Rechtsprechung / Oberlandesgericht Hamm
Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 19.12.2019 – 31 U 115/19
ECLI:DE:OLGHAM:2019:1219.31U115.19.00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.07.2019 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen (16 O 111/18) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 10.495,15 EUR festgesetzt.
Gründe
2
Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
3
Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 16.10.2019 Bezug genommen.
4
Eine Stellungnahme des Klägers ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.