Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 18.04.2018 – 7 L 291/18
ECLI:DE:VGGE:2018:0418.7L291.18.00
Tenor
1.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.
2.
Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
1.2
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.