Rechtsprechung / Oberlandesgericht Köln
Oberlandesgericht Köln Beschluss vom 30.08.2024 – 9 U 85/24
ECLI:DE:OLGK:2024:0830.9U85.24.00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (20 O 324/23) vom 21.03.2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.476,58 EUR festgesetzt.
Gründe
2
Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
3
Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 01.08.2024 Bezug genommen.
4
Eine Stellungnahme des Klägers ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.