Rechtsprechung / Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss vom 09.05.2018 – 7 L 261/18
ECLI:DE:VGGE:2018:0509.7L261.18.00
Tenor
1.
Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellersabgelehnt.
2.
Der Streitwert wird auf 12.500 € festgesetzt.
1.2
Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellersabgelehnt.