Rechtsprechung / Oberlandesgericht Hamm
Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 12.01.2023 – 7 U 74/22
ECLI:DE:OLGHAM:2023:0112.7U74.22.00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 14.06.2022 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen (12 O 118/21) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.010,58 EUR festgesetzt.
Gründe
2
Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
3
Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 15.12.2022 Bezug genommen.
4
Eine Stellungnahme des Klägers ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.