Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 07.11.2017 – 7 K 138/16
ECLI:DE:VGGE:2017:1107.7K138.16.00
Tenor
1. Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
2. Der Streitwert wird auf 57.655,50 € festgesetzt.
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1. Die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.