Rechtsprechung / Oberlandesgericht Hamm

Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 23.05.2024 – 4 Ws 9/24

ECLI:DE:OLGHAM:2024:0523.4WS9.24.00

Tenor

Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 16.05.2024 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt berichtigt:

Der Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.

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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.