Rechtsprechung / Oberlandesgericht Hamm
Oberlandesgericht Hamm Anerkenntnisurteil vom 28.10.2014 – 10 U 47/13
ECLI:DE:OLGHAM:2014:1028.10U47.13.00
Tenor
„Auf die Berufung der Kläger wird das am 30.04.2013 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Kläger zu je ½ Miterben nach der am 29.10.2004 verstorbenen Erblasserin Frau T geworden sind.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.“
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„Auf die Berufung der Kläger wird das am 30.04.2013 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.
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Es wird festgestellt, dass die Kläger zu je ½ Miterben nach der am 29.10.2004 verstorbenen Erblasserin Frau T geworden sind.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.“