Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 20.03.2018 – 4 L 145/18

ECLI:DE:VGGE:2018:0320.4L145.18.00

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q. aus Herne wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt.

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1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q. aus Herne wird abgelehnt.