Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 26.01.2018 – 7 L 3682/17
ECLI:DE:VGGE:2018:0126.7L3682.17.00
Tenor
1.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
2.
Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
1.2
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.