Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 28.07.2016 – 7 L 1088/16

ECLI:DE:VGGE:2016:0728.7L1088.16.00

Tenor

1.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

2.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

1.2

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.