Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 15.06.2016 – 6 L 1308/16
ECLI:DE:VGGE:2016:0615.6L1308.16.00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
2
1. Der Antrag wird abgelehnt.