Rechtsprechung / Oberlandesgericht Hamm
Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 12.04.2022 – 21 U 170/21
ECLI:DE:OLGHAM:2022:0412.21U170.21.00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld (5 O 170/17) vom 13.10.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
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Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
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Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 15.03.2022 Bezug genommen.
3
Eine Stellungnahme der Klägerin ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.