Rechtsprechung / Oberlandesgericht Hamm

Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 13.11.2018 – 7 U 56/18

ECLI:DE:OLGHAM:2018:1113.7U56.18.00

Tenor

Die Klägerin ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig nachdem sie ihre Berufung gegen das am 26.06.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen (3 O 181/16) zurückgenommen hat.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens (§ 516 Abs. 3 ZPO).

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 3.248,02 EUR festgesetzt.

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Dieser Verlustigkeitsbeschluss erging aufgrund des Hinweisbeschlusses vom 26.10.2018 .