Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 16.04.2018 – 7 L 547/18
ECLI:DE:VGGE:2018:0416.7L547.18.00
Tenor
1.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.
2.
Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
1.2
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.