Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 15.06.2016 – 6 L 1308/16

ECLI:DE:VGGE:2016:0615.6L1308.16.00

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

2

1. Der Antrag wird abgelehnt.