Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 23.10.2017 – 5 L 2584/17

ECLI:DE:VGGE:2017:1023.5L2584.17.00

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

2

1. Der Antrag wird abgelehnt.