Rechtsprechung / Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln Beschluss vom 06.12.2018 – 27 UF 220/18

ECLI:DE:OLGK:2018:1206.27UF220.18.00

Tenor

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, weil er seine Beschwerde gegen den am 06.11.2018 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bonn (404 F 259/18) zurückgenommen hat.

Dieser Beschluss ergeht nach § 84 FamFG.

Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 EUR festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.