Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 06.10.2017 – 2 L 2592/17
ECLI:DE:VGGE:2017:1006.2L2592.17.00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
2. Der Streitwert wird auf 00000000 Euro festgesetzt.
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1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.