Rechtsprechung / Oberlandesgericht Hamm
Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 03.03.2008 – 8 U 91/07
ECLI:DE:OLGHAM:2008:0303.8U91.07.00
Tenor
Die Gründe des Senatsurteils vom 8. August 2007 werden dahin korrigiert, dass es auf Seite 5 in der dritten Zeile statt „2006“ richtig „2003“ heißen muss.
Gründe
2
Nach § 319 Abs. 1 ZPO war die Angabe des Jahres, in dem die Spedition P GmbH gegründet worden war, wegen offenbarer Unrichtigkeit zu korrigieren, nachdem der Verfügungsbeklagte dies beantragt und die Verfügungsklägerinnen zugestimmt haben.