Rechtsprechung / Oberlandesgericht Hamm
Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 23.05.2024 – 4 Ws 9/24
ECLI:DE:OLGHAM:2024:0523.4WS9.24.00
Tenor
Der Tenor des Senatsbeschlusses vom 16.05.2024 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt berichtigt:
Der Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.
1
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.