Rechtsprechung / Oberlandesgericht Hamm
Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 27.09.2018 – 10 UF 110/18
ECLI:DE:OLGHAM:2018:0927.10UF110.18.00
Tenor
Der Beschluss vom 30. August 2018, erlassen am 7. September 2018, wird in seinem Ausspruch zum Tenor wegen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen dahin abgeändert, dass der Satz
"Im Wege der internen Teilung . .. " statt mit dem Wort "begründet" mit dem Wort "übertragen" endet.
Der Beschluss vom 30. August 2018, erlassen am 7. September 2018, wird in seinem Ausspruch zum Tenor wegen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen dahin abgeändert, dass der Satz
"Im Wege der internen Teilung . .. " statt mit dem Wort "begründet" mit dem Wort "übertragen" endet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Rechtsbeschwerde ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erfordert (§ 70 Abs. 2 FamFG).