Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 29.01.2018 – 5 L 3389/17

ECLI:DE:VGGE:2018:0129.5L3389.17.00

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 12.460,00 € festgesetzt.

2

1. Der Antrag wird abgelehnt.