Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 23.10.2017 – 5 L 2584/17
ECLI:DE:VGGE:2017:1023.5L2584.17.00
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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1. Der Antrag wird abgelehnt.