Rechtsprechung / Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln Beschluss vom 15.02.2016 – 4 UF 138/15

ECLI:DE:OLGK:2016:0215.4UF138.15.00

Tenor

I.

Es wird gemäß §§ 278 Abs. 6 ZPO, 113 Abs. 1 S. 1 FamFG festgestellt, dass die Beteiligten folgenden Vergleich geschlossen haben:

1. Der Beschwerdegegner zahlt an die Beschwerdeführerin zur Abgeltung möglicher restlicher Trennungsunterhaltsansprüche 7.000,00 EUR.

2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beschwerdeführerin zu einem Viertel, der Beschwerdegegner zu drei Vierteln. Hinsichtlich der Kosten erster Instanz verbleibt es bei der Entscheidung des Amtsgerichtes.

II.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf (10 x 970 ,00 EUR + 2 x 1780,00 EUR =) 13.260,00 EUR festgesetzt.

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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.