Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 18.01.2018 – 9 L 3553/17

ECLI:DE:VGGE:2018:0118.9L3553.17.00

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 2997/17 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 8. Februar 2017 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 3.750,00 € festgesetzt.

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1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 2997/17 gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 8. Februar 2017 wird angeordnet.