Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 12.06.2017 – 7 L 1643/17
ECLI:DE:VGGE:2017:0612.7L1643.17.00
Tenor
1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
2. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.