Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 12.06.2017 – 7 L 1643/17

ECLI:DE:VGGE:2017:0612.7L1643.17.00

Tenor

1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.