Rechtsprechung / Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln Beschluss vom 27.04.1995 – 7 U 176/94

ECLI:DE:OLGK:1995:0427.7U176.94.00

Tenor

Das am 30. März 1995 verkündete Urteil des Senats wird im Kastenausspruch des Tenors gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß es statt

„Dem Kläger werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt"

richtig heißen muß:

"Dem Berufungskläger werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt."

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Diese Entscheidung hat außer dem Tenor keinen Entscheidungstext.