwund“ verbucht wurden. Der Angeklagte A1 wollte seine eigene Adresse nicht angeben, weil - wie er formulierte - die Titel immer „krasser“ geworden seien. Auch die Angeklagte A2 hat - bei der Erörterung von an ihre Wohnanschrift erfolgten Buchlieferungen - mitgeteilt, sie habe nicht mit dem „Schelm“ in Verbindung gebracht werden wollen.

Das Interesse des Angeklagten A1 an Geheimhaltung äußerte sich auch in seinem Eintreten für die Verwendung des seiner Meinung nach abhörsicheren eee-Messengers. Dieses Interesse ist auch nicht etwa im Zusammenhang aus dem Zusammentreffen mit einem Fernsehteam, das ihn bei der Versendung von Büchern des „Schelms“ gestellt hatte, zu erklären. Denn die „Abhörsicherheit“ ist ersichtlich (nur) gegen entsprechende strafprozessuale Maßnahmen von Bedeutung.

Diesbezüglich hatte er wie erwähnt schon im Rahmen der Diskussionen um die „Sicherheit“ des Servers der „Schelm-Seite“ im Internet im Jahre 2016 erkennen lassen, dass er behördliche Zugriffe für möglich hielt. Der Senat hat deshalb keinen Zweifel, dass alle Angeklagten von der Illegalität ihres Tuns ausgingen und nicht auf darauf vertrauten, dass sie sich lediglich in einer „Grauzone“ bewegten.

Sie haben insbesondere auch bezüglich der Neuauflage nationalsozialistischer Bücher/ Werke („vorkonstitutioneller Literatur“) nicht darauf vertraut, dass diese durch die Bezeichnung als „Wissenschaftlicher Quellentext“ ihren Charakter als volksverhetzende Literatur im Sinne der heutigen (Straf-)Rechtsordnung verloren haben könnten. Es liegt auf der Hand, dass auch für einen Laien die bloße Anbringung einer Querschrift „Wissenschaftlicher Quellentext“ auf dem Einband nicht geeignet ist, diese Umwertung nach sich zu ziehen. Auch die Angeklagten A1 und A2 haben deshalb zur Überzeugung des Senats erkannt, dass es sich hier - mit den Worten des Angeklagten A3 ausgedrückt - nur um politische „Camouflage“ handelte.

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d) Zweite Abholung von Büchern in O6

Auch die Feststellungen zu der zweiten Fahrt nach O6 beruhen auf den Angaben der Angeklagten A1 und A2. Bei dieser Fahrt sind ausweislich einer ebenfalls bei P4 auf ihrem PC gefundenen Datei „Rest Lagerbestand“ - wie sich aus dem Bericht des Landeskriminalamtes Sachsen (KK Z4) vom 13. November 2020 ergibt - noch einmal 47 verschiedene Titel mit einem Gesamtverkaufswert von 37.018 EUR und in einem Gesamtumfang von 1.680 Stück abgeholt worden, was die Notwendigkeit der Verwendung eines Kleintransporters bestätigt. Die Feststellungen zu dem Kleintransporter beruhen auf dem Mietvertrag des Angeklagten A1 mit der F17 GmbH über einen Ford Transit Custom, der ausweislich des Vertrages am 19. Januar 2019 um 7.40 Uhr übernommen worden ist und die Rückgabe am 20. Januar 2019 um 7.00 mit einer für die Entfernung von O2 nach O6 und zurück plausiblen Laufleistung von 719 km vermerkt ist.

Die Einrichtung und Ausgestaltung des JTL-Warenwirtschaftssystems hat der Angeklagte A3 ebenso glaubhaft berichtet wie den danach möglichen Vertriebsablauf. Seine Angaben hierzu hat der Angeklagte A1 bestätigt.

e) Versandtätigkeit und Unterhaltung des Lagers

Die hierzu getroffenen Feststellungen beruhen wiederum auf den Angaben der Angeklagten A1 und A2. Sie werden ergänzt und bestätigt durch den von KHM Z5 am 17. Februar 2021 erstellten Auswertebericht von Dokumenten, die bei der Durchsuchung in einer der Lagerhallen in einer Plastiktüte gefunden worden sind. Dabei fanden sich wöchentlich erstellte Übersichten über die Gesamtkosten des Vertriebs, die auch den entstandenen Verdienst der Angeklagten A1 und A2 für die einzelnen Sendungen enthalten. Daraus ergeben sich beispielsweise allein für die Zeiträume 1. Juni bis 5. Juni 2019, 2. Juli bis 4. Juli 2019 und 5. Juli bis 8. Juli 2019 Versendungen von Briefen und Paketen in einer Gesamtzahl von 623 Stück. Zudem ergibt sich aus den Aktenvermerken von KHM Z5 vom 20. Oktober 2020 und 11. November 2020 über eine Observation der Lagerhalle am 1. Oktober 2020, dass die Angeklagten A1 und A2 an diesem Tag mehrere Päckchen und Pakete sowie mehrere mit Päckchen und Paketen befüllte Postbehälter in den von der Angeklagten A2 genutzten Kastenlieferwagen tragen und die Sendungen sodann in einem F10-Paketshop in O15 sowie einem F9-Shop in O10 abgeben. Schließlich haben auch beide Angeklagten die Nutzung der festgestellten Fahrzeuge in ihrer Einlassung bestätigt.

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Die Registrierung der Angeklagten A2 in den Geschäftskundenportalen von F10 und F9 ergibt sich aus dem Vermerk von KHM Z5 vom 26. November 2021 über die Auswertung des bei der Durchsuchung der Wohnung der Angeklagten A2 gefundenen Mobiltelefons „Samsung Galaxy 20“, das der Angeklagten A2 aufgrund des von ihr genutzten und auch in ihrer Einlassung bestätigten Nutzernamens „ooo“ zugeordnet werden kann.

Ebenfalls auf diesem Mobiltelefon hat KHM Z5 E-Mail-Verkehr zwischen der Angeklagten A2 und P1 gefunden, der für einen - bereits nach kurzer Zeit eingetretenen - erheblichen Arbeitsaufwand der Angeklagten A1 und A2 spricht und belegt, dass die Angeklagten A1 und A2 in der Regel gemeinsam den Vertrieb aufrechterhielten. So schreibt P1 am 11. Dezember 2018:

„Liebe A2! A1 liegt ja im Krankenhaus wg. … und wird operiert, wie er mir soeben mitgeteilt hat. - Ich wünsche viel Glück für die Op.! Jetzt musst Du den Laden alleine schmeißen, gerade vor Weihnachten, - na ja, wird schon klappen.“

Einen Eindruck von dem erheblichen Arbeitsaufkommen - gerade in den Vorweihnachtszeiten - vermitteln auch am 18. Dezember 2019 erstellte Fotos, die auf diesem Mobiltelefon gefunden wurden. Sie zeigen Regale in einer der Lagerhallen, die mit einer Vielzahl von verpackten Sendungen gefüllt sind. Weitere Fotos zeigen den Laderaum des Kleintransporters, der bis zur halben Höhe mit Postkisten und Paketen beladen ist, während die Transporte am Anfang noch mit dem BMW des Angeklagte A1 durchgeführt worden sind, wie die Angeklagte A2 berichtete.

Schließlich ergeben auch die in der Cloud gespeicherten Gerätestandortdaten, dass sich das Mobiltelefon der Angeklagten A2 in der Zeit vom 2. März 2020 bis zum 16. Dezember 2020 in der Regel an drei bis vier Tagen pro Woche im Bereich der Lagerhalle in den dortigen Funkzellen mit dem Konto der Angeklagten A2 „ooo“ eingeloggt hat. In der Zeit vom 8. April 2020 bis zum 6. November 2020 war das Gerät in der Regel an zwei Tagen pro Woche im Funkzellenbereich des F10-Paketshops in O15 und in der Zeit vom 3. März 2020 bis 14. Dezember 2020 in der Regel an zwei bis drei Tagen pro Woche im Funkzellenbereich des F9- Shops in O10 eingeloggt, was ebenfalls den erheblichen Anstieg der Bestellzahlen dokumentiert.

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Die auf dem Computer in der Halle gefundenen Abrechnungen für insgesamt 115 Versandaktionen im Zeitraum von Ende Mai bis 15. Dezember 2020 (vgl. auch unten 7.) belegen in der Addition 10.695 in diesem Zeitraum erledigte Postsendungen.

Schon dieser von den Angeklagten betriebene Aufwand sowie die Verkaufszahlen des Schelm-Verlages sprechen gegen die von den Angeklagten A1 und A2 beschönigende Angabe, die Versandtätigkeit sei ein reiner Freundschaftsdienst gewesen.

Beide Angeklagten haben geschildert, dass die Vergütung je nach Anzahl und Umfang der abgearbeiteten Postsendungen auf ihre Auslandskonten überwiesen wurde. Damit sei ihre gesamte Tätigkeit entgolten worden, weitere Zahlungen - außer den Erstattungen der konkret anfallenden Kosten/Auslagen - hätten sie nicht erhalten. Die exemplarischen Feststellungen zu der Vergütungsstaffel Ende 2019 konnten dem Bericht über die Auswertung des Computers (vgl. auch 7.) von KK Z4 vom 11. Oktober 2021 entnommen werden, in den die Abrechnung vom 19. Dezember 2019 in allen Einzelheiten, hier relevant die Tabelle „Verdienst“, dargestellt ist.

Den Angeklagten A1 und A2 oblag neben der Abarbeitung der Bestellungen die Verwaltung des Lagers und alle anderen vor Ort mit der Organisation des Vertriebs verbundenen Tätigkeiten. So hatte P1 am 30. Oktober 2019 - wie sich aus einem Vermerk von KHM Z5 vom 15. April 2021 ergibt - bei der F18 GmbH einen Drucker bestellt und an die damalige Wohnanschrift der Angeklagten A2 in O4 liefern lassen. Der Rechnungsbetrag wurde vorab durch P1 über ein tschechisches Konto beglichen. Dabei bat P1 darum, die Rechnungsanschrift auf die Adresse des Angeklagten A1 in O2 zu ändern. Nach einer Reklamation wegen einer fehlenden Bildeinheit wurde der Drucker dann wieder bei der Angeklagten A2 abgeholt.

Die Feststellungen zu den Zahlungsmodalitäten beruhen zum einen auf den glaubhaften Angaben des Angeklagten A3. Sie werden bestätigt durch die per E-Mail vom Schelm-Verlag (jjj@...) erfolgte Auftragsbestätigung eines vom Landeskriminalamt vorgenommenen Testkaufs, wie sich aus dem Bericht von KHM Z5 vom 23. November 2020 ergibt.

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f) Anmietung einer zweiten Halle

Über die Anmietung einer weiteren, neben der ersten Halle gelegenen zweiten Halle hat ebenfalls der Zeuge P5 in Ergänzung der Einlassungen der Angeklagten A1 und A2 berichtet. Die Angeklagten hätten mehr Platz gebraucht. Man habe sich im Februar 2019 auf eine in bar zu entrichtende Gesamtmiete von 600 EUR geeinigt, die ab Februar dann auch gezahlt worden sei. Dass der Angeklagte A1 von dieser Gesamtmiete 150 EUR für seinen Online- Handel „F1“ übernommen haben will, beruht auf der vermeintlich sicheren Erinnerung der Angeklagten A2, die jedoch nicht den Tatsachen entspricht. Der Angeklagte A1 hat lediglich 50 EUR. Die Angeklagten A1 und A2 meinten sich nämlich auch zu erinnern, dass die Gesamtmiete nach Anmietung der zweiten Halle insgesamt 700 EUR betragen hätten, was durch die Aufzeichnungen des Zeugen P5 widerlegt ist. Aus den Abrechnungen des Angeklagten A1 gegenüber P1 ergibt sich, dass dieser 550 EUR der Gesamtmiete übernommen hat.

g) F13-Berichterstattung und Planung für die Anmietung einer dritten Halle

Die Feststellungen zur Berichterstattung durch den F13 unter dem Titel „online-shops für Nazis: Wir suchen die Anbieter I ddd“ und der nachfolgenden Diskussion der Vereinigungsmitglieder im eee-Chat beruhen auf dem Auswertevermerk von KOK Z8 vom 14. Juni 2021. Danach wurde auf dem in der Lagerhalle anlässlich der Durchsuchung sichergestellten Computer das Kommunikationsprogramm „eee“ - ein Onlinedienst für Instant Messaging - gefunden und ausgewertet. Es wurden 350 schriftliche Nachrichten der Chatteilnehmer „ppp“, „qqq“ und „rrr“ festgestellt, wobei sich nach den übereinstimmenden Angaben der Angeklagten A1 und A3 - mit Blick auf die Chatnamen auch nachvollziehbar - hinter „ppp“ der Angeklagte A1, hinter „qqq“ der gesondert verfolgte P1 und hinter „rrr“ der Angeklagte A3 verborgen haben.

Am 10. Februar 2020 fragt P1 in dem Chat-Verkehr den Angeklagten A1

„Die haben Dich verfolgt?“

Die Frage nimmt Bezug auf den genannten F13-Bericht, bei dem ein Film-Team den Angeklagten A1 bei der Abgabe von Paketen in einem F10-Shop in der …straße in O2 zur Rede stellt und über dessen Rolle zum Schelm-Verlag befragt.

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Im weiteren Chatverlauf überlegt der Angeklagte A1, wie er künftig bei der Paketabgabe unentdeckt bleiben könnte, indem er schreibt

„Evtl. lasse ich wirklich jemand anderes meine Pakete abgeben...“

und

„Wir suchen uns einen weiteren Laden in O16“

sowie

„Die Pakete werden zumindest nicht mehr in O2 verschickt.“

Auf die Frage von P1, wie es weitergehen könne, erwidert der Angeklagte A1

„Also... wir überlegen natürlich was man machen kann.“

P1 überlegt dann, den Versand in das Ausland zu verlagern, indem er schreibt

„Ich neige dazu, aufgrund der Sicherheitslage [...] die ganze Sache komplett ins Ausland zu verlagern.“

Der Angeklagte A1 meint darauf, es sollte stattdessen doch lieber durch „P1“ und „A3a“ - wobei es sich nach den Angaben des Angeklagten A3 um ihn handelt - die „Ratte“ gefunden werden, die für eine „fake bestellung“ verantwortlich ist, was zeigt, dass der Angeklagte A1 ein Interesse an dem Fortbestand des Vertriebes hatte.

Eine Verlagerung des Versandes in das Ausland scheiterte dann an logistischen Problemen.

Der Angeklagte A1 teilt P1 in einer Nachricht mit:

„[...] du hast keine Vorstellung, welche Ausmaße dein 600m² Lager hat oder? Wir reden hier von 16t Bücher ... ich frage mal A3a ob er mit hilft“

Hierdurch ist auch die erhebliche Lagerfläche belegt, die der Schelm-Versand in Anspruch nahm.

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Zuvor wurde auch die Organisation eines LKW („40-Tonner“) besprochen, wobei der Angeklagte A1 zu den örtlichen Verhältnissen mitteilt

„weil ein LKW kann nicht vor das Lager fahren...7.5t von P11a ist das größte gewesen was ran fahren konnte ... gut er hat den halben baum mitgenommen aber 12 t oder gar 40 Tonner passt nicht“

Wobei es sich bei „P11a“ um den Kundenbetreuer der O8 Druckerei F11 P11 handelt, wie sich aus dem Vermerk von KHM Z5 vom 3. Januar 2023 ergibt, mit dem der E-Mail-Verkehr zwischen P1 und P11 ausgewertet worden ist und in dem P1 den P11 mit dem Spitznamen „P11a“ anspricht.

6. Vorrätighalten volksverhetzender Inhalte

a) Lagerbestand

Der bei der Durchsuchung der Lagerhallen in O1 am 17./18. Dezember 2020 vorhandene Lagerbestand ergibt sich aus den vom Landeskriminalamt Sachsen (KHM Z5) an diesen Tagen erstellten Durchsuchungsprotokollen, der Liste der bei der Durchsuchung sichergestellten Druckwerke mit Titeln und jeweiliger Anzahl nebst zugeteilten Asservatennummern sowie eines ergänzenden Vermerks von KHM Z5 vom 30. März 2023 über die aktualisierte Gesamtzahl der Druckwerke.

b) Inhalt der Druckwerke

Der Inhalt der jeweiligen Druckwerke, deren Quelle und die jeweilige Ausgestaltung beruht auf den zu den einzelnen Werken jeweils erstellten Prüfberichten des Landeskriminalamtes Sachsen und der Inaugenscheinnahme der in den Werken enthaltenen Abbildungen.

Die Prüfberichte sind einheitlich gestaltet. Sie enthalten in einem Vorspann die vom Landeskriminalamt vergebene Prüfberichtnummer und die den Werken zugeteilten Asservatennummern. Es folgt die Benennung des Titels, des Autors, des Verlages, der ISBN- Nummer und - bei vorkonstitutionellen Werken - die Benennung des ursprünglichen Verlags. Danach wird die Anzahl der sichergestellten Exemplare mitgeteilt, bevor eine „rechtliche Bewertung“ mit Blick auf §§ 86a, 130 StGB unter Angabe der Textstellen vorgenommen wird.

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Der Bericht teilt auch mit, ob Werbung für den Schelm-Verlag mit entsprechenden Inhalten oder andere Händler enthalten ist, ob das Werk ausweislich der polizeilichen Auskunftsdatei „…“ indiziert ist und ob hinsichtlich des Hinweises „Wissenschaftlicher Quellentext“ eine wissenschaftlich-methodische Auseinandersetzung mit dem Inhalt erfolgt. Bei dem überwiegenden Teil der Prüfberichte sind die zitierten Textpassagen durch Ablichtungen der betreffenden Seiten ergänzt. Soweit letzteres nicht der Fall war, sind die entsprechenden Textpassagen ergänzend verlesen worden.

Zu der Art und Weise der Erstellung der Prüfberichte haben KHK Z6 und KHK Z8 vom Landeskriminalamt Sachsen ausgesagt.

KHK Z6 hat berichtet, dass an der Auswertung der Druckwerke aufgrund der Menge der sichergestellten Werke mehrere Beamte der Soko „REX“ des Landeskriminalamtes beteiligt gewesen seien. Um ein einheitliches Erscheinungsbild der Prüfberichte zu gewährleisten, habe KKin Z9 ein Musterdokument erstellt. Er selbst habe etwa zehn Buchtitel auf Hinweise nach Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und volksverhetzende Inhalte geprüft. Dafür seien das Buchcover, der Inhalt und auch die fest eingebundene Werbung des Schelm- Verlages in Frage gekommen. Er habe die von ihm geprüften Bücher nicht vollständig gelesen, sondern kursorisch gesichtet, wobei bereits ein gegebenenfalls vorhandenes Inhaltsverzeichnis Anhaltspunkte gegeben hätte. In Zweifelsfällen habe er sich mit anderen Kollegen beraten. Sollte sich bei der Prüfung ergeben haben, dass die inkriminierten Äußerungen in einem größeren Kontext gestanden hätten, habe er das erwähnt.

KHK Z8 hat mitgeteilt, dass auch er die von ihm geprüften Bücher nicht vollständig gelesen habe. Wenn nach einigen Textstellen der Tatbestand des § 130 StGB aus seiner Sicht erfüllt gewesen sei, habe er nicht mehr weiter geprüft. Ergänzend hat KHK Z8 mitgeteilt, dass er - entsprechend dem gemeinsam besprochenen einheitlichen Prüfauftrag - mit Blick auf den Hinweis „Wissenschaftlicher Quellentext“ die Bücher auf Fußnoten oder Kommentierungen überprüft habe. Dies sei bei den von ihm geprüften Werken nicht der Fall gewesen. Die Vergabe mehrerer Asservatennummern für ein Werk beruhe auf dem Umstand, dass die Werke in zwei getrennten Hallen und dort teilweise an unterschiedlichen Stellen gefunden worden seien, was sich dem Asservierungsschema entsprechend in unterschiedlichen Nummern niederschlage.

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Nach alledem konnte nach den Prüfberichten und der auszugsweisen Kenntnisnahme ihres Inhaltes sicher beurteilt werden, dass die festgestellten Textpassagen der 78 unter IV. 2. ab- gehandelten Werke nicht in einen lediglich beschreibenden oder gar analytischen Kontext ein- gebettet waren, der ihnen den volksverhetzenden Charakter nehmen würde. Für die zahlrei- chen originären nationalsozialistischen Bücher und andere bereits ihrem Titel nach als antise- mitisch zu identifizierenden gilt dies ohnehin. Nach der von beiden Zeugen berichteten, der standardisierten Auswertung durch die Beamten des Landeskriminalamtes allgemein zugrun- deliegenden Verfahrensweise besteht kein Zweifel, dass diese bei der auszugsweisen Lektüre der Passagen einen entsprechenden Kontext bemerkt hätten. Dementsprechend ist zu dem unter VII. 1. a) abgehandelten Buch „Die Juden in der Karikatur“ in dem Prüfbericht die Ein- schätzung mitgeteilt, dass „dem Text des Buches kein Antisemitismus unterstellt werden“ könne, sondern der Autor sich um eine „sachliche Auseinandersetzung“ bemühe. Auch wenn die zahlreichen Karikaturen ohne Berücksichtigung des Textes geeignet sind, „den Antisemi- tismus zu fördern“ und dies im Gesamtzusammenhang die Absicht der Veröffentlichung durch P1 war, so kann dies an der notwendigen Bewertung des Inhalts als Ganzes nichts ändern.

Die Feststellungen zum Charakter der insbesondere den unverändert nachgedruckten „Wis- senschaftlichen Quellentexten“ vorangestellten Vorworte konnten ebenfalls den Prüfberichten, in denen diese vielfach wiedergegeben sind, entnommen werden. Sie belegen zusätzlich den „Camouflage-Charakter“ der Scheindistanzierungen.

Exemplarisch hierzu Folgendes:

In dem „Mein Kampf“ beigegebenen Vorwort mit der Überschrift „Wissenschaftlicher Quellen- text“ führt P1 aus, der O1 Verlag „Der Schelm“ habe sich

„entschlossen, dem mündigen Staatsbürger, der seit Jahrzehnten durch die hohe Schule der Demokratie gegangen ist, im Rahmen seiner Nachdrucke vorkonstitutionel- len Schrifttums Adolf Hitlers Buch „Mein Kampf“ unkommentiert und unverändert zur kritischen Bewertung vorzulegen“.

Man sei dem Leitspruch Kants verpflichtet: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“

Deswegen setze der „Faksimile Verlag DER SCHELM“ …. mit dieser Publikation eine Reihe „bemerkenswerter Buchveröffentlichungen“ fort. Mit ihr sollten „dem interessierten Publikum

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und mündigem Staatsbürger besonders interessante Publikationen vorkonstitutionellen Schrifttums als wissenschaftliche Quellentexte zur kritischen Begutachtung vorgelegt werden.“

Am Ende der Seite dieses Vortextes wird dann das Logo des „Schelm“ mit dem Till Eulenspie- gel auf einem kleinen Turm von Büchern abgedruckt.

Allein die erkennbar ironische Formulierung, man wolle „dem mündigen Staatsbürger, der seit Jahrzehnten durch die hohe Schule der Demokratie gegangen“ sei, das Buch „vorlegen“ zeigt, dass eine Distanzierung oder gar kritische Bewertung des Textes nicht beabsichtigt ist.

Dem in dem Buch „Rasse und Humor“ - laut Impressum 2018 nachgedruckt - eingebundenen, mit den Titeleinbänden bebilderten Gesamtverzeichnis des Verlagsprogramms zum damali- gen Zeitpunkt stellt P1 folgende Worte voran:

„Unsere unveränderten Faksimilenachdrucke dienen der staatsbürgerlichen Aufklä- rung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen sowie der historischen Dokumen- tation … und der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Ge- schichte. Der Verlag macht sich die nur aus der damaligen Zeit zu verstehenden Sicht- weisen nicht zu eigen und distanziert sich von jedweden verleumderischen, hetzeri- schen, beleidigenden und die menschliche Würde angreifenden Passagen, insbeson- dere von Schmähkritik am Judentum. Wir berichten ausschließlich bewertungsfrei über historische Vorgänge und legen Wert auf die Feststellung, dass wir mit den abgedruck- ten Äußerungen nicht gemeingehen.“

Das 1933 im Original erschienene Buch „Horst Wessel“ bewirbt das Verlagsverzeichnis wie folgt:

„Der Autor Erwin Reitmann, selbst ehemaliges Mitglied des 5. SA-Sturmes von Horst Wessel, schrieb folgende Zeilen: „Dieses Buch soll dazu beitragen, das Andenken an den Märtyrer der nationalsozialistischen Freiheitsbewegung treu zu bewahren. Es soll das einzigartige Bild der Persönlichkeit Horst Wessels klar und ungeschminkt zeich- nen.“ - Ende der Beschreibung des Werkes.

„Der Jude als Weltparasit“ (Titel 30 der volksverhetzenden Schriften) wird mit folgenden Wor- ten vorgestellt:

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„Eine üble NS-Hetzschrift gegen das auserwählte Volk, dem die tumben, latent rassis- tischen Deutschen ideell und materiell so viel zu verdanken haben.“

Die Feststellungen der Bücher, in denen entweder Werbungen für einzelne volksverhetzende Werke oder das Gesamtverzeichnis des Schelm-Verlages eingebunden war, beruht auf zwei Vermerken des Landeskriminalamtes Sachsen (KHK Z6/KHM Z5 und EKHK Z10/KHM Z5) jeweils vom 16. April 2024. Die Werbung besteht dabei entweder aus einer Gesamtliste der im Schelm-Verlag erscheinenden Werke entweder ohne Bilder - dabei handelt es sich ausweislich der Angaben des Angeklagten A3 um die Druckwerke, die per „Büchersendung“ verschickt wurden - oder aber mit Abbildungen des Einbandes des jeweils beworbenen Buches, wobei - wie die Prüfberichte des Landeskriminalamtes zeigen - zum Beispiel „Der Giftpilz“ und (der umsatzstarke) „Mein Kampf“ beworben wurden.

Der Angeklagte A3, der den Satz der Bücher zu verantworten hatte, gab hierzu an, dass in den vom Schelm-Verlag selbst herausgegebenen Büchern immer volksverhetzende Werke (mit)beworben wurden.

c) Verkaufszahlen

Die Anzahl der vom 19. Februar 2019 bis zum 15. Dezember 2020 eingegangen Bestellungen und tatsächlichen Versendungen sowie die dadurch erzielten Umsätze beruhen auf den Auswertevermerken von KKin Z9 vom 24. Februar 2023 und 18. März 2024. KKin Z9 konnte anhand eines vom Angeklagten A3 in einer Beschuldigtenvernehmung vom 22. Dezember 2022 übergebenen USB-Sticks, auf dem er ein „backup“ des Warenwirtschaftssystems gespeichert hatte, nach Aufbereitung durch die IT-Abteilung des Landeskriminalamtes und Erstellung einer SQL-Datenbank die Werke mit dem festgestellten volksverhetzenden Inhalt - wenn auch hinsichtlich der Titel nicht ganz vollständig - extrahieren. Dass das Zahlenwerk trotz der vom Schelm-Verlag für die von ihm vertriebenen Werke verlangten „glatten“ Preise - wie sich aus der im Vermerk von KKin Z9 vom 8. Mai 2023 dargestellten Preisliste des Schelm- Verlages ergibt - im Gesamtumsatz für einzelne Titel „unrunde“ Beträge aufweist, hat der Angeklagte A3 glaubhaft erläutern können. Während den Angeklagten A1 und A2 in dem Warenwirtschaftssystem nur ein Zugriff auf die Picklisten möglich war, um die eingegangenen Bestellungen abzuarbeiten, habe er auch auf die zugrundeliegenden Zahlen, insbesondere die Umsätze, zugreifen können. Daraus sei ersichtlich, dass vereinzelt Rabatte auf Bestellungen gewährt worden seien.

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Der Einkaufspreis für das Werk „Mein Kampf“ beruht auf einer E-Mail der Druckerei F11 vom 24. Mai 2016 an den Schelm-Verlag aufgrund dessen Kalkulationsanfrage (Auswertevermerk von KHM Z5 vom 3. Januar 2023). Der Verkaufspreis ergibt sich aus dem Vermerk von KKin Z9 vom 8. Mai 2023, die im Zuge der Durchsuchung anhand der Website des Schelm-Verlages die Verkaufspreise der angebotenen Werke ermittelt hat.

d) „Aufklärungshilfe“

Die Angaben des Angeklagten A3 in seinen Beschuldigtenvernehmungen und seine Kenntnisse anhand des von ihm nach der Durchsuchung am 17./18. Dezember 2020 noch erlangten Zugriffs auf E-Mail-Konten sowie das von ihm gesicherte „backup“ des Warenwirtschafssystems waren für die Ermittlungsbehörden sowohl hinsichtlich des konkreten Tatvorwurfs als auch weiterführender Ermittlungen hilfreich. Vor allem das „backup“ des Warenwirtschaftssystems, dessen Funktionalitäten er den Ermittlungsbehörden ergänzend erläuterte, wie KKin Z9 berichtete, ermöglichte dieser eine detaillierte Analyse der Bestellungen, Versendungen und des Gesamtumsatzes der Titel für den Zeitraum vom 19. Februar 2019 bis zum 15. Dezember 2020. Zum anderen hat KHM Z5 berichtet, dass die vom Angeklagten A3 gemachten Angaben zunächst die bisherigen Erkenntnisse bestätigt, aber auch weitere Hinweise erbracht hätten. So sei der Vertrieb des Schelm-Verlages nach der Durchsuchung zunächst zum Erliegen gekommen, im Verlauf der Jahre 2021/2022 habe es jedoch Hinweise vom Zoll gegeben, dass der Schelm-Verlag seine Werke weiter versenden würde. Dies habe sich durch vom Angeklagten A3 zur Verfügung gestellte Daten bestätigt. Man habe daraus auch erkennen können, dass der Vertrieb über O17 nach Deutschland, und zwar nicht mehr über Sachsen, sondern über Baden-Württemberg erfolge. Zudem habe man Hinweise darauf erhalten, dass die Bücher jetzt in O17 gedruckt würden und es in der Nähe von O18 ein Zwischenlager gebe.

7. Von den Angeklagten für ihre Beteiligung erlangte Gelder

Die Feststellungen unter III. 3. zu den von den Angeklagten für ihre Beteiligung an der kriminellen Vereinigung erlangten Gelder ergaben sich neben ihren eigenen grundsätzlichen Angaben zahlenmäßig zum einen aus den Auswertungen der ihnen selbst bzw. dem gesondert verfolgten P1 zuzuordnenden Konten und aus der Auswertung der vom Angeklagten A1 im Zeitraum vom 30. Mai 2019 bis 15. Dezember 2020 erstellten Abrechnungen, auf deren

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Grundlage P1 seine Zahlungen erbrachte. Anhand dieser Abrechnungen war es möglich, die Höhe der für die Tat erlangten Gelder zu schätzen.

a) Tatsächlich von den Angeklagten erhaltene Zahlungen

Die Angeklagten A1 und A2 haben übereinstimmend erklärt, sie hätten zum einen die für das Lager und den Vertrieb und sonst angefallenen Kosten von P1 erstattet bekommen, dazu eine - geringe - „Aufwandsentschädigung“. Hierüber sei nach jedem „Einsatz“ von A1 eine genaue Abrechnung erstellt worden, in der auch ihr „Verdienst“ ausgerechnet worden sei. Dieser sei - wie festgestellt nach Art und Gewicht gestaffelt - nach der Anzahl der jeweils verschickten Sendungen berechnet worden. P1 habe das dann zuverlässig auf von ihnen im Ausland unterhaltene Konten gezahlt.

Die im Tatzeitraum von den drei Angeklagten von P1 so mindestens erlangten Gelder ergaben sich aus einem Bericht des Landeskriminalamts Sachsen (KK Z11) vom 6. März 2023, der seinerseits auf der Auswertung von Kontoanalysen der Buchprüferin Z1 des Landeskriminalamts Sachsen beruht, und aus von dieser gefertigten Auswertungen selbst.

Die Buchprüferin hat - wie in ihren Berichten hierzu ausgeführt - die im Rechtshilfeweg beschafften Einzelbuchungsdaten zum einen von vier tschechischen Konten, die von P1 für den Zahlungsverkehr des „Schelm“ genutzt wurden, wie auch jeweils eines litauischen Kontos sowohl von P1 wie von A1 ausgewertet. Dabei hat sie die in den einzelnen Zeiträumen (monatlich wie jährlich) ausgeführten Zahlungen mit den jeweiligen Gegenkonten kategorisiert und auch bezüglich der drei Angeklagten erfasst. Die vier tschechischen Konten, die auf die Namen andere Personen lauteten, konnten P1 bzw. dem „Schelm“ sicher zugeordnet werden. Der Angeklagte A3 hat von der wechselnden Verwendung solcher Konten zur Tarnung berichtet, und schon die Zahlungsflüsse an die Angeklagten - die mit den (angeblichen) Inhabern eingestandenermaßen nichts zu tun hatten - und auch an die ungarische Druckerei F11 lassen an der Zuordnung der Konten keinen Zweifel, zumal sie mit ihrer IBAN teilweise auf Rechnungen und anderen Urkunden, die Gegenstand der Beweisaufnahme waren, als Empfangskonten für Zahlungen der Kunden angegeben waren.

Auch ein österreichisches Konto, mit der Inhaberbezeichnung „F19“, bei dem die Umsatzdaten nur die Namen der Empfänger, nicht aber die Gegenkonten auswiesen, konnte aufgrund von Mittelabflüssen u.a. an die Angeklagten und F11 dem „Schelm“ zugeordnet werden. Auch

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dieses Konto ist im Übrigen auf Rechnungen als Empfängerkonto angegeben worden, wie sich aus dem unter b) erwähnten Bericht von KK Z4 vom 11. Oktober 2021 ergibt.

Von diesen Konten haben die Angeklagten die festgestellten Zahlungen erhalten, wobei der Senat die - geringfügigen - Zahlungen der Angeklagten an diese Konten, die in den Berichten der Buchprüferin ebenfalls ausgewiesen sind, aus Vorsichtsgründen zu ihren Gunsten von den geleisteten Zahlungen P1 abgezogen hat. Aufsummiert ergaben sich so die festgestellten Zahlungen, wobei die Zahlungen auf das litauische Konto des Angeklagten A1, dessen Buchungsdaten als einziges der ausländischen Empfängerkonten im Rechtshilfeweg zu erlangen waren, durch dessen Auswertung bestätigt sind. Auf diesem Konto sind zusätzlich auch Zahlungen von einem britischen Konto des Inhabers „P12“ i.H.v. 34.539,49 (Zahlungszeit 23. Juni bis 9. Dezember 2020) eingegangen, die zur Überzeugung des Senats ebenfalls über den Umweg dieses Kontos veranlasste Zahlungen P1 bezüglich der Tätigkeit der beiden Angeklagten für den „Schelm“ waren und deshalb in der für ihn festgestellten Gesamtsumme eingerechnet sind.

Von dem „P12-Konto“ sind auch auf das litauische Konto P1 von Juli bis Dezember 2020 - in dem zugehörigen Bericht der Buchprüferin einzeln aufgeführt - insgesamt 29.000 EUR gezahlt worden. Bei dem Kontoinhaber handelte es sich um einen bekannten Holocaust-Leugner, dessen im Verlag „Castle Hill Publishers“ verlegte Werke auch über den Schelm-Verlag verkauft wurden [vgl. Titel 1) unter III.2.], weshalb an sich Zahlungen in umgekehrter Richtung zu erwarten wären. Es ist deshalb naheliegend, dass das auf P12 lautende Konto tatsächlich von P1 zur verdeckten Abwicklung eigener Zahlungen des „Schelm“ genutzt wurde. Nachdem der Angeklagte A1 auch keine Einnahmen von P12 zu erwarten hatte, wie er eingeräumt hat, hat der Senat keinen Zweifel, dass diese 34.539,49 EUR von P1 herrührten.

b) Verdienstanteile

Die festgestellten Anteile des Verdienstes für die mitgliedschaftliche Beteiligung in der Vereinigung hat der Senat im Wege der Schätzung aus den detaillierten Abrechnungen ermittelt, die der Angeklagte A1 - wie er selbst erläuterte - erstellt hat. Nach einem Auswertebericht des Landeskriminalamts Sachsen (KK Z4) vom 11. Oktober 2021 wurden auf dem in der Lagerhalle sichergestellten Computer neben in dem Bericht exemplarisch dargestellten Rechnungen/Lieferscheinen insgesamt 115 Excel-Dateien mit zugehörigen PDF- Dateien gefunden, die - meist wochenzyklisch erstellt - den Zeitraum vom 30. Mai 2019 bis 15. Dezember 2020 umfassen.

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Die dargestellten Tabellen sind im Aufbau jeweils identisch und enthalten - wie vom Angeklagten A1 geschildert - die von ihm jeweils nach einer Versand-Aktion erstellten Abrechnungen. Sie enthalten jeweils nach Anzahl der Einzelposition und Kosten gegliederte Untertabellen für „Briefsendungen national“, „Warenpost international“, „Extra“ und „Verdienst“. Dabei sind in der Rubrik „Extra“ nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich bzw. turnusmäßig anfallende Positionen für „Papier“, „Toner“ und „Benzin pauschal“ sowie „Miete“ (für das Lager) enthalten. Zudem gibt es eine kleine Tabelle, in der sich aus einem Betrag für „Gesamt“ abzüglich „bezahlt“ ein als „übrig“ bezeichneter Restbetrag ergibt. Schließlich gibt es ein Kästchen mit der Bezeichnung „Gesamt“, dessen Zahlenwert sich jeweils aus der Addition der für die Rubrik „Extra“ und „Verdienst“ mit dem für „Übrig“ ausgewiesenen Wert ergibt. Dieser errechnet sich seinerseits aus der Summe der Werte für Briefsendungen und Warenpost (in der kleinen Tabelle ebenfalls als „Gesamt“ bezeichnet), abzüglich des für „bezahlt“ eingetragenen Betrages. Somit ergibt sich jeweils der insgesamt von P1 zu bezahlende Betrag als Summe des als „Gesamt(Forderung)“ zuzüglich des als „bezahlt“ genannten Wertes. Die Auswertung der insgesamt 115 (Rechnungs-)Dateien in dem Bericht von KK Z4 weist für die Rubrik „Gesamt“ in dem gesamten Zeitraum eine Summe von 94.257,53 EUR aus. Aus einem vom Senat angeforderten ergänzenden Auswertevermerk vom 9. April 2024 ergibt sich, dass die in den Abrechnungs-Dateien für „bezahlt“ eingetragenen Beträge insgesamt 11.391,90 EUR ergeben, so dass die in dem von den Abrechnungs-Dateien abgedeckten Zeitraum zu zahlenden Kosten einschließlich des „Verdienstes“ der Angeklagten A1 und A2 105.649,43 EUR ausmachten. Die beiden Angeklagten haben in ihren Einlassungen bestätigt, dass die in den Abrechnungen zusammengestellten Zahlungen von P1 auch jeweils zeitnah erfolgten. In dem nachgeforderten Auswertevermerk ist für diesen Zeitraum die Summe der als „Verdienst“ errechneten Beträge mit 30.887,00 EUR ermittelt worden.

Nachdem dieser Wert sich in anderthalb Jahren aus insgesamt 115 Abrechnungen ergab, ist er zur Überzeugung des Senats als Grundlage für eine Schätzung des in den tatsächlich feststellbaren Zahlungen enthaltenen Verdienstanteils geeignet. Aus diesem Anteil von gut 29 % ergaben sich die entsprechenden Verdienstanteile der insgesamt erhaltenen Zahlungen.

c) Partizipation der Angeklagten A2 an den vom Angeklagten A1 erlangten Geldern

Zwar haben beide Angeklagte übereinstimmend ihr Verständnis mitgeteilt, dass sie gemeinsam die Arbeiten verrichtet hätten und deshalb die Vergütung auch „geteilt“ hätten. Von einer Barteilung der jeweils von P1 erhaltenen Vergütungen haben sie nichts berichtet,

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sondern erläutert, die Gelder seien hauptsächlich für Ausgaben der „Familie“, insbesondere Aufwendungen für die gemeinsamen Kinder, sei es bei Ausflügen etc. oder sonst zum beiderseitigen Nutzen verwendet worden.

Es ist auch den Kontoauswertungen nicht zu entnehmen, dass die Angeklagten die jeweils auf ihren Konten vereinnahmten Beträge unmittelbar nach Erhalt an den jeweils anderen auch nur teilweise weitergeleitet hätten. Zwar lassen sich in relativ geringem Umfang auf dem litauischen Konto des Angeklagten A1 wechselseitige Zahlungen feststellen: 7.071,50 EUR im Jahr 2020 von A1 an A2, 4608,46 EUR in umgekehrter Richtung in den Jahren 2019 und 2020. Aber auch insoweit lässt sich angesichts der vielfältig verflochtenen Lebensbeziehungen daraus nicht schließen, dass es hier um „Ausgleichszahlungen“ im vorbeschriebenen Sinne gegangen wäre.

Dass der Angeklagte A1 den seinen (hälftigen) Anteil übersteigenden Betrag der Zahlungen für die Tätigkeiten für den „Schelm“ zur Verfügung der Angeklagten A2 bereitgehalten hätte, ergibt sich aus den Einlassungen gerade nicht.

X. (Rechtliche Würdigung)

Durch die festgestellten Taten haben sich die Angeklagten wie aus der Urteilsformel ersichtlich schuldig gemacht.

1. a) Der Schelm-Verlag stellt sich als kriminelle Vereinigung im Sinne von § 129 Abs. 1 StGB dar. Es war der gemeinsame Wille des gesondert verfolgten P1 sowie der Angeklagten A1, A2 und A3, geschäftsmäßig und professionell organisiert, rechtsextreme, antisemitische und volksverhetzende Literatur zu verbreiten und damit zusätzlich Gewinn zu generieren.

Dabei war es der übergeordnete Zweck ihrer Handlungen, hierzu arbeitsteilig einen eingerich- teten Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, der ihnen über die Ausführung der einzelnen Hand- lungen hinaus die dauerhafte Vereinnahmung der Gelder ermöglichte (BGHSt 66, 137 ff. - Rn. 34; NStZ 2022, 35 ff. - Rn. 10/11; Schäfer/Anstötz in: Münchner Kommentar zum StGB, 4. Aufl. (2021), § 129, Rn. 62).

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b) Allein der gesondert verfolgte P1 ist als Gründer der kriminellen Vereinigung anzusehen. Auch wenn der Beitritt der Angeklagten A1 und A2 konstitutiv für das Entstehen der Vereinigung war, haben sie damit noch nicht - wie nach überkommener Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erforderlich - einen „weiterführenden und richtungsweisenden“ Beitrag zur Gründung (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05 -, juris) geleistet. Der gesondert verfolgte P1 allein hat die Vereinigung initiiert und inhaltlich ausgestaltet.

Die konstitutive Mitwirkung der Angeklagten A1 und A2 an der Gründung der Vereinigung, wie auch das spätere Mitwirken des Angeklagten A3 stellt sich daher (nur) als - allerdings gewichtiger - Teil ihrer mitgliedschaftlichen Beteiligung an der kriminellen Vereinigung dar, der nach § 129 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bestrafen ist.

2. Das Vorrätighalten der volksverhetzenden Druckwerke stellt sich für jeden Angeklagten als eine natürliche Handlungseinheit einer mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Volksverhetzung dar. Dabei erfüllen die unter Ziffern III.2.1) bis III.2.78) genannten Druckwerke wie folgt den Tatbestand der Volksverhetzung:

Die Werke III.2. ... 2), 5), 6), 7), 8), 10), 11), 12), 13), 15), 16), 17), 18), 19), 20), 21), 23), 24, 27), 28), 29), 30), 31), 32), 34), 35), 36), 37), 38), 39), 40), 41), 43), 44), 46), 47), 48), 49), 50), 51), 52), 53), 54), 55), 56), 59), 60), 61), 62), 63), 64), 65), 67), 68), 70), 71), 72), 73), 74) und 77).

In den Werken wird gegen Gruppen und Teile der Bevölkerung, insbesondere Juden, zum Hass aufgestachelt.

Die Werke III.2. ... 4), 6), 7), 8), 10), 11), 12), 15), 16), 18), 19), 21), 22), 23), 24), 26), 27), 28), 29), 30), 31), 32), 33), 35), 36), 37), 39), 40), 41), 43), 47), 49), 50), 51), 52), 53), 54), 59), 61), 62), 63), 64), 66), 68), 70), 71) und 73).

In den Werken werden Gruppen und Teile der Bevölkerung, insbesondere Juden, dadurch

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angegriffen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet werden.

c) § 130 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 und 6 StGB

Die Werke III.2. ... 1), 3), 14), 25), 60), 66), 69) und 78).

In den Werken wird die systematische Ermordung von Juden unter der Herrschaft des Nationalsozialismus geleugnet.

d) § 130 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 und 6 StGB

Die Werke III.2 ... 9), 42), 45), 55), 57), 58), 75), und 76).

In den Werken wird in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht.

XI. (Strafzumessung)

Hinsichtlich aller Angeklagten war sowohl für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung als auch für die mitgliedschaftliche Beteiligung in Tateinheit mit Volksverhetzung jeweils vom Strafrahmen des § 129 Abs. 1 Satz 1 StGB, der Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorsieht, auszugehen. Das Vorrätighalten volksverhetzender Inhalte gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist hingegen - auch bei den in § 130 Abs. 3 und 4 StGB bezeichneten Inhalten - lediglich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Dabei war bei der Strafzumessung bei allen Angeklagten erschwerend zu berücksichtigen, dass durch die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Form des Vorrätighaltens volksverhetzender Inhalte zwei Straftatbestände gleichzeitig verwirklicht worden sind.

1. Angeklagter A1

Zugunsten des Angeklagten war zu werten, dass er sich, wenn auch zunächst beschönigend, bereits im Ermittlungsverfahren und auch in der Hauptverhandlung letztlich geständig eingelassen hat und durch die in der Sache erlittene Untersuchungshaft und das Verfahren beeindruckt ist.

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Zu seinen Lasten war zu berücksichtigen, dass er nahezu zweieinhalb Jahre lang mit erheblichem Aufwand an der Vereinigung beteiligt war. Erschwerend tritt hinzu, dass der Angeklagte vielfach vorbestraft ist und die Tat innerhalb laufender Bewährungszeit begangen hat. Auch die Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vom 18. März 2019 hat den Angeklagten nicht beeindruckt, und er hat sich weiter an der kriminellen Vereinigung beteiligt. Schließlich hat auch die Berichterstattung durch den F13 nicht dazu geführt, dass der Angeklagte sein Tun aufgegeben, sondern er sich ausdrücklich für einen Fortbestand des Lagers ausgesprochen hat.

Vor diesem Hintergrund waren folgende Strafen tat- und schuldangemessen:

Für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:

1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe

Für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Volksverhetzung unter Berücksichtigung der großen Zahl an vorrätig gehaltenen Werken:

2 Jahre Freiheitsstrafe

Mit diesen Einzelstrafen und der Einzelstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 EUR wegen falscher Versicherung an Eides Statt aus dem Urteil des Amtsgerichts … vom … war unter Auflösung der vom Amtsgericht gebildeten (nachträglichen) Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden, nachdem die vom Amtsgericht zum Zeitpunkt der Entscheidung noch zu Recht einbezogene Geldstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts … vom … in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 EUR vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts … vollstreckt war.

Aus den drei Einzelstrafen hat das Gericht unter nochmaliger Berücksichtigung der für und gegen den Angeklagten A1 sprechenden Umstände sowie des zugunsten des Angeklagten wirkenden engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs der Handlungen und Berücksichtigung der Auswirkungen der Strafe auf die Person des Angeklagten unter Erhöhung der Einsatzstrafe von zwei Jahren gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von

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2 Jahren und 6 Monaten

erkannt.

2. Angeklagte A2

Zu Gunsten der Angeklagten war zu werten, dass sie sich geständig eingelassen hat, durch das Strafverfahren beeindruckt ist und sich in prekären Lebensumständen befindet, bei denen sich eine Verbesserung erst während der Hauptverhandlung abzeichnete. Weiter hat der Senat bedacht, dass sie die am wenigsten bedeutende Rolle in der Vereinigung innehatte, auch wenn ihre konkreten ausführenden Tätigkeiten umfangreich und denen des Angeklagten A1 gleichgewichtig waren.

Zu Ihren Lasten waren jedoch die Dauer der Tätigkeit und die - wenn auch nicht einschlägigen - Verurteilungen zu Geldstrafen zu berücksichtigten.

Vor diesem Hintergrund waren folgende Strafen tat- und schuldangemessen:

Für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:

1 Jahr Freiheitsstrafe

Für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Volksverhetzung: 1 Jahr 3 Monate Freiheitsstrafe

Mit diesen Einzelstrafen und der Einzelstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 EUR aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts … vom … war gemäß § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden.

Aus den drei Einzelstrafen hat das Gericht unter nochmaliger Berücksichtigung der für und gegen die Angeklagte A2 sprechenden Umstände sowie des zugunsten der Angeklagten wirkenden engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs der Handlungen und Berücksichtigung der Auswirkungen der Strafe auf die Person der Angeklagten unter Erhöhung der Einsatzstrafe von einem Jahr und drei Monaten gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von

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1 Jahr und 6 Monaten

erkannt.

Die Vollstreckung der Strafe konnte gemäß § 56 Abs. 1 und 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden.

Es ist zu erwarten, dass sich die Angeklagte schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.

Die Verurteilte ist erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie ist durch das gegen sie geführte Verfahren beeindruckt. Die bisherigen Vorstrafen sind geprägt durch ihre Lebensumstände, die auch davon gekennzeichnet waren, dass sie weder eine Ausbildung abgeschlossen hat, noch einer geregelten Tätigkeit nachgegangen ist.

Nunmehr hat die Angeklagte begründete Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit, die ihr ein Einkommen ermöglicht, mit der sie gemeinsam mit ihren noch minderjährigen Kindern ein geregeltes Leben führen und insbesondere auch wieder über bezahlbaren Wohnraum wird verfügen können. Diese Gesamtumstände rechtfertigen die Annahme besonderer Gründe im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB.

3. Angeklagter A3

Zugunsten des Angeklagten spricht sein bereits während des Ermittlungsverfahrens abgelegtes umfassendes Geständnis. Zudem haben seine Angaben über seine eigene Tätigkeit hinaus wesentliche Anhaltspunkte für weitere Ermittlungen, insbesondere zu den neuen Vertriebswegen des Schelm-Verlages ergeben, die nur deshalb zu keiner vertypten Strafmilderung gemäß § 46b StGB führen konnten, weil die in Rede stehenden Straftaten nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Freiheitsstrafe bedroht sind. Zugunsten des Angeklagten war zudem zu berücksichtigen, dass er nicht vorbestraft ist.

Zu Lasten des Angeklagten war die Dauer seiner Tätigkeit zu werten. Hinzu tritt, dass der Angeklagte in der Vereinigung eine höherqualifizierte Tätigkeit als Setzer und Administrator ausgeführt hat, die nicht ohne weiteres zu ersetzen gewesen wäre.

Vor diesem Hintergrund waren folgende Strafen tat- und schuldangemessen:

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Für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:

1 Jahr 4 Monate Freiheitsstrafe

Für die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Volksverhetzung:

1 Jahr 3 Monate Freiheitsstrafe

Aus diesen Einzelstrafen hat das Gericht unter nochmaliger Berücksichtigung der für und gegen den Angeklagten A3 sprechenden Umstände sowie des zugunsten des Angeklagten wirkenden engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhangs der Handlungen und Berücksichtigung der Auswirkungen der Strafe auf die Person der Angeklagten unter Erhöhung der Einsatzstrafe von einem Jahr und vier Monaten gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von

1 Jahr und 10 Monaten

erkannt.

Die Vollstreckung der Strafe konnte gemäß § 56 Abs. 1 und 2 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden.

Es ist zu erwarten, dass sich der Angeklagte schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird.

Der Verurteilte ist erstmals zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er ist durch das gegen ihn geführte Verfahren beeindruckt.

Der Angeklagte hat sich glaubhaft von seinen Taten sowie seiner ideologischen Einstellung gelöst und sich freiwillig einem Aussteigerprogramm unterworfen. Dies rechtfertigt in einer

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Gesamtwürdigung im Hinblick auf sein umfassendes Geständnis und die geleistete Aufklärungshilfe die Annahme besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB.

XII. (Einziehung)

1. Einziehung von Wertersatz anstelle des für die Straftaten Erlangten

a) Bestimmung des für die Beteiligung an der kriminellen Beteiligung Erlangten im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB

Die Zahlbeträge sind vollständig als die Beteiligung an der kriminellen Vereinigung bezogen anzusehen.

Der Angeklagte A3 hat zwar auch nicht inkriminierte Bücher gesetzt, diese enthielten aber nach seiner Einlassung stets fest eingebundene Werbung für das gesamte Verlagsprogramm des „Schelm“, das zu Großteilen aus - wie festgestellt - volksverhetzenden Werken bestand, so dass auch deren Verbreitung, weil volksverhetzende Schriften bewerbend, gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB strafbar war.

Aus dem gleichen Grunde sind auch sämtliche Zahlungen an die beiden Mitangeklagten als auf ihre Beteiligung an der kriminellen Vereinigung bezogen anzusehen. Zwar wurden von ihnen auch Bücher verwaltet und versendet, die keinen unter § 130 StGB subsumierbaren Inhalt hatten, aber auch diese enthielten regelmäßig die vorbeschriebene Werbung, weshalb sich die Lagerhaltung auch dieser Werke als Teil der Betätigung in der kriminellen Vereinigung darstellt. Schon aus diesem Grunde scheidet eine Beschränkung der Zurechnung auf den Anteil inhaltlich inkriminierter Druckwerke am Gesamtumsatz aus.

b) Keine Einziehung der allein die Erstattung von Auslagen betreffenden Beträge

Allerdings können die explizit feststellbaren Kostenerstattungen für die von den Angeklagten A1 und A2 in der Regel vorverauslagten Aufwendungen - nämlich alles, was nicht „Verdienst“ war - nicht als im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB für ihre Straftaten erlangt angesehen werden.

Abgesehen davon, dass die Portokosten jeweils nur für den Vertrieb der Werke im engeren Sinne erstattet wurden und die entsprechenden Einzelhandlungen nach § 154a StPO aus dem

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Verfahrensstoff ausgeschieden worden sind, ist die Herausnahme dieser Zahlungen aus der Bestimmung des Umfangs des Erlangten deshalb geboten, weil es sonst zu einem Wertungswiderspruch der Behandlung von für Tatmittel geleisteten Zahlungen käme. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Zahlungen, die zum Bestreiten konkret bestimmter Aufwendungen zur Tatbegehung geleistet werden, als Tatmittel anzusehen und deshalb nicht nach § 73 Abs. 1 StGB, sondern (nur) nach § 74 StGB einziehbar (BGHR StGB § 73 Erlangtes 3; NStZ-RR 2011, 283 f. - unklar, ob Kostenvorschuss oder nachträgliche Erstattung). Nun sind zwar die nachträglich erfolgten Kostenerstattungen durch die vorherige Tatbegehung ausgelöst, doch es ist nach Auffassung des Senats nicht möglich, sie nur wegen dieser umgekehrten Zeitabfolge nunmehr als „für die Tat“ erlangt anzusehen. Zudem sind „für die Tat“ erlangte Vermögenswerte solche, die den Betroffenen als Belohnung, Verdienst u.ä. zufließen. Ein Wertungswiderspruch zu dem Verbot eines Abzugs straftatbedingter Aufwendungen (§ 73d Abs. 1 Satz 2 StGB) besteht im Hinblick auf die vorgenannte Rechtsprechung zur Einordnung von Geldbeträgen, die konkret dem Bestreiten ebensolcher Aufwendungen dienen sollen, nicht, auch wenn dies im Hinblick auf den Zweifelssatz und die Möglichkeit der Schätzung zu erheblichen praktischen Friktionen führen kann (wobei jüngere Entscheidungen darauf abstellen, ob die Zahlung pauschal unter Einschluss der Erstattung von Tataufwendungen oder explizit als Spesengeld erfolgt ist, vgl. etwa BGH, Urteil vom 18. November 2021 - 3 StR 131/21 -, Rn. 15 und 18 -, juris).

c) Keine gesamtschuldnerische Haftung der Angeklagten A2 für (einen Teil) der vom Angeklagten A1 erlangten Beträge

Die Angeklagte A2 haftet nicht gesamtschuldnerisch für einen Teil der vom Angeklagten A1 unmittelbar vereinnahmten Beträge, der sich aus dem die Hälfte der gemeinsam erlangten Verdienstanteile übersteigenden Betrag errechnen würde.

Auch wenn die Angeklagte A2 nach ihren Einlassungen von den insgesamt vereinnahmten Geldern in gleichem Maße wie der Angeklagte A1 profitiert hat, so rechtfertigt allein dies nicht die Zurechnung der Hälfte der zusammen vereinnahmten Gelder/Verdienste auf sie, denn der Angeklagte A1 hatte auf seinen Konten die entsprechenden Anteile nicht in dem Sinne für die Angeklagte A2 bereitgehalten, dass diese selbst darüber hätte verfügen können. Für eine derartige Verfahrensweise geben weder die Einlassungen noch sonstige Umstände einen Anhalt.

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Allein der Umstand, dass die Angeklagte A2 - beispielsweise - nach eigenständiger Verfügung des Angeklagten A1 etwa dadurch, dass dieser einen Familienurlaub allein bezahlt, von den Geldern profitiert, hat sie die entsprechenden Vermögenswerte noch nicht „erlangt“ im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB.

2. Einziehung der Druckwerke

Die unter Ziffern III. 2. 1) bis III. 2. 78) sowie unter Ziffern V. 1 bis V. 34) bezeichneten Druckwerke mit den dort und in der Urteilsformel bezeichneten, jeweils durch das Landeskriminalamt Sachsen vergebenen, Asservatennummern unterliegen der Sicherungseinziehung gemäß § 74d Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StGB, weil sie in dem Lager des Schelm-Verlages vorrätig gehalten worden sind und zur Verbreitung durch ihren Verkauf und Versendung bestimmt waren. Die beabsichtigte vorsätzliche Verbreitung würde hinsichtlich der erstgenannten Druckwerkgruppe - wie festgestellt - den Tatbestand der Volksverhetzung in der Form des Vorrätighaltens bzw. den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und hinsichtlich der letztgenannten Druckwerkgruppe den Tatbestand der Volksverhetzung in der Form des Bewerbens volksverhetzender Inhalte (§ 130 Abs. 2 Nr. 2 StGB) erfüllen.

XIII. (Kosten)

Die Entscheidung über die Kosten beruht auf § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO.

S.

A.

G. Vorsitzender Richter

Richter

Richter am Oberlandesgericht

am Oberlandesgericht am Oberlandesgericht