Rechtsprechung / Oberlandesgericht Hamm

Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 17.01.2012 – I-27 U 99/10

ECLI:DE:OLGHAM:2012:0117.I27U99.10.00

Tenor

Der Tenor des am 12.01.2012 verkündeten Urteils des Senats wird wegen offenbarer Unrichtigkeit hinsichtlich der fehlenden Kostenentscheidung nach § 319 ZPO berichtigt.Nach dem Ausspruch ''Die Klage wird abgewiesen.'' wird eingefügt:Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.