Rechtsprechung / Oberlandesgericht Köln

Oberlandesgericht Köln Beschluss vom 27.10.2022 – 6 W 55/22

ECLI:DE:OLGK:2022:1027.6W55.22.00

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 07.10.2022 (Az. 14 O 284/22) in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 17.10.2022 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

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Oberlandesgericht Köln

Beschluss

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In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

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hat der 6. Zivilsenat  des Oberlandesgerichts Köln am 27.10.2022 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht D., die Richterin am Oberlandesgericht S. und den Richter am Oberlandesgericht I.

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beschlossen:

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Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 07.10.2022 (Az. 14 O 284/22) in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 17.10.2022 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Gründe

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Unabhängig von der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde ist diese jedenfalls unbegründet, weil – wie das Landgericht mit Recht ausgeführt hat – weder ein Anordnungsgrund noch ein Anordnungsanspruch ersichtlich sind.

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Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO.

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Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 9.000 € festgesetzt.