Rechtsprechung / Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln Beschluss vom 07.11.2019 – 7 U 20/19

ECLI:DE:OLGK:2019:1107.7U20.19.00

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Aachen (12 0 149/18) vom 18.12.2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.