Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 26.01.2018 – 7 L 3682/17

ECLI:DE:VGGE:2018:0126.7L3682.17.00

Tenor

1.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

2.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

1.2

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.